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   BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15   

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BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15 (https://dejure.org/2016,26164)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2016 - 2 AZR 468/15 (https://dejure.org/2016,26164)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 (https://dejure.org/2016,26164)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 3 KSchG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 BetrVG, § 242 BGB
    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • IWW

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, §§ 1, 15, 17 KSchG, § 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 320 ZPO, § 559 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Betrieblicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes; Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz; Darlegungs- und Beweislast für die betrieblichen Geltungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1 S. 3
    Ordentliche Kündigung; Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 1 ; KSchG § 1 ; KSchG § 15 ; KSchG § 17
    Betrieblicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bestimmung des kündigungsschutzrechtlichen Kleinbetriebs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbegriff des Kündigungsschutzgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kleinbetrieb und Kündigungsschutz: Bezugsgröße Betrieb oder Unternehmen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz trotz Kleinbetrieb? - und der Betrieb einer weiteren (ausländischen) Niederlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz in Unternehmen mit mehreren Betrieben

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Keine Geltung des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3327
  • ZIP 2017, 252
  • NZA 2016, 1196
  • BB 2016, 2227
  • DB 2016, 2362
  • JR 2017, 547
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich, solange dadurch nicht angesichts der vom Arbeitgeber geschaffenen konkreten Organisation die gesetzgeberischen Erwägungen für die Privilegierung des Kleinbetriebs bei verständiger Betrachtung ins Leere gehen und die Bestimmung des Betriebsbegriffs nach herkömmlicher Definition zu einer sachwidrigen Ungleichbehandlung betroffener Arbeitnehmer führte (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 25; APS/Moll 4. Aufl. § 23 KSchG Rn. 41; Falder NZA 1998, 1254, 1257) .

    Das liefe auf eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte generelle Gleichsetzung von Betrieb und Unternehmen hinaus und berücksichtigte nicht, dass auch das Bundesverfassungsgericht lediglich von Einzelfällen ausgegangen ist, die dem gesetzgeberischen Leitbild nicht entsprächen (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 24; vHH/L KSchG 15. Aufl. § 23 Rn. 36) .

    Maßgeblich ist vielmehr eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende, wertende Gesamtbetrachtung dahingehend, ob die Anwendung der Kleinbetriebsklausel nach Maßgabe des allgemeinen Betriebsbegriffs unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse dem mit ihr verbundenen Sinn und Zweck (noch) gerecht wird (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - aaO; 13. Juni 2002 - 2 AZR 327/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 101, 321) .

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Dies ist verfassungsrechtlich im Grundsatz nicht zu beanstanden (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, BVerfGE 97, 169) .

    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich, solange dadurch nicht angesichts der vom Arbeitgeber geschaffenen konkreten Organisation die gesetzgeberischen Erwägungen für die Privilegierung des Kleinbetriebs bei verständiger Betrachtung ins Leere gehen und die Bestimmung des Betriebsbegriffs nach herkömmlicher Definition zu einer sachwidrigen Ungleichbehandlung betroffener Arbeitnehmer führte (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 25; APS/Moll 4. Aufl. § 23 KSchG Rn. 41; Falder NZA 1998, 1254, 1257) .

    Dieses hat lediglich typologisch Gesichtspunkte angeführt, die für einen Kleinbetrieb bezeichnend sind (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb der Gründe, BVerfGE 97, 169) , ohne dass diese wie tatbestandliche Voraussetzungen einer Norm zu behandeln wären.

  • LAG Hessen, 07.05.2015 - 9 Sa 1036/14

    In Deutschland tätige Arbeitnehmer einer selbständigen Schweizer Niederlassung,

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2015 - 9 Sa 1036/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Dafür wäre zumindest erforderlich, dass sie ihre Tätigkeit für den Betrieb in F erbringen und die Weisungen zu ihrer Durchführung im Wesentlichen von dort erhalten (zur Einbindung in die Struktur einer betrieblichen Einheit BAG 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - Rn. 28) .
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Etwaigen Schwierigkeiten, die sich mangels eigener Kenntnismöglichkeiten ergeben, ist durch die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast Rechnung zu tragen (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 27, BAGE 144, 222) .
  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Sie richten sich gegen tatbestandliche Feststellungen, die nicht mit einer Verfahrensrüge in der Revision, sondern nur mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO bekämpft werden könnten (BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 24) .
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01

    Kündigungsschutz - Konzernholding

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Maßgeblich ist vielmehr eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende, wertende Gesamtbetrachtung dahingehend, ob die Anwendung der Kleinbetriebsklausel nach Maßgabe des allgemeinen Betriebsbegriffs unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse dem mit ihr verbundenen Sinn und Zweck (noch) gerecht wird (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - aaO; 13. Juni 2002 - 2 AZR 327/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 101, 321) .
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Selbst bei einem Widerspruch zwischen diesen und dem Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze ginge der Tatbestand des Berufungsurteils vor (BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11) .
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15
    Entsprechend der Unterscheidung zwischen "Betrieb" und "Unternehmen" in § 1 Abs. 1 KSchG ist er auch in § 23 Abs. 1 KSchG nicht mit dem des Unternehmens gleichzusetzen (BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 15 f., BAGE 125, 274) .
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Danach ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (zuletzt BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 12) .

    Entsprechend der Unterscheidung zwischen "Betrieb" und "Unternehmen" in § 1 Abs. 1 KSchG ist der Betriebsbegriff auch in § 23 Abs. 1 KSchG nicht mit dem des Unternehmens gleichzusetzen (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 12; 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 15 f., BAGE 125, 274) .

    aa) Der Betriebsbezug des § 23 Abs. 1 KSchG ist verfassungsrechtlich unbedenklich, solange dadurch nicht angesichts der vom Arbeitgeber geschaffenen konkreten Organisation die gesetzgeberischen Erwägungen für die Privilegierung von Kleinbetrieben bei verständiger Betrachtung ins Leere gehen und die Bestimmung des Betriebsbegriffs nach herkömmlicher Definition zu einer sachwidrigen Ungleichbehandlung betroffener Arbeitnehmer führt (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 20; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 25) .

    Das liefe auf eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte generelle Gleichsetzung von Betrieb und Unternehmen hinaus und berücksichtigte nicht, dass auch das Bundesverfassungsgericht lediglich von Einzelfällen ausgegangen ist, die dem gesetzgeberischen Leitbild nicht entsprächen  (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - aaO; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 24) .

    Maßgeblich ist vielmehr eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende, wertende Gesamtbetrachtung dahingehend, ob die Anwendung der Kleinbetriebsklausel nach Maßgabe des allgemeinen Betriebsbegriffs unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse dem mit ihr verbundenen Sinn und Zweck (noch) gerecht wird (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - aaO; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - aaO) .

  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Es besteht keinerlei Zweifel daran, dass ihre Zuordnung zur bisherigen Dienststelle sowohl im personalvertretungsrechtlichen (dazu BVerwG 26. Mai 2015 - 5 P 9.14 - Rn. 7) als auch im kündigungsrechtlichen Sinne (dazu BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 15) bei einer Tätigkeit in der ehemaligen Kanalbetriebsstation unverändert geblieben ist.
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Es gilt daher der allgemeine Betriebsbegriff, der im Wesentlichen demjenigen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entspricht (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 12) .
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