Rechtsprechung
BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung; ruhendes Arbeitsverhältnis
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 KSchG, § 33 Abs 2 S 6 TVöD
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis
- bag-urteil.com
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- Betriebs-Berater
Betriebsbedingte Kündigung im ruhenden Arbeitsverhältnis
- hensche.de
Kündigung: Betriebsbedingt
- rewis.io
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- ra.de
- rewis.io
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; TVöD § 33 Abs. 2
Wirksamkeit einer von der Beklagten auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsbedingte Kündigung auch im ruhenden Arbeitsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung im ruhenden Arbeitsverhältnis
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 18.09.2008 - 6 Ca 1110/08
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2009 - 6 Sa 429/08
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Papierfundstellen
- BB 2010, 3148
- DB 2011, 62
- NZG 2011, 101
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Eine Rückschau muss insbesondere insoweit stattfinden, als der Arbeitgeber nicht durch zweckvolle Bestimmung des Kündigungszeitpunkts auf der Hand liegende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten außer Acht lassen und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführen kann, indem er beispielsweise den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst freie Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197). - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Zu Gunsten des Arbeitnehmers ist ggf. zu berücksichtigen, dass er zwar nicht bei Ausspruch der Kündigung, wohl aber bei Ablauf der Kündigungsfrist im selben Betrieb oder Unternehmen auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75). - LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2009 - 6 Sa 429/08
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. April 2009 - 6 Sa 429/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06
Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
In diesem Fall ist anstelle einer Beendigungskündigung eine den verbliebenen Beschäftigungsmöglichkeiten Rechnung tragende Änderungskündigung auszusprechen (vgl. nur Senat 26. Juni 2008 - 2 AZR 1109/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 180). - BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Zu der mit § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung des § 59 Abs. 1 BAT hat der Senat entschieden, dass sie einer personenbedingten Kündigung aus Krankheitsgründen nicht entgegensteht (vgl. 3. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 - BAGE 90, 230) . - BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des …
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Eine Rückschau muss insbesondere insoweit stattfinden, als der Arbeitgeber nicht durch zweckvolle Bestimmung des Kündigungszeitpunkts auf der Hand liegende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten außer Acht lassen und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführen kann, indem er beispielsweise den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst freie Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197). - BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04
Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Als eine die Gerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136). - BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit zum Kündigungsgrund gehört, sind auch die insoweit maßgeblichen Tatsachen aus dem Blickwinkel des Zeitpunkts der Kündigung zu beurteilen (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121). - BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Als eine die Gerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136). - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Vom Arbeitgeber kann dann nicht verlangt werden, seinen Kündigungsentschluss, zB weil das Arbeitsverhältnis ruht und ihn kaum "belastet", so lange zu verschieben, bis das Arbeitsverhältnis nicht mehr ruht, der Kündigungsgrund aber - möglicherweise - wieder entfallen ist (Senat 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - BAGE 114, 258 für den Fall der Sozialauswahl).
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10
Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164;… 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 21, 22; 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125) . - BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22) . - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14
Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung
Die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Umstände ist dann geboten, wenn der Arbeitgeber durch zweckvolle Festlegung des Kündigungszeitpunkts anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die noch kurze Zeit vorher auf der Hand lagen, durch eigenes Handeln ausschließt und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführt (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22; 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 16) .Es ist dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) .
Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt einer Stellenbesetzung das Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO;… 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - aaO) .
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist der des Kündigungszugangs (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164) . - BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20
Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist
Zwar ist es dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn er diesen Wegfall treuwidrig herbeigeführt hat (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 27, BAGE 151, 199; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22) . - LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit zum Kündigungsgrund gehört, sind auch die insoweit maßgeblichen Tatsachen zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs zu beurteilen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - in AP Nr. 185 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Rn. 21 mwN).Die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Umstände und zukünftiger Entwicklungen ist jedoch geboten, damit ausgeschlossen wird, dass der Arbeitgeber den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst vorhandene Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (BAG 9. September 2010 aaO).
Anderseits muss der Arbeitgeber keine Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigen, deren Wegfall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sicher absehbar ist (BAG 9. September 2010 aaO Rn. 22).
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
Das gilt insbesondere für betriebsbedingte Kündigungen (BAG 09.09.2010 - 2 AZR 493/09, juris Rn.14).In diesem Fall ist anstelle einer Beendigungskündigung eine den verbliebenen Beschäftigungsmöglichkeiten Rechnung tragende Änderungskündigung auszusprechen (BAG 09.09.2010 a.a.O. Rn. 21).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 808/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22) . - BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11
Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164;… 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 21, 22; 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125) . - ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23
Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen …
Richtig ist zwar, dass eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs bei Zugang der Kündigung noch nicht eingetreten ist, aber zumindest greifbare Formen angenommen hat (…vgl. BAG 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 27; BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22;… BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 21, 22). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Verhaltensbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage - Zustellung demnächst
- ArbG Hamburg, 20.04.2021 - 5 Ca 656/20
- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
- LAG Düsseldorf, 27.04.2011 - 12 Sa 75/11
Anspruch auf Prozessbeschäftigung gegen Betriebserwerberin
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18
- LAG Düsseldorf, 21.08.2012 - 8 Sa 574/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- VK Bund, 21.11.2012 - VK 3-126/12
Sprachberatung
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - 10 Sa 503/11
Betriebsbedingte Kündigung - Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten - …
- LAG Köln, 23.08.2012 - 6 Sa 191/12
Krankheitsbedingte Kündigung; langandauernde Arbeitsunfähigkeit
- ArbG Passau, 27.08.2020 - 3 Ca 377/20
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung im Lockdown
- LAG Köln, 23.02.2011 - 9 Sa 1440/10
Kündigung fest angestellter Mitarbeiter trotz Weiterbeschäftigung von …
- LAG Köln, 23.02.2011 - 9 Sa 1071/10
Kündigung fest angestellter Mitarbeiter trotz Weiterbeschäftigung von …
- ArbG Bielefeld, 30.03.2022 - 6 Ca 2220/21
Auslegung einer Ruhensvereinbarung im Zusammenhang mit dem Wechsel vom …