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   BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09   

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https://dejure.org/2010,3392
BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09 (https://dejure.org/2010,3392)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 2 AZR 50/09 (https://dejure.org/2010,3392)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 (https://dejure.org/2010,3392)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 2 BetrVG, § 68 Abs 1 PersVG ND 2007, § 68 Abs 2 PersVG ND 2007, § 65 Abs 2 Nr 9 PersVG ND 2007, § 108 Abs 2 BPersVG
    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Kündigung; Mitbestimmung

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Kündigung nach PersonalvertretungsG

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Kündigung nach PersonalvertretungsG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1256 (Ls.)
  • BB 2010, 1531
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Nach dem Wortlaut des § 68 Abs. 2 NPersVG gilt die Zustimmung des Personalrats erst nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist und nicht schon mit Zugang einer Erklärung von dessen Seite als erteilt, er werde der Kündigung weder zustimmen noch ihr widersprechen (vgl. auch BAG 19. November 2009 - 6 AZR 800/08 - Rn. 14, NZA 2010, 278; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 37, BAGE 120, 239; BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - zu II 2 d bb der Gründe, AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13).

    Sie verstieße gegen das im NPersVG normierte positive Konsensprinzip (zu § 79 PersVG Berlin: BAG 19. November 2009 - 6 AZR 800/08 - Rn. 14, NZA 2010, 278; vgl. auch Weber in Richardi/Dörner/Weber BPersVG 3. Aufl. § 69 Rn. 13).

    Selbst bei ausdrücklicher und fristgemäßer Zustimmungsverweigerung aus Gründen, die "offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung nach §§ 64 bis 67 liegen" (§ 68 Abs. 2 Satz 6 NPersVG), gilt die Zustimmung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Äußerungsfrist und nicht bereits mit Eingang der unbeachtlichen abschließenden Verweigerung als erteilt (zu § 79 PersVG Berlin: BAG 19. November 2009 - 6 AZR 800/08 - Rn. 14 mwN, aaO).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 58/06

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Nach § 108 Abs. 2 BPersVG ist eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist (Senat 19. Juni 2007 - 2 AZR 58/06 - Rn. 14, BAGE 123, 175; 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 144).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Nach dem Wortlaut des § 68 Abs. 2 NPersVG gilt die Zustimmung des Personalrats erst nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist und nicht schon mit Zugang einer Erklärung von dessen Seite als erteilt, er werde der Kündigung weder zustimmen noch ihr widersprechen (vgl. auch BAG 19. November 2009 - 6 AZR 800/08 - Rn. 14, NZA 2010, 278; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 37, BAGE 120, 239; BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - zu II 2 d bb der Gründe, AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Nach § 108 Abs. 2 BPersVG ist eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist (Senat 19. Juni 2007 - 2 AZR 58/06 - Rn. 14, BAGE 123, 175; 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 144).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, derzufolge der Arbeitgeber bereits vor Ablauf der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kündigen kann, wenn der Betriebsrat abschließend zur Kündigungsabsicht Stellung genommen hat (vgl. 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - zu B I 1 b und c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 71; 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - zu III 3 der Gründe, BAGE 27, 209), kann wegen der Unterschiedlichkeit der Beteiligungsrechte auf das Mitbestimmungsverfahren bei einer ordentlichen Kündigung nach § 68 Abs. 2 NPersVG nicht übertragen werden.
  • LAG Niedersachsen, 18.11.2008 - 13 Sa 912/08

    Betriebsbedingte Kündigung eines Ausbildungsmeisters der Kreishandwerkerschaft;

