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   BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89   

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BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89 (https://dejure.org/1990,1842)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1990 - 2 AZR 440/89 (https://dejure.org/1990,1842)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1990 - 2 AZR 440/89 (https://dejure.org/1990,1842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Vertretungsmacht des Gemeindedirektors - Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates bei Kündigung eines Rechnungsprüfers durch den Gemeindedirektor - Bedarf der vorherigev Abberufung des Rechnungsprüfers durch den Gemeinderat - Erneute Vernehmung eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung eines angestellten Rechnungsprüfers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i.d.F. vom 1.10.1979 (GV NW S. 594) § 54 Abs. 1, § 101 Abs. 1 und 2; LPVG NW §§ 66, 72 Abs. 1 Nr. 9; ZPO §§ 286, 355, 398
    Kündigung eines angestellten Rechnungsprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 2051
  • DB 1991, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 04.02.1987 - 7 AZR 583/85

    Fristlose Kündigung eines Prüfers in einem kommunalen Rechnungsprüfungsamt wegen

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Aufgrund der in § 101 Abs. 2 Satz 1 GO NW enthaltenen Einschränkung der gesetzlichen Vertretungsmacht ist der Gemeindedirektor jedenfalls dann nicht vertretungsberechtigt, einseitige Rechtsgeschäfte im Namen der Gemeinde vorzunehmen, wenn diese darauf abzielen, einem angestellten Prüfer unter gleichzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses die ihm vom Rat übertragene Funktion zu entziehen (zB durch Änderungs- bzw Beendigungskündigung) und wenn das Rechtsgeschäft auf Gründe gestützt wird, die sachlich mit der Tätigkeit des Rechnungsprüfers in untrennbarem Zusammenhang stehen (insoweit Bestätigung des Urteils des BAG vom 4. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Auf die Revision des Klägers gab das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 4. Februar 1987 (- 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) der Klage statt.

    Der Gemeindedirektor ist nach jener Vorschrift grundsätzlich der gesetzliche Vertreter der Gemeinde auch für den Ausspruch von Kündigungen gegenüber den bei ihr beschäftigten Angestellten und Arbeitern (BAG Urteil vom 4. Februar 1987, aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Entgegen der Kritik von Krückhans hat der Siebte Senat die Abberufung des Prüfers durch den Gemeinderat nicht nur bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bei allen einseitigen Rechtsgeschäften gefordert, die darauf abzielen, dem Prüfer unter gleichzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Prüferfunktion zu entziehen, und neben der Kündigung ausdrücklich die Anfechtung als Beispiel aufgeführt (Urteil vom 4. Februar 1987, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Der Senat (Urteil vom 24. März 1988, BAGE 58, 69 = AP Nr. 1 zu § 9 ASiG) hat deshalb zwar zwischen der Abberufung als der Entziehung des Betriebsarztamtes und der Beendigung des dieser Funktion zugrundeliegenden Anstellungsvertrages unterschieden.

    Das Verhalten des Klägers am 3. Mai 1984 ist unmittelbar durch die zweite Abmahnung der Beklagten vom 30. April 1984 ausgelöst worden, mit der ein Verstoß des Klägers gegen seine Pflichten als Rechnungsprüfer (Vergabeordnung, Rechnungsprüfungsordnung) im Zusammenhang mit einer Ausschreibung der Beklagten gerügt worden war (vgl. zur Frage des Zusammenhangs der geschützten Tätigkeit mit dem die Kündigung auslösenden Verhalten des Arbeitnehmers auch BAGE 58, 69 = AP, aaO, zu C I 6 der Gründe).

    Ob der Siebte Senat die vorherige Abberufung des Rechnungsprüfers ohne jede Einschränkung für erforderlich erachtet oder, wie Krückhans meint, auf die Fälle beschränken will, in denen der Kündigungsgrund sachlich mit der geschützten Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht, so wie dies der Senat in dem Urteil vom 24. März 1988 (aaO) für die Kündigung eines Betriebsarztes angenommen hat, kann dahingestellt bleiben.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Das OVG NW (DÖD 1982, 44) - und ihm folgend auch Krückhans - beschränkt demgegenüber den Begriff der Abberufung (nach dem dortigen Fall für einen beamteten Prüfer) auf die Entziehung der Prüferfunktion unter gleichzeitiger Übertragung eines anderen Amtes, mithin auf die Umsetzung, d.h. die das statusrechtliche und funktionelle Amt des Rechnungsprüfers im abstrakten Sinn unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens innerhalb einer Behörde, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Verwaltungsakt ist (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 - ZBR 1981, 28, m.w.N.).

    Jedoch darf die Umsetzung nicht ermessensmißbräuchlich sein und kann daraufhin auch gerichtlich überprüft werden (BVerwG ZBR 1981, 28).

  • BAG, 18.01.1968 - 5 AZR 207/67

    Unselbständige Anschlußberufung - Nachträgliche Begründung - Wiederholung der

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Will eine Partei - auch die an sich nicht beweispflichtige Partei - einen derartigen Urkundenbeweis nicht gelten lassen, so muß sie sich gegenbeweislich spätestens im Berufungsverfahren auf die Vernehmung des Zeugen berufen (BAGE 20, 261 = AP Nr. 4 zu § 522a ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage hätte der Kläger, wenn er diesen Urkundenbeweis nicht gelten lassen wollte, sich spätestens im Berufungsverfahren ausdrücklich auf die Vernehmung der beiden Zeugen berufen müssen (BAGE 20, 261 = AP, aaO).

