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   BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83   

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BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83 (https://dejure.org/1984,278)
BAG, Entscheidung vom 09.08.1984 - 2 AZR 400/83 (https://dejure.org/1984,278)
BAG, Entscheidung vom 09. August 1984 - 2 AZR 400/83 (https://dejure.org/1984,278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang der Abmahnung und Kenntnis der Arbeitnehmerin vom Inhalt des Schreibens - Umstände welche die Kenntnisnahme vom Inhalt nicht erwarten lassen - Möglichkeiten der Kenntnisnahme bei fehlenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 130, 242; KSchG (1969) § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 823
  • NZA 1985, 124
  • DB 1984, 2703
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Fehlt es in einem solchen Fall an einer Abmahnung, so ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe).

    Ferner muß dem Arbeitnehmer unmißverständlich klargemacht werden, daß bei wiederholten Leistungsmängeln der gerügten Art Inhalt oder Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdet sei (BAG Urteil vom 18. Januar 1980, a.a.O.).

    Der eindeutige Hinweis, daß bei wiederholten Leistungsmängeln der gerügten Art Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei (BAG Urteil vom 18. Januar 1980, a.a.O.), muß zu der bestimmten Bezeichnung des gerügten Leistungsmangels hinzutreten.

  • RG, 24.02.1932 - V 342/31

    1. Welche Vertretungsmacht muß der vom Gläubigerwechsel in Kenntnis gesetzte

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Insoweit liegt eine Ausnahme von der Regelung des § 130 Abs. 1 BGB vor (vgl. RGZ 135, 247, 251).

    Auch die Berufung auf die fehlende oder verspätete Kenntnis kann rechtsmißbräuchlich sein (vgl. dazu bereits RGZ 135, 247, 251).

  • BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75

    Zugang der Kündigung - Anschriftenänderung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Dies ist der Fall, wenn ihm das Zugangshindernis zuzurechnen ist und der Erklärende nicht damit zu rechnen brauchte (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Dies kann als richtig unterstellt werden, weil nach ebenfalls einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum § 130 Abs. 1 BGB auch auf solche Willensäußerungen Anwendung findet (vgl. BGHZ 47, 352, 357; MünchKomm-Förschler, a.a.O., § 130 Rz 1 Fußn. 1).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Dagegen ist es für den Zugang unerheblich, wann der Empfänger die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch besondere Umstände (Krankheit) zunächst gehindert war (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 - NZA 1984, 31 = NJW 1984, 1651, zu B I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 326/77

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Verweigerung einer Nachuntersuchung

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Ist der Revisionsbeklagte im Verhandlungstermin säumig, so ist der Revision nach § 72 Abs. 3 ArbGG in Verbindung mit § 557 ZPO durch Versäumnisurteil stattzugeben, wenn sie nach der Revisionsbegründung zulässig und sachlich gerechtfertigt ist (BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 326/77 - AP Nr. 3 zu § 3 LohnFG, zu I der Gründe m.w.N.).
  • RG, 27.10.1905 - VII 7/05

    Schriftliche Willenserklärung unter Anwesenden

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Die Vorschrift ist jedoch auf eine in dieser Weise unter Anwesenden abgegebene schriftliche (verkörperte) Willenserklärung entsprechend anzuwenden (vgl. RGZ 61, 414; MünchKomm-Förschler, BGB, § 130 Rz 1; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 130 Anm. 4 a, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78

    Aarbeitsvertragliche Verpflichtung zur unaufgeforderten Mitteilung der

    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Demgegenüber hat der Siebte Senat in dem Urteil vom 17. Dezember 1980 (BAG 34, 305 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) entschieden, daß eine Willenserklärung zugegangen ist, wenn und sobald der Erklärende die Kenntnisnahme des Adressaten berechtigterweise erwarten konnte.
  • LAG Hamm, 07.06.1983 - 11 Sa 73/83
    Auszug aus BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juni 1983 - 11 Sa 73/83 - aufgehoben, soweit es der Kündigungsschutzklage stattgegeben und über die Kosten entschieden hat.
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    b) Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11; Kleinebrink Abmahnung 2. Aufl. Rn. 571; HaKo/Fiebig 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 266; APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 349).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    (a) Die Berufung auf fehlende Kenntnis vom Inhalt einer Abmahnung kann dem Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein (BAG 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - zu III 4 a der Gründe) .
  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04

    Kündigung - Schriftform

    a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11, zu III 1 c der Gründe; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -, zu II 3 der Gründe; Reichsgericht 27. Oktober 1905 - VII 7/05 - RGZ 61, 414, 415; BGH 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94 - NJW-RR 1996, 641; 15. Juni 1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344; MünchKomm BGB/Einsele 4. Aufl. § 130 Rn. 27; APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN; Soergel/Hefermehl 13. Aufl. § 130 Rn. 20; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 351; Müller-Glöge/von Senden AuA 2000, 199, 202).
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Tenors des Urteils - Neufassung zur Klarstellung

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  • LAG Hamm, 07.06.1983 - 11 Sa 73/83
    Auszug aus BAG, 10.08.1984 - 2 AZR 400/83
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juni 1983 - 11 Sa 73/83 - aufgehoben, soweit es der Kündigungsschutzklage stattgegeben und über die Kosten entschieden hat.
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