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. November 2008 - 13 Sa 912/08 - aufgehoben.
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Nach dem Wortlaut des § 68 Abs. 2 NPersVG gilt die Zustimmung des Personalrats erst nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist und nicht schon mit Zugang einer Erklärung von dessen Seite als erteilt, er werde der Kündigung weder zustimmen noch ihr widersprechen (vgl. auch BAG 19. November 2009 - 6 AZR 800/08 - Rn. 14, NZA 2010, 278; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 37, BAGE 120, 239; BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - zu II 2 d bb der Gründe, AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, derzufolge der Arbeitgeber bereits vor Ablauf der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kündigen kann, wenn der Betriebsrat abschließend zur Kündigungsabsicht Stellung genommen hat (vgl. 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - zu B I 1 b und c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 71; 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - zu III 3 der Gründe, BAGE 27, 209), kann wegen der Unterschiedlichkeit der Beteiligungsrechte auf das Mitbestimmungsverfahren bei einer ordentlichen Kündigung nach § 68 Abs. 2 NPersVG nicht übertragen werden.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist Wirksamkeitsvoraussetzung einer jeden Kündigung (BVerfG 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - zu B I 1 a der Gründe, BVerfGE 51, 43).
  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
    Aus diesem Grund kann dahingestellt bleiben, ob der Personalratsvorsitzende auf der Basis eines wirksamen Beschlusses handelte und die Beklagte ggf. auf die Wirksamkeit eines solchen Beschlusses vertrauen durfte (vgl. dazu BVerwG 13. Oktober 1986 - 6 P 14.84 - BVerwGE 75, 62, 67; Weber in Richardi/Dörner/Weber BPersVG 3. Aufl. § 69 Rn. 53 mwN; Fischer/Goeres/Gronimus in Fürst GKöD V Stand Juli 2004 K § 69 Rn. 9g).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    (a) Nach dem Wortlaut des § 38 Abs. 3 Satz 1 MVG-EKiR gilt die Maßnahme erst nach Ablauf von zwei Wochen und nicht schon mit Zugang einer abschließenden, keine Zustimmung darstellenden Erklärung der Mitarbeitervertretung als gebilligt (vgl. Fey/Rehren MVG-EKD Stand August 2014 § 38 Rn. 55; siehe auch BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 19 mwN zum insoweit inhaltsgleichen § 68 Abs. 2 NPersVG) .

    Einen "vierten Weg" in Gestalt einer Zustimmungsfiktion vor Fristablauf gibt es nicht (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 20 zum insoweit inhaltsgleichen § 68 Abs. 2 NPersVG) .

  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 17 Sa 1123/14

    Keine Fiktion einer Zustimmung des Personalrats vor Ablauf der zweiwöchigen Frist

    Die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 28.01.2010 zu § 68 NdPersVG (2 AZR 50/09) seien auf § 66 LPVG NW zu übertragen.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2010 (2 AZR 50/09) sei im Hinblick auf § 66 Abs. 3 LPVG NW nicht anwendbar.

    Die Durchführung des jeweiligen von dem Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ist Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigung (BAG 26.09.2013 - 2 AZR 843/12 - Rdnr. 21, NZA-RR 2014, 236; 28.01.2010 - 2 AZR 50/09 - Rdnr. 11, ZTR 2010, 388).

    Nach dem Wortlaut des § 66 Abs. 2 Satz 5 LPVG NW gilt die Maßnahme nicht schon dann als gebilligt, wenn dem Arbeitgeber die Erklärung des Personalrats zugeht, er enthalte sich einer Stellungnahme, er stimme weder zu noch widerspreche er (BAG 28.01.2010 a.a.O. Rdnr. 19).

    Das Gericht verkennt nicht, dass das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze in seiner Entscheidung vom 28.01.2010 (2 AZR 50/09) zu § 68 Abs. 2 NdPersVG i.d.F. vom 22.01.2007 entwickelt hat.

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20

    Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

    Einen "vierten Weg" in Gestalt einer Billigungsfiktion vor Fristablauf gibt es nicht (zu § 38 Abs. 3 Satz 1 MVG-EKiR vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 25, aaO; zu §   68 Abs. 2 NPersVG vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 20) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

    (a) Nach dem Wortlaut des § 66 Abs. 2 Satz 5 LPVG NW gilt die Maßnahme erst nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist als gebilligt und nicht schon mit Zugang einer Erklärung des Personalrats, er verzichte auf eine Stellungnahme (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 17 ff. mwN; 19. November 2009 - 6 AZR 800/08 - Rn. 14 mwN, BAGE 132, 277) .

