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   BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13   

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https://dejure.org/2014,45355
BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13 (https://dejure.org/2014,45355)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13 (https://dejure.org/2014,45355)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 (https://dejure.org/2014,45355)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Ordentliche Kündigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Sonderkündigungsschutz; Gleichstellungsantrag nach Zugang der Kündigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz - Gleichstellungsantrag nach Zugang der Kündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 294 Abs 1 ZPO, § 9 Abs 1 S 2 KSchG
    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz - Gleichstellungsantrag nach Zugang der Kündigung

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 74 Abs. 1 Satz 1 bis 3 ArbGG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG, § 294 Abs. 1 ZPO, § 242 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 156 StGB, § 286 ZPO, § 323 Abs. 2 BGB, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 85 SGB IX, § 134 BGB, § 2 Abs. 2 SGB IX, § 68 Abs. 1, 3, § 2 Abs. 3 SGB IX, § 68 Abs. 2 SGB IX, § 69 SGB IX, § 68 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 69 Abs. 1 SGB IX, § 69 Abs. 2 SGB IX, § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz - Gleichstellungsantrag nach Zugang der Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Falsche Angaben des Arbeitnehmers

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Gleichstellung

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung wegen falscher eidesstattlicher Versicherung gegen Arbeitgeber

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz - Gleichstellungsantrag nach Zugang der Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerbehinderung 30% - und der nach Kündigung gestellte Antrag auf Gleichstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falsche eidesstattliche Versicherung des Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Falsche Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung als Kündigungsgrund

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - falsche Versicherung an Eides statt - Tatsachenbehauptung - Werturteil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz bei Ablehnung einer beantragten Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 358
  • BB 2015, 436
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Bedingter Vorsatz reicht dafür aus (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22; 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - Rn. 50; für den Anwendungsbereich von § 156 StGB vgl. Fischer StGB 61. Aufl. § 156 Rn. 17; MünchKommStGB/Müller § 156 Rn. 79) .

    Er muss die Unvollständigkeit und Unrichtigkeit zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - aaO) .

    Das Revisionsgericht kann die Feststellung innerer Tatsachen nur daraufhin prüfen, ob das Tatsachengericht von den richtigen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist, die wesentlichen Umstände berücksichtigt und keine Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt hat (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 24; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 16) .

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 21; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellt, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22) .

    Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass die Erklärung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35; BGH 22. Februar 2011 - VI ZR 120/10  - Rn. 22; jeweils mwN) .

    Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass jede Äußerung in ihrem Kontext zu sehen ist und nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden darf (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 40; BGH 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - zu II 2 der Gründe) .

    Das gilt auch im Rahmen der Beurteilung, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - aaO) .

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten Personen, bei denen durch die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch der gesetzlich bestehende Rechtsschutz nur festgestellt wird, wird der Schutz des Behinderten durch die Gleichstellung erst begründet (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 39; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - zu B II 1 a der Gründe) .

    Einer erst nach Zugang der Kündigung beantragten Gleichstellung kommt demzufolge für die Wirksamkeit der Kündigung - selbst bei einem positiven Bescheid - keine Bedeutung zu (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - aaO; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - aaO) .

    Sie werden nicht weniger günstig als nicht behinderte Arbeitnehmer behandelt, sondern weniger günstig als stärker behinderte (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 39) .

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten Personen, bei denen durch die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch der gesetzlich bestehende Rechtsschutz nur festgestellt wird, wird der Schutz des Behinderten durch die Gleichstellung erst begründet (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 39; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - zu B II 1 a der Gründe) .

    Einer erst nach Zugang der Kündigung beantragten Gleichstellung kommt demzufolge für die Wirksamkeit der Kündigung - selbst bei einem positiven Bescheid - keine Bedeutung zu (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - aaO; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - aaO) .

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Auch das Verschweigen von Tatsachen macht eine Behauptung falsch, wenn die spezifische Unvollständigkeit nicht offenbart, sondern die Aussage als vollständige ausgegeben wird und dadurch ihr Gegenstand in einem falschen Licht erscheint (BGH 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - zu II 2 a der Gründe mwN; Cramer Jura 1998, 337) .

    Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass jede Äußerung in ihrem Kontext zu sehen ist und nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden darf (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 40; BGH 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - zu II 2 der Gründe) .

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Unrichtige Angaben sind vom Schutzbereich des Grundrechts nicht umfasst (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19) .

    Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Ob ein Antrag nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, solange er nicht abschlägig beschieden worden ist, ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers zu begründen vermag (vgl. BAG 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - zu E der Gründe, BAGE 81, 265) , bedarf deshalb keiner Entscheidung.
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Einer Anschlussrevision der Beklagten bedurfte es nicht (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - zu II 4 der Gründe) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Einer Anschlussrevision der Beklagten bedurfte es nicht (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - zu II 4 der Gründe) .
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
    Die Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung vom 30. November 2011 beruht allein auf ihrer Sozialwidrigkeit (zu dieser Voraussetzung BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19 mwN, BAGE 140, 47) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • LSG Hessen, 11.07.2007 - L 7 AL 61/06

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen -

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in

  • BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11

    Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 120/10

    Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

  • LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12

    Verhaltensbedingte Kündigung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommt nur in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung allein aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit und nicht aus anderen Gründen iSv. § 13 Abs. 3 KSchG rechtsunwirksam ist (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 44; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19, BAGE 140, 47) .
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten schwerbehinderten Personen, bei denen durch die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ein bestehender Rechtsschutz nur festgestellt wird, wird der Schutz des einfach Behinderten durch die Gleichstellung erst begründet (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 48; 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 39; 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 22; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 151 Rn. 20) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - aaO; 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - aaO; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19) .
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken ( BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19; 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - aaO mwN) .