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Zwar ist in Rechtsprechung und Schrifttum der Grundsatz entwickelt worden, daß dann, wenn eine an sich beteiligungsfreie Maßnahme, z.B. die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter oder die kurzfristige Abordnung eines Beamten an eine andere Dienststelle, einen beteiligungspflichtigen Vorgang, z.B. die von vorneherein geplante Beförderung zum Schulleiter oder die Versetzung des Beamten an die andere Dienststelle vorbereitet, die Personalvertretung bereits an der Vorentscheidung zu beteiligen ist (vgl. BVerwG vom 28. April 1967 - VII P 12.65 - PersV 1967, 275; BVerwG Beschluß vom 18. September 1984 - VI P 19.83 - PersR 1986, 36; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, BPersVG, 5. Aufl., § 69 Anm. 7).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Ein wichtiger Kündigungsgrund kann vielmehr nur dann gegeben sein, wenn in der Amtspflichtverletzung zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis liegt (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 4 der Gründe).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84

    Rechtmäßigkeit der Abberufung eines im Angestelltenverhältnis zur Gemeinde

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in einem Kostenbeschluß - nach Erledigung der Hauptsache - vom 9. November 1984 (NVwZ 1985, 264) mit der Umsetzung eines angestellten Rechnungsprüfers einer nordrhein-westfälischen Gemeinde auf einen anderen Dienstposten in der sozialen Verwaltung zu befassen.
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Werden durch bestimmte Maßnahmen beteiligungspflichtige Vorgänge in einer Weise vorbereitet, daß sie sich nach einer gewissen Zeitdauer fast wie von selbst vollziehen, so ist bereits in diesem Stadium die zuständige Personalvertretung zu beteiligen (BVerwG Beschluß vom 19. Dezember 1975 - VII P 15.74 - PersV 1976, 457).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1981 - 12 A 2749/79
    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Buchst. q GO NW (in der Fassung des Rechtsbereinigungsgesetzes 1987 für das Land Nordrhein-Westfalen - RBG 87 NW - vom 6. Oktober 1987, Art. 9 Nr. 3; vorher - und damit auch im Zeitpunkt der hier strittigen Abberufung und Kündigung vom 19. März 1987 - Buchst. r) kann der Rat die Entscheidung über die Bestellung der Rechnungsprüfer auch nicht auf andere Organe, etwa den Gemeindedirektor, übertragen; dies gilt über den Wortlaut der Vorschrift hinaus auch für die Abberufung der Rechnungsprüfer (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NW - Urteil vom 18. Mai 1981 - 12 A 2749/79 - DÖD 1982, 44; Kottenberg/Rehn/Cronauge, GO NW, Stand August 1989, § 101 Anm. II).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1983 - 15 A 877/83
    Auszug aus BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
    Es hat, soweit hier von Interesse, die Ansicht der Vorinstanz (OVG NW Urteil vom 26. August 1983 - 15 A 877/83 - JMBl NW 1984, 10) gebilligt, die Abberufung eines im Angestelltenverhältnis zur Gemeinde stehenden Prüfers des gemeindlichen Rechnungsprüfungsamtes sei keine gemäß § 101 Abs. 2 GO NW hoheitlich einseitig durch Verwaltungsakt zu regelnde Maßnahme, sondern eine arbeitsrechtlich zu beurteilende Umsetzung im Rahmen des Angestelltenverhältnisses.
  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 375/89

    Berufungsverfahren: erneute Zeugenvernehmung - Ermessen des Berufungsgerichts

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 10 Sa 993/09

    Vergütungsklage einer Arbeitnehmerin; unbewiesener Erfüllungseinwand der

    Die Berufungskammer folgt insoweit der ausführlich und zutreffenden Würdigung durch das Arbeitsgericht (vgl. zuletzt: BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97 - NJW 1998, 2222; BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 112/98 - NJW 1999, 2972; BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09 - MDR 2009, 1126; BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89 - AP GemO NW § 101 Nr. 1; BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98 - AP BGB § 626 Nr. 160; BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33; BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 26.10.2001 - 6 Sa 1125/01

    Beweiswürdigung ohne erneute Zeugenvernehmung; Zeugenbeweis und indizielle

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  • OVG Niedersachsen, 09.07.1992 - 5 M 953/92

    Abberufung; Gemeindebeamter; Prüfer; Rechnungsprüfungsamt; Zuweisung;

    Selbst wenn eine gewisse Schutzwirkung auch für die Person des Rechnungsprüfers aus § 118 Abs. 1 und 2 NGO hergeleitet werden könnte (vgl. hierzu für den Bereich der im Angestelltenverhältnis tätigen Rechnungsprüfer: BAG, Urt. v. 15.3.1990 - 2 AZR 440/89 -, Der Personalrat 1990, 336; BAG, Urt. v. 4.2.1987 - AZR 583/85 -, RdA 1987, 191, a. A. Kottenberg/Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblattsammlung, Stand: November 1990, Anm. II 1 zu § 101 GO) wäre dies nicht anders zu bewerten als die durch eine Leitungsfunktion oder eine Beförderungschance gekennzeichnete Besonderheit eines Dienstpostens, die die Annahme eines Verwaltungsaktes nicht rechtfertigt.
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 PB 9.93

    Rechtsmittel

    Soweit der Beteiligte geltend macht, der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 - undvom 15. März 1990 - 2 AZR 440/89 - ab, hat er nicht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 79 Abs. 2 NWPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 a Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG geltend gemacht.
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