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   BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02   

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BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 (https://dejure.org/2003,869)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 (https://dejure.org/2003,869)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 (https://dejure.org/2003,869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Tätigkeit als Hilfsgärtner; Tätigkeit als Bestattungsgehilfe; Reinheitsgebot der Sinti und Roma; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Unterbrechungen der Wartezeit; Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstosses gegen die ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung in der Probezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kündigungsschutz" vor Erfüllung der Wartezeit; enger sachlicher Zusammenhang; Treuwidrigkeit; Ungleichbehandlung wegen herkunftsbedingter kultureller Überzeugungen; Gewissensfreiheit; Maßregelungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dabei muß er auch einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers berücksichtigen (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    Schließlich kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber in Zukunft mit zahlreichen weiteren Gewissenskonflikten rechnen muß (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO; ebenso: 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

    Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis dann selbst im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel aus personenbedingten Gründen kündigen (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    ee) Allerdings nimmt der Senat für den Bereich des § 1 Abs. 2 KSchG an, eine personenbedingte Kündigung scheide dann aus, wenn eine zumutbare andere Beschäftigungsmöglichkeit vorliegt (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    a) Unterbrechungen bleiben nur ausnahmsweise außer Betracht, wenn nämlich zwischen dem vorangegangenen und dem gekündigten Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr., vgl. zB BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307, 311 f., zu II 1 der Gründe; 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305).

    Der Arbeitnehmer soll nur - aber auch schon - durch eine gewisse Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen das Recht auf eine mit besonderem gesetzlichen Schutz versehene Arbeitsstelle erwerben (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 mwN).

    Dem trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, daß sie rechtliche Unterbrechungen nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs als unbeachtlich ansieht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

    Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).

    Daneben sind ua. der Anlaß der Unterbrechung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO: Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lehrer für die Zeit der Schulferien) sowie die Art der Weiterbeschäftigung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO: Beschäftigung mit anderer Arbeitszeit an anderer Schule und anderem Schultyp nach der Unterbrechung) zu berücksichtigen.

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Als "Maßnahmen" im Sinne des § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG 20. April 1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8l Nr. 15; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 612a BGB Rn. 4).

    Eine dem Maßregelungsverbot widersprechende Kündigung kann deshalb auch dann vorliegen, wenn an sich ein Sachverhalt gegeben ist, der eine Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt hätte (BAG 20. April 1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8l Nr. 15; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 612a BGB Rn. 8; aA Kort RdA 2003, 122).

    Den klagenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er wegen seiner Rechtsausübung von dem verklagten Arbeitgeber durch den Ausspruch der Kündigung benachteiligt worden ist (BAG 20. April 1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8l Nr. 15).

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dabei muß er auch einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers berücksichtigen (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    Für die Interessenabwägung ist grundsätzlich von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer schon bei Vertragsabschluß damit rechnen mußte, daß ihm eine derartige Tätigkeit zugewiesen werden könnte (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO).

    Schließlich kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber in Zukunft mit zahlreichen weiteren Gewissenskonflikten rechnen muß (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO; ebenso: 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).

    Daneben sind ua. der Anlaß der Unterbrechung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO: Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lehrer für die Zeit der Schulferien) sowie die Art der Weiterbeschäftigung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO: Beschäftigung mit anderer Arbeitszeit an anderer Schule und anderem Schultyp nach der Unterbrechung) zu berücksichtigen.

    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

    Der Vertragsschluß beruhte, wie auch das Landesarbeitsgericht hervorgehoben hat, nicht etwa auf einem von der Beklagten für eine bestimmte Stelle gesehenen durchgehenden Beschäftigungsbedarf, der nur aus technischen oder organisatorischen Gründen eine Unterbrechung erfuhr (so aber in BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen).

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Diese Merkmale dürfen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG grundsätzlich nicht als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35).

    b) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet Ungleichbehandlungen, für die es keine hinreichenden sachlichen Gründe gibt (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35).

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung -

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dem trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, daß sie rechtliche Unterbrechungen nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs als unbeachtlich ansieht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dieser Grundsatz ist indes bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes nicht anwendbar (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141 mwN).
  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Diese Einschränkung beruht auf der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen des § 1 Abs. 2 KSchG (BAG 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK I 5g Nr. 33; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 272).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Es reicht nicht aus, daß die Rechtsausübung nur den äußeren Anlaß für die Maßnahme bietet (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - AP BGB § 612a Nr. 8 = EzA BGB § 612a Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 300; ErfK-Preis 3. Aufl. § 612a BGB Rn. 11; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 612a BGB Rn. 7; kritisch: Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler KSchR 5. Aufl. § 612a BGB Rn. 17).
  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an

  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche -

  • LAG Hamm, 18.12.1987 - 17 Sa 1295/87
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

  • LAG Köln, 29.04.2002 - 2 Sa 1240/01

    Unterbrechung, Wartezeit, ethische Minderheit, Bestattungsgehilfe, Sinto

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskriminierende Kündigungen am Maßstab des § 242 BGB gemessen hat (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - für eine auf kulturelle und religiöse Gründe gestützte Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers, der einer Sinti-Familie angehörte; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 für eine auf Homosexualität gestützte Kündigung) , ist diese Rechtsprechung durch die geänderte Rechtslage überholt.
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Lässt sich aus den festgestellten Tatsachen im konkreten Fall ein die verweigerte Arbeit betreffender Glaubens- oder Gewissenskonflikt ableiten, so unterliegt die Relevanz und Gewichtigkeit der Gewissensbildung keiner gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 5 b dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 62, 59) .

    Aufgrund dieses Umstands kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen in seiner Person liegenden Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu II 5 b dd der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2).

  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 612 a BGB ergibt, liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer (vgl. BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02; BAG vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99; BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00).

    Kommt der Arbeitgeber dieser sekundären Behauptungslast nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02; LAG Rheinland-Pfalz vom 14.01.2020 - 6 Sa 83/19; LAG Rheinland-Pfalz 25.02.2014 - 6 Sa 463/13).

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