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   BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 475/65   

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https://dejure.org/1966,14777
BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 475/65 (https://dejure.org/1966,14777)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1966 - 2 AZR 475/65 (https://dejure.org/1966,14777)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1966 - 2 AZR 475/65 (https://dejure.org/1966,14777)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1653
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Niedersachsen, 16.08.1965 - 3 Sa 153/65
    Auszug aus BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 475/65
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Vom 16. August 1965 - 3 Sa 153/65 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen" V o n .Rechts w e e n.
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Stellt er etwa am Vormittag des Tages, für den er zunächst Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hatte, bei einer Abschlußuntersuchung fest, daß der Arbeitnehmer ab sofort - also noch während der betriebsüblichen Arbeitszeit - wieder arbeitsfähig ist, endet schon in diesem Zeitpunkt der erste Verhinderungsfall (vgl. den Sachverhalt im Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 1966 - 2 AZR 475/65 - DOK 1967, 152).
  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81

    Lohnfortzahlung und Ende des Verhinderungsfalles

    Stellt er bei einer Abschlußuntersuchung fest, daß der Arbeitnehmer ab sofort, also noch während der betriebsüblichen Arbeitszeit, wieder arbeitsfähig ist, endet schon in diesem Zeitpunkt der erste Verhinderungsfall (vgl. den Sachverhalt im Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 1966 - 2 AZR 475/65 - DOK 1967, 152).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66

    Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist

    Die Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts von 11o Oktober 1966 in Sachen 2 AZR 464/65 (AP Nr» 41 zu § 1 ArbKrankhG) und in Sachen 2 AZR 475/65 (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) stehen der vorstehend vertretenen Auffassung nicht entgegen .
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