Rechtsprechung
BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 S 1 KSchG
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat - IWW
§ 563 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Das ultima-ratio-Prinzip bei der Druckkündigung; Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Drohungen der Belegschaft; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch bei außerdienstlicher Straftat des Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- hensche.de
Kündigung
- bag-urteil.com
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- rewis.io
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BGB § 626 Abs. 1
Kündigung - Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat - rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BGB § 626 Abs. 1
Das ultima-ratio-Prinzip bei der Druckkündigung - datenbank.nwb.de
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anforderung an das Arbeitgeberverhalten im Rahmen einer Druckkündigung wegen Arbeitsniederlegung der Mitarbeiter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Druckkündigung - und der zu nachgiebige Arbeitgeber
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Wann ist eine Druckkündigung rechtlich möglich?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
- welt.de (Pressemeldung, 28.03.2017)
Arbeitgeber darf Sexualstraftäter nach Haftstrafe nicht kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist eine Druckkündigung des Arbeitgebers zulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Drohende Arbeitsniederlegung der Belegschaft rechtfertigt keine Druckkündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BAG zur "Druckkündigung": Rechtswidrige Arbeitsniederlegung von Beschäftigten zwecks Erreichens einer unberechtigten Kündigung eines Arbeitnehmers kann dessen Kündigung rechtfertigen - Arbeitgeber muss aber Belegschaft durch zumutbare Maßnahmen von Arbeitsniederlegung ...
Besprechungen u.ä. (5)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Hohe Anforderungen an eine wirksame Druckkündigung
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Druckkündigung nur unter engen Voraussetzungen
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an eine Druckkündigung
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Die echte Druckkündigung
- zeitschrift-jse.de , S. 58 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 157, 267
- NJW 2017, 1342
- MDR 2017, 773
- NZA 2017, 500
- BB 2017, 1086
- DB 2017, 915
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung
Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15
Er hat sich vielmehr schützend vor den Betroffenen zu stellen und alles Zumutbare zu versuchen, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39) .Diese Pflicht verlangt vom Arbeitgeber ein aktives Handeln, das darauf gerichtet ist, den Druck abzuwehren ( BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 3 8) .
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - aaO;… 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - aaO) .
Er muss deutlich machen, dass es für eine Entlassung keinen Grund gibt und dass aus seiner Sicht eine Entlassung ohne das Vorliegen objektiv geeigneter Kündigungsgründe ausgeschlossen ist ( BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 41) .
- BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche …
Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15
Er hat sich vielmehr schützend vor den Betroffenen zu stellen und alles Zumutbare zu versuchen, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen (…BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39) .Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (…BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - aaO; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - aaO) .
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 21.10.2014 - 11 Ca 11185/13
Unerwünschter Kollege: Hafenarbeiter protestieren gegen Sexualstraftäter
Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15
Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. Juni 2015 - 3 Sa 129/14 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven - Kammern Bremerhaven - vom 21. Oktober 2014 - 11 Ca 11185/13 - zurückgewiesen hat.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven - Kammern Bremerhaven - vom 21. Oktober 2014 - 11 Ca 11185/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
- LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14
Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des …
Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15
Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. Juni 2015 - 3 Sa 129/14 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven - Kammern Bremerhaven - vom 21. Oktober 2014 - 11 Ca 11185/13 - zurückgewiesen hat.
- LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …
Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (…BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 37 ff.; 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15 - Rn. 11;… 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28;… 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - Rn. 25) . - LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges …
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden ( BAG 15.12.2016 - 2 AZR 431/15 -, juris, Rn. 11 ). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer - …
Voraussetzung sei, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (vgl. auch BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15 - Rn. 11).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 109/22
Kündigung - Minderleistung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Darlegungslast
Drohen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber für den Fall, dass ein gekündigter Arbeitnehmer in dem Betrieb zurückkommt damit, ihre Arbeit zu verweigern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten auf die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung hinzuweisen und für weitere Zuwiderhandlungen arbeitsrechtliche Maßnahmen in Aussicht zu stellen (BAG, Urteil vom 15.12.2016 - 2 AZR 431/15 - Rn. 13, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - 7 Sa 85/18
Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen unhöflichen und unprofessionellen …
Das ernstliche Verlangen eines Dritten, der unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers fordert, kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15 - NZA 2017, 500, 501 Rz. 11) auch dann einen Grund zur Kündigung im Sinn des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG bilden, wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2022 - 5 Sa 358/21
Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Abmahnung als …
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (vgl. BAG 15.12.2016 - 2 AZR 431/15 - Rn. 11 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 Sa 426/16
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung
Das ernstliche Verlangen eines Dritten, der unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers fordert, kann zwar auch dann einen Grund zur Kündigung iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bilden, wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt; allerdings unterliegt eine solche "echte" Druckkündigung strengen Anforderungen; insbesondere darf der Arbeitgeber einem Kündigungsverlangen seitens der Belegschaft oder eines Teils seiner Mitarbeiter nicht ohne Weiteres nachgeben, sondern hat sich vielmehr schützend vor den Betroffenen zu stellen und alles Zumutbare im Sinne eines aktiven Handelns zu versuchen, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen; nur wenn trotz solcher Bemühungen die Verwirklichung der Drohung in Aussicht gestellt wird und dem Arbeitgeber dadurch schwere wirtschaftliche Nachteile drohen, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15 - Rn. 11, mwN;… 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28;… 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39, jeweils zitiert nach juris). - LAG Köln, 21.09.2022 - 11 Sa 754/21
Anforderungen an eine Druckkündigung; Auflösungsgründe i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 2 …
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG, Urt. v. 15.12.2016 - 2 AZR 431/15 - m. w. N.). - ArbG Köln, 20.10.2021 - 18 Ca 7804/20 Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15 -, BAGE 157, 267-272, Rn. 11).