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39) .

  • ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verweigerung der Durchführung von

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, Urt. v. 31.07.2014, Az: 2 AZR 434/13).
  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - aaO; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13  - Rn. 19 ) .
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Das gilt auch dann, wenn die Formulierung des Antrags seinen Hilfscharakter nicht unmittelbar zu erkennen gibt (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 56; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 55) .
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Der Weiterbeschäftigungsantrag fällt als unechter Hilfsantrag nur zur Entscheidung an, wenn dem Kündigungsschutzantrag stattgegeben und der Auflösungsantrag abgewiesen werden sollte (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 55) .
  • ArbG Minden, 23.06.2021 - 2 Ca 917/20

    Fristlose Kündigung, Versetzung, Auflösungsantrag

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits von vornherein erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urt. vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris; Urt. vom 11.07.2013 - 2 AZR 994/12, juris; Urt. vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, juris).

    Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung durch den Arbeitnehmer vermag eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urt. vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris).

    Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellt, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt (BAG, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris; LAG Hamm, Urt. vom 29.05.2015 - 18 Sa 1663/14, juris).

    Das ist der Fall, wenn der Inhalt der Aussage mit der objektiven Sachlage nicht übereinstimmt (BAG, Urt. vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris).

    Der an Eides Statt Erklärende muss die Unrichtigkeit seiner Behauptungen erkennen und deren Unwahrheit in seinem Erklärungswillen aufnehmen; er muss die Unvollständigkeit und Unrichtigkeit zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (BAG, Urt. vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris; Urt. vom 11.07.2013 - 2 AZR 994/12, juris).

    Zu berücksichtigen ist auch der Stellenwert, den dieses Detail der hier in Rede stehenden Äußerung in der eidesstattlichen Versicherung aus Sicht der Erklärenden für den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens hatte (vgl. BAG, Urt. vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris).

    Zu berücksichtigen ist auch der Stellenwert, den die hier in Rede stehenden Äußerungen in der eidesstattlichen Versicherung aus Sicht der Erklärenden für den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens hatte (vgl. BAG, Urt. vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits von vornherein erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urt. vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris; Urt. vom 11.07.2013 - 2 AZR 994/12, juris; Urt. vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wäre, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, jeweils mwN.).

    68 Stellt der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber leichtfertig Tatsachenbehauptungen auf, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt, kann dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - womöglich gar die außerordentliche - rechtfertigen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 20 mwN.; vgl. auch BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37).

    Ein solches Verhalten stellt - unabhängig von seiner Strafbarkeit - eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Nebenpflicht dar, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und sie in zumutbarem Umfang zu wahren (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 20 mwN. ; vgl. auch BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 25 zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag).

    Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass die Erklärung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 22 mwN.).

    Das ist der Fall, wenn der Inhalt der Aussage mit der objektiven Sachlage nicht übereinstimmt (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 22 mwN.).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn: 24; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39 mwN.).

  • LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht -

  • LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger

  • LAG Hamm, 29.05.2015 - 18 Sa 1663/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Pflegedienstleisters in

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 92/22

    Auflösungsantrag - Wahlbewerber

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und

  • LAG Köln, 01.03.2016 - 12 Sa 835/15

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Auflösungsantrags im Rahmen eines

  • LAG Nürnberg, 11.01.2019 - 4 Sa 131/16

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16

    Kündigung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin

  • LAG Hessen, 17.10.2017 - 8 Sa 1444/16

    Bei einer mehrfachen Begründung der Kündigung bedarf es zunächst einer

  • LAG Hessen, 04.09.2017 - 16 Sa 1129/15

    § 130 BGB, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23

    Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt

  • LAG Hessen, 01.07.2019 - 16 Sa 1318/18

    Zugang einer Willenserklärung bei angeordneter Postkontrolle in der

  • LAG Hamm, 28.05.2020 - 15 Sa 2008/19

    Blindkopien dienstlicher E-Mails als Kündigungsgrund Weiterleitung dienstlicher

  • LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18

    Kündigung

  • LAG Hamm, 20.12.2018 - 18 Sa 941/18

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines

  • ArbG Oberhausen, 21.01.2021 - 2 Ca 804/20
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

  • LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15

    Unterschlagung eines Nachnahmebetrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18

    Ordentliche Kündigung eines Stationsarztes aus verhaltensbedingten Gründen -

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17

    Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen über den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 330/19

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15

    Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 330/19
  • ArbG Düsseldorf, 20.12.2017 - 8 Ca 3919/17

    Kündigung wegen eigenmächtiger Selbstbeurlaubung

  • LAG München, 19.05.2015 - 4 Sa 46/15

    Beidseitiger Auflösungsantrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16

    Kündigung - Androhung der Krankschreibung - Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2019 - 6 Sa 67/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - arbeitsvertragliche Pflichtverletzung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.08.2015 - 26 Sa 849/15

    Kündigung eines im Bereich der Munitionsbergung und Kampfmittelberäumung tätigen

  • LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22

    Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 Sa 426/16

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung

  • LAG München, 27.01.2016 - 10 Sa 815/15

    Verhaltenbsbeurteilung, Zeugnisberichtigung

  • LAG Köln, 19.08.2015 - 11 Sa 1177/14

    Verhaltensbedingte; Kündigung; Einzelfall

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 6 Sa 169/17

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Darlegungs- und Beweislast im

  • LAG Köln, 16.06.2016 - 7 Sa 430/16

    Abmahnung; ordentliche Kündigung; Sanktionsprinzip; Prognoseprinzip;

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