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   BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97   

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BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97 (https://dejure.org/1998,112)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2 AZR 414/97 (https://dejure.org/1998,112)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 (https://dejure.org/1998,112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 17 ff.; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 164 Abs. 1; ; HGB § 131 Nr. 2; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; HGB § 161 Abs. 2, § 164 Abs. 1, § 131 Nr. 2; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2; KSchG §§ 17 ff.
    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstillegung bei einer GmbH &Co. KG - Unterscheidung zwischen Gesellschaftsauflösung und Betriebsstillegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3371
  • ZIP 1998, 1284
  • NZA 1998, 879
  • BB 1998, 1540
  • DB 1998, 1568
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen hatten die Kläger darzulegen und zu beweisen (BAG Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87

    Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Betriebsstillegung; Stillegung; Betrieb

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person bzw. GmbH & Co. KG bedarf keines Beschlusses des für die Auflösung einer Gesellschaft zuständigen Organs (entgegen LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13).

    c) Eine rechtserhebliche Stillegungsabsicht erfordert bei einer juristischen Person bzw. einer Kommanditgesellschaft keinen formell gültigen Beschluß des zuständigen Organs (so aber LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13; zustimmend HK-KSchG/Dorndorf, § 1 Rz 972; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Aufl., S. 407, Rz 149; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 321).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Durch Bescheid vom 2. August 1994 hatte der Ausschuß für anzeigepflichtige Entlassungen beim Arbeitsamt Aschaffenburg die Entlassung aller 64 Arbeitnehmer der Gemeinschuldnerin zur Kenntnis genommen und damit inzident die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige festgestellt (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - EzA § 17 KSchG Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Ist bei Ausspruch der Kündigung der Betriebsinhaber ernsthaft und endgültig zur Stillegung entschlossen, so wird die Wirksamkeit der Kündigung nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Betrieb bis zum beabsichtigten Stillegungstermin fortgeführt wird und, wenn sich unvorhergesehen ein möglicher Betriebsübernehmer meldet, mit diesem verhandelt wird (zu einem möglichen Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher Betriebsübernahme während der Kündigungsfrist vgl. BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 22.05.1958 - II ZR 36/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Ebensowenig macht das Fehlen eines formellen Auflösungsbeschlusses ohne weiteres einen Stillegungsbeschluß oder z.B. eine Übertragung des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft auf einen Dritten unwirksam (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1958 - II ZR 36/57 - BB 1958, 891).
  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Andererseits kann der Betrieb des Handelsgewerbes zum Erliegen kommen, ehe noch ein Auflösungsbeschluß gefaßt ist; die Handelsgesellschaft verwandelt sich dann in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH Urteil vom 19. Mai 1960 - II ZR 72/59 - BGHZ 32, 307, 312).
  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 81/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Nicht einmal der Kommanditist selbst kann sich unter derartigen Umständen auf die Unwirksamkeit der von dem persönlich haftenden Gesellschafter getroffenen Maßnahmen berufen, denn es stellt eine Verletzung der gesellschaftlichen Treuepflicht dar, wenn sich ein Gesellschafter seiner Rechtspflicht entzieht, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH Urteil vom 17. Dezember 1959 - II ZR 81/59 - NJW 1960, 434).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
    Daran fehlt es, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch über eine Weiterveräußerung des Betriebes verhandelt wird (Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    a) Es ist umstritten, ob die Arbeitsgerichtsbarkeit durch einen bestandskräftigen, nicht offensichtlich unwirksamen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung, der die Zulässigkeit der Entlassungen zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellt, gehindert ist, im Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige anzunehmen, ob also Fehler, die dem Arbeitgeber bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige unterlaufen sind, durch einen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung nach §§ 18, 20 KSchG geheilt werden (für eine Heilung: BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 84, 267; 22. Januar 1998 - 2 AZR 266/97 - zu II 5 der Gründe; 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - zu B III 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 13 = EzA KSchG § 17 Nr. 9; 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 63, AP BGB § 613a Nr. 370 = EzA KSchG § 17 Nr. 20; KR/Weigand 9. Aufl. § 17 KSchG Rn. 92 und § 20 KSchG Rn. 72 f.; Mückl Anm. EWiR 2011, 165; offenlassend: BAG 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 107, 318; gegen eine Heilung: Reinhard RdA 2007, 207, 214; ErfK/Kiel 12. Aufl. § 20 KSchG Rn. 6; Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen S. 150 ff.; Niklas/Koehler NZA 2010, 913, 918; Zwanziger Kommentar zum Arbeitsrecht der Insolvenzordnung 4. Aufl. § 125 Rn. 124; differenzierend v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 17: keine Heilung bei Verstößen, die nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige führen; APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 136 ff.: Bindung der Arbeitsgerichtsbarkeit, aber Unterrichtung der Arbeitsverwaltung über aus Sicht der Arbeitsgerichtsbarkeit bestehende Rücknahmegründe und Aussetzung bis zur Bescheidung) .

    Erst die Entscheidung der nach § 20 KSchG zuständigen Entscheidungsträger über den Antrag nach § 18 KSchG ist ein Verwaltungsakt (vgl. BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 84, 267; 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99) .

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Die Organisationsentscheidung hatte mit dem Beschluss zur Schließung der Geschäftsstelle, dem Abschluss des Interessenausgleichs vom 30. Januar 2006 und den bereits getroffenen Versetzungsvereinbarungen im Kündigungszeitpunkt hinreichend greifbare Formen angenommen (zuletzt bspw. Senat 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 23, RDG 2008, 234; 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99).
  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Für die frühere abweichende Rechtsprechung (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 2 der Gründe; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 84, 267; vgl. auch 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 -) , die auf der Annahme beruhte, die Vorschriften der §§ 17 ff. KSchG verfolgten einen ausschließlich arbeitsmarktpolitischen Zweck, ist spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885) die Grundlage entfallen (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 81 f.) .
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