Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.04.2013

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11   

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https://dejure.org/2013,26244
BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11 (https://dejure.org/2013,26244)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 AZR 960/11 (https://dejure.org/2013,26244)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 (https://dejure.org/2013,26244)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • openjur.de

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 2 GVG, Art 18 Abs 1 EGV 44/2001, Art 19 Nr 2 Buchst a EGV 44/2001, Art 27 Abs 1 S 1 BGBEG vom 21.09.1994, Art 30 Abs 2 Nr 1 BGBEG vom 21.09.1994
    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule -

  • rewis.io

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Immunität für die in Deutschland gelegene griechische Schule

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland belegener griechischer Schule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 280
  • JR 2014, 225
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

    Die Beklagte ist ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland iSv. Art. 19 EuGVVO (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

    a) Dabei wird das Landesarbeitsgericht - ggf. nach weiterem Sachvortrag der Parteien und uU auf der Grundlage eines völker- und staatsrechtlichen Gutachtens - zunächst der Frage nachgehen müssen, welche Rechtsqualität die im bisherigen Prozessverlauf nicht umfassend vorgelegten griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 haben und ob diese die Beklagte angesichts ihrer drohenden Insolvenz und der Auflagen der Geberländer völkerrechtlich berechtigen, unmittelbar korrigierend auch in solche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, die außerhalb ihres Staatsgebiets vollzogen werden (vgl. dazu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Die Charakterisierung einer Aufgabe als staatliche ist deshalb für die Abgrenzung von hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Handeln nicht maßgebend (vgl. BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .

    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Bei Arbeitsverträgen können Gerichtsstandsklauseln, die Vereinbarung eines für beide Parteien gemeinsamen Erfüllungsorts oder die Bezugnahme auf Tarifverträge typische Hinweise auf eine stillschweigende Rechtswahl enthalten (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28; 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 32, BAGE 125, 24) .

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    d) Das Landesarbeitsgericht wird ggf. zudem den Fragen nachzugehen haben, ob - unter Berücksichtigung einer dem ausländischen Parlament zuzugestehenden Einschätzungsprärogative - ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB für die Erklärung einer fristlosen Kündigung gegeben war, ob die Beklagte eine Auslauffrist hätte einhalten müssen (vgl. dazu zuletzt BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14 mwN) und ob sie die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt hat.
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 864/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2011 - 15 Sa 864/11 - aufgehoben.
  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Dies entspricht zudem der Rechtsprechung der Senate des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt der Arbeitsverhältnisse der von der Beklagten in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses an ihren Inlandsschulen beschäftigten Lehrkräften (etwa BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 17 ff.; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 16 ff.) .

    Mit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen deutschen Tarifvertrag haben sie konkludent die Anwendung deutschen Rechts vereinbart (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 26) .

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Die vorliegende Feststellungsklage betrifft ihre nicht-hoheitliche Staatstätigkeit (zur Abgrenzung gegenüber hoheitlicher Staatstätigkeit und den Unterscheidungsmerkmalen vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19 ff.; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; BGH 24. März 2016 - VII ZR 150/15 - Rn. 19, BGHZ 209, 290) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 13; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16 mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - aaO; 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76 - Rn. 121, BVerfGE 46, 342; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 15; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15) .

    Bei Arbeitsverträgen können etwa Gerichtsstandsklauseln, vertragliche Bezugnahmen auf ein bestimmtes Recht oder die Vereinbarung eines für beide Parteien gemeinsamen Erfüllungsorts Hinweise auf die getroffene Wahl geben (vgl. BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 25; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .

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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26241
BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12 (https://dejure.org/2013,26241)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 AZR 46/12 (https://dejure.org/2013,26241)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 AZR 46/12 (https://dejure.org/2013,26241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 960/11 -

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

    Die Beklagte ist ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland iSv. Art. 19 EuGVVO (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

    a) Dabei wird das Landesarbeitsgericht - ggf. nach weiterem Sachvortrag der Parteien und uU auf der Grundlage eines völker- und staatsrechtlichen Gutachtens - zunächst der Frage nachgehen müssen, welche Rechtsqualität die im bisherigen Prozessverlauf nicht umfassend vorgelegten griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 haben und ob diese die Beklagte angesichts ihrer drohenden Insolvenz und der Auflagen der Geberländer völkerrechtlich berechtigen, unmittelbar korrigierend auch in solche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, die außerhalb ihres Staatsgebiets vollzogen werden (vgl. dazu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Die Charakterisierung einer Aufgabe als staatliche ist deshalb für die Abgrenzung von hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Handeln nicht maßgebend (vgl. BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .

    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Bei Arbeitsverträgen können Gerichtsstandsklauseln, die Vereinbarung eines für beide Parteien gemeinsamen Erfüllungsorts oder die Bezugnahme auf Tarifverträge typische Hinweise auf eine stillschweigende Rechtswahl enthalten (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28; 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 32, BAGE 125, 24) .

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    d) Das Landesarbeitsgericht wird ggf. zudem den Fragen nachzugehen haben, ob - unter Berücksichtigung einer dem ausländischen Parlament zuzugestehenden Einschätzungsprärogative - ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB für die Erklärung einer fristlosen Kündigung gegeben war, ob die Beklagte eine Auslauffrist hätte einhalten müssen (vgl. dazu zuletzt BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14 mwN) und ob sie die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt hat.
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Der für ihre Anwendung erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ist gegeben.
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12
    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .
  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 1027/11
  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1123/13

    Wirksamkeit einer Entgeltabsenkung für Lehrkräfte der Republik Griechenland in

    Auf die zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 46/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2011 - 15 Sa 1027/11- aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.
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