Rechtsprechung
   BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,519
BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74 (https://dejure.org/1975,519)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1975 - 2 AZR 499/74 (https://dejure.org/1975,519)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 (https://dejure.org/1975,519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Berechnung der Arbeitsbelastung - Ordentliche Kündigung - Kündigung zum Zwecke der Herabsetzung der Arbeitszeit - Rationalisierung - Gerichtliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74
    Eine solche Rationalisierungsmaßnahme ist vom Gericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Fortführung von BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Klägerin hätte zumindest substantiiert vortragen müssen, auf welchem Platz sie dann hätte weiterbeschäftigt wer den können (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung unter 3 b der Gründe).

    Selbst wenn man diese Frage nicht ebenfalls unter dem Blickwinkel der sozialen Auswahl betrachtet, sondern insoweit die Frage nach der Zweckmäßigkeit stellt, gilt doch, daß organisatorische Maßnahmen, durch die eine Kündigung ausgelöst wird, vom Gericht auf ihre Zweckmäßigkeit nicht nachzuprüfen sind, sondern nur daraufhin, ob diese Rationalisierungsmaßnahmen offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 21.05.1957 - 3 AZR 79/55

    Kündigung - Betriebsorganisatorische Maßnahme - Einsparung mehrerer

    Auszug aus BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74
    Die Hinweise der Revision auf die Entscheidungen des Gerichts vom 28. November 1956 (BAG 3, 245 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, Großer Senat), vom 4. Juni 1957 (AP Nr. 27 zu § 1 KSchG) und vom 21. Mai 1957 (AP Nr. 31 zu § 1 KSchG) gehen fehl.

    Derartige organisatorische Maßnahmen können Kündigungen als betriebsbedingt erscheinen lassen (vgl. BAG AP Nr. 31 zu § 1 KSchG).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der richtige rechtliche Maßstab angewandt und bei der Interessenabwägung der Saehverhalt vollständig und erschöpfend beurteilt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 1, 99 [102] « AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74
    Die Hinweise der Revision auf die Entscheidungen des Gerichts vom 28. November 1956 (BAG 3, 245 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, Großer Senat), vom 4. Juni 1957 (AP Nr. 27 zu § 1 KSchG) und vom 21. Mai 1957 (AP Nr. 31 zu § 1 KSchG) gehen fehl.
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Die von der Beklagten beschlossene Einsparung des Arbeitsplatzes des Klägers stellt eine Unternehmerentscheidung dar, die vom Gericht grundsätzlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit nachgeprüft werden kann, sondern nur darauf, ob die Rationalisierungsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, bis zuletzt Urteil vom 30. April 1987, BAGE 55, 262 = AP Nr. 42, aaO).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Als dringende betriebliche Erfordernisse kommen in Betracht z. B. Rationalisierungsmaßnahmen (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), Stellenstreichungen (BAG Urteil vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272 = AP Nr. 5, aaO), Stillegungen (BAG Urteile vom 3. November 1955 - 2 AZR 39/54 - BAGE 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB und vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 625/85 - BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) sowie unter dem Gesichtspunkt der Druckkündigung das Abberufungsverlangen eines Geschäftspartners (BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP, aaO).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Derartige Umstände stellen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich dringende betriebliche Erfordernisse i.S. des § 1 Abs. 2 KSchG dar (Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 und BAG 30, 272 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. auch KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 334 m.w.N.).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Die von der Beklagten beschlossene Einsparung mehrerer Arbeitsplätze, die sich auch auf den Einsatz der Klägerin ausgewirkt hat, stellt eine Unternehmerentscheidung dar, die von den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden kann, sondern nur darauf, ob die Rationalisierungsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1; BAG 30, 272 = AP Nr. 5 und BAG vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7, alle zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Soweit in dem Urteil des Senates vom 26. Juni 1975 (- 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) ohne Begründung eine abweichende Meinung zum Ausdruck kommen sollte, wird sie zur Klarstellung aufgegeben.

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Der Entschluß des Arbeitgebers, die von ihm getragene Musikschule während der allgemeinen Schulferien geschlossen zu halten und außerhalb der Ferien einen gleichmäßigen Unterricht anzubieten, ist eine organisatorische Entscheidung, die im Kündigungsrechtsstreit nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    b) Vorliegend stellt der Entschluß der Beklagten, die Musikschule während der allgemeinen Schulferien weiterhin geschlossen zu halten und außerhalb der Ferien einen im zeitlichen Umfang nicht schwankenden, sondern gleichbleibenden Unterricht anzubieten, eine organisatorische Entscheidung dar, die nicht auf Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich war (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags zur Neustrukturierung der Hochschulen kann im Zusammenhang mit den genannten Organisationsentscheidungen von offenbarer Unsachlichkeit oder Willkür (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) keine Rede sein.
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    b) Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang oder der verschlechterten Ertragslage anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung [zu I 2 b der Gründe] und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu 3 d der Gründe]).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    d) Nicht zu folgen ist dem Landesarbeitsgericht schließlich darin, daß es bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen (Berufungsurteil S. 14) unmittelbar auf die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung abstellt, und zwar auf das umfassende Freiheitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG, obwohl § 1 Abs. 2 KSchG insofern eine abschließende gesetzliche Regelung über die wechselseitig zu beachtenden Interessen enthält (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Urteile vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung mit Anm. A. Hueck; vom 12. März 1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit mit Anm. A. Hueck; vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; ausdrücklich auch BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 73 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 7 a der Gründe; vgl. ferner die Rechtsprechungsnachweise bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 f. sowie RdA 1995, 26, 32 f.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 221, 269 f., 395 f., 514 f.).
  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

    Die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang oder der verschlechterten Ertragslage anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 2 b der Gründe] und BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu 3 e der Gründe] sowie BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zu II 1 b der Gründe], die Entscheidung ist zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vgl. weiter Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 104 b m.w.N.).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

    Die Gerichte können insoweit nur nachprüfen, ob die Entscheidung etwa aus offenbar unsachlichen Gründen erfolgte oder gar aus Willkür (vgl, BAG 16, 134- = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG AP Nr, 22, aaO; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 4-99/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl;

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83

    Einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Musiklehrers

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit -

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 485/81
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2012 - 12 Sa 555/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 910/78
  • BAG, 23.09.1980 - 6 AZR 632/78
  • BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 569/78
  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 862/78
  • LAG Bremen, 24.05.1994 - 1 Sa 94/92

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einerÄnderungskündigung; Beschäftigung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht