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   BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90   

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https://dejure.org/1991,349
BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 (https://dejure.org/1991,349)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 (https://dejure.org/1991,349)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 (https://dejure.org/1991,349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzug des Arbeitgebers - Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit - Berechtigung des Arbeitgebers zum Einführen von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung der Arbeitszeitdauer - Änderung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 615
    Keine unmittelbare Änderung der Arbeitsverträge durch Regelungsabrede L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 87, § 77; BGB §§ 133, 157, § 615
    Kurzarbeit: Keine wirksame Verkürzung der Arbeitszeit und des Entgelts durch formlose Regelungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 607
  • VersR 1991, 835
  • BB 1991, 1050
  • BB 1991, 2017
  • DB 1991, 1990
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 207/59

    Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung -; Anfechtung einer

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
    Anderenfalls bedarf es zur Arbeitszeitverkürzung einer Änderungskündigung (BAG Urteil vom 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit).

    Zu Unrecht beruft sich die Zweite Kammer des Berufungsgerichts in dem im Parallelverfahren - 2 Sa 424/89 - ergangenen Urteil vom 11. Oktober 1989 für seine gegenteilige Ansicht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1961 (aaO).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG Großer Senat BAGE 53, 42, 75 f. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C IV 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 der Gründe; Kreutz, GK-BetrVG , § 77 Rz 18; Wiese, GK-BetrVG , § 87 Rz 64, m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG Großer Senat BAGE 53, 42, 75 f. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C IV 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 der Gründe; Kreutz, GK-BetrVG , § 77 Rz 18; Wiese, GK-BetrVG , § 87 Rz 64, m.w.N.).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73

    Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
    Hierunter fällt die Einführung von Kurzarbeit, und zwar auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, hierdurch nicht nur an einzelnen Tagen die Lage der Arbeitszeit geändert wird, sondern auch dann, wenn Tage oder Wochen endgültig ausfallen und damit die Dauer der Arbeitszeit berührt wird (BAGE 26, 60, 64 f. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
    Soweit es für die Ermittlung des Erklärungsinhalts auf die Sicht des Klägers als Erklärungsempfänger abstellt, entspricht dies der Auslegungsregel des § 133 BGB, die auch dann gilt, wenn es um die Feststellung geht, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung gemeint ist (BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
    Das Revisionsgericht kann seine Auslegung deshalb nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt und dadurch gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verstoßen hat (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 67/76

    Mitbestimmungsrecht bei Abbau von Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
    Nur sie wirkt gemäß § 77 Abs. 4 BetrVG unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse ein (vgl. BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Vielmehr bedarf es dazu der Umsetzung durch ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern oder durch sonstige Maßnahmen auf individualrechtlicher Ebene (BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Hierunter fällt die Einführung von Kurzarbeit, und zwar auch dann, wenn Tage oder Wochen endgültig ausfallen und damit die Dauer der Arbeitszeit berührt wird (BAG 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 1).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    aa) Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten aus § 87 Abs. 1 BetrVG können durch formlose Regelungsabrede ausgeübt werden (für die st. Rspr. Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 698/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 63; BAG 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 47; 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - zu IV 2 der Gründe, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 1; 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 2; Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C IV 3 der Gründe, BAGE 53, 42).

    Mit der Übereinkunft verpflichtete sie sich gegenüber dem Betriebsrat schuldrechtlich, sich entsprechend der getroffenen Abrede zu verhalten (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B II 2 c bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3; 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - zu IV 3 der Gründe, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 1).

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