    Auch wenn der Personalrat - wie hier - innerhalb der Äußerungsfrist erklärt, er verzichte auf eine Stellungnahme, verkürzt sich die gesetzliche Frist für den Eintritt der Zustimmungsfiktion nicht (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 17 ff. mwN; 19. November 2009 - 6 AZR 800/08 - Rn. 14 mwN, BAGE 132, 277) .

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Ohne die gesetzlich geforderte Beteiligung ist eine außerordentliche Kündigung auch dann unwirksam, wenn ein unzuständiger Personalrat beteiligt worden ist (Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 162 = EzA BPersVG § 108 Nr. 4; 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 13) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2012 - 5 Sa 139/11

    Unwirksame Versetzung einer Lehrkraft einer staatlichen Schule in

    Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits für die Maßnahme des Ausspruchs einer Kündigung so entschieden, wenn diese nach Landesrecht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - AP Nr. 162 zu § 102 BetrVG = PersR 2010, 305).(Rn.36).

    Selbst dann, wenn der Personalrat einem Antrag der Dienststelle auf Zustimmung zur Versetzung weder zustimmt noch ihn ablehnt, sondern ihn durch Beschluss "verfristen" lassen will, liegt die notwendige Zustimmung zu der geplanten Maßnahme nicht vor Ablauf der Frist für die Zustimmungsfiktion aus § 62 Absatz 2 Satz 4 LPersVG MV vor (wie BAG 28. Januar 2010 aaO).(Rn.35).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits für die Maßnahme des Ausspruchs einer Kündigung so entschieden, wenn diese nach Landesrecht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - AP Nr. 162 zu § 102 BetrVG = PersR 2010, 305).

    Denn ein Mitbestimmungsverfahren kann immer nur mit der Zustimmung des Personalrats, mag sie freiwillig, erzwungen oder durch gesetzliche Fiktion erfolgen, enden (so auch BAG 28. Januar 2010 aaO zur mitbestimmten Kündigung nach niedersächsischen Personalvertretungsrecht).

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

    a) Gemäß § 108 Abs. 2 BPersVG ist eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 11; 19. Juni 2007 - 2 AZR 58/06 - Rn. 14, BAGE 123, 175) .
  • LAG Düsseldorf, 30.05.2016 - 7 Sa 759/15

    Rechtsfolgen des formularmäßig erklärten Verzichts des Personalrats auf eine

    Diese Auffassung wird nach Auffassung der Berufungskammer durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2010, 2 AZR 50/09, zitiert nach juris, zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, bezogen auf eine beabsichtigte Kündigung, gestützt.

    Nach dem Wortlaut des § 66 Abs. 2 S. 5 LPVG NW gilt die Maßnahme nicht schon dann als gebilligt, wenn dem Arbeitgeber die Erklärung des Personalrats zugeht, er enthalte sich einer Stellungnahme, er stimme weder zu noch widerspreche er (BAG 28.01.2010 a.a.O. Rdnr. 19).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10

    Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung

    Die Fiktionswirkung konnte auch angesichts der formwidrigen Erklärung des Schulbezirkspersonalrats vom 17. Juli 200... nicht vor Ablauf dieser Frist eintreten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2010 - 5 LB 131/10 -, juris Rn. 22; ausführlich BAG, Urteil vom 28.1.2010 - 2 AZR 50/09 -, juris Rn. 20).

    Ein vorzeitiges Ende des Mitwirkungsverfahrens nach § 68 Abs. 2 NPersVG durch eine Äußerung des Personalrats sieht das NPersVG indes nicht vor (vgl. BAG, Urteil vom 28.1.2010 - 2 AZR 50/09 -, juris Rn. 18).

  • BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 232/21

    Befristung - Mitbestimmung des Personalrats

    Diese Frist beginnt erst mit der Zuleitung des Zustimmungsantrags des Arbeitgebers (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 17) .
  • LAG Hamm, 06.07.2017 - 17 Sa 172/17

    Wirksamkeit der auf vorübergehend erhöhten Bedarf an Studienberatung gestützten

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 201/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mitbestimmung des Personalrats -

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2010 - 5 LB 131/10

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

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