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   BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99   

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BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 (https://dejure.org/2001,65)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 (https://dejure.org/2001,65)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 (https://dejure.org/2001,65)
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Betriebsstillegung

§ 1 KSchG, soziale Rechtfertigung durch Stillegungsentscheidung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Unternehmerische Entscheidung - Ablehnung von Aufträgen zum Zwecke der zügigen Betriebsstilllegung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 1, 17; BetrVG § 102
    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung; Gemeinschaftsbetrieb; Darlegungslast; Maßgeblichkeit des Kündigungszeitpunkts; soziale Auswahl; Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1
    Betriebsstilllegung: Kündigung aller Arbeitsverhältnisse zum nächstmöglichen Kündigungstermin - Entfallende Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 10
  • NJW 2001, 2116
  • ZIP 2001, 1022
  • MDR 2001, 878
  • NZA 2001, 719
  • NZI 2001, 438
  • BB 2001, 1747
  • DB 2001, 1370
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zB BAG 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).

    Eine solche Unternehmerentscheidung ist nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. zB BAG 22. Mai 1986 aaO mwN).

    Erforderlich ist der ernstliche und endgültige Entschluß des Unternehmers, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (vgl. BAG 22. Mai 1986 aaO mwN).

  • LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung;

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
    Landesarbeitsgericht Berlin - 12 Sa 890/99 -.

    2 AZR 514/99 12 Sa 890/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Juli 1999 - 12 Sa 890/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

    Die unternehmerische Entscheidung hatte im Kündigungszeitpunkt im Protokoll über die Beschlußfassung vom 5. Juni 1998, in der dem Beschluß entsprechenden Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG und in der Massenentlassungsanzeige vom 24. Juni 1998 auch bereits greifbare Formen angenommen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - aaO).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
    Der auf die Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG) der Beklagten vom 24. Juni 1998 ergangene Bescheid des Arbeitsamtes vom 13. Juli 1998 machte den Weg für die Entlassung des Klägers zum 31. Juli 1998 frei (vgl. BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
    Einem Unternehmer steht es auch grundsätzlich frei, statt Arbeiten selbst mit eigenen Arbeitnehmern zu erledigen, die Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP KSchG 1969 § 1Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
    Insoweit handelt es sich nicht um ein Nachschieben wesentlicher Informationen zu den Kündigungsgründen, sondern allenfalls um eine auch nach Abschluß des Anhörungsverfahrens zulässige Erläuterung (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Es ist nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Beklagten, die - anders gelagerten - Lehraufgaben im KKC anstatt mit eigenen Arbeitnehmern weiterhin von freien Mitarbeitern ausführen zu lassen, willkürlich oder offenbar unvernünftig ist (vgl. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 519/99 - BAGE 97, 10; 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (st. Rspr. des Senats zB 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. September 2003 - 2 AZR 139/03 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 12; zuletzt: 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Nr. 128).

    Solche greifbaren Umstände liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs auf Grund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen (Senat 18. Januar 2001 aaO; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 18. September 2003, aaO).

    Dementsprechend ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächst möglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge keine eigenen Arbeitnehmer mehr oder diese nur noch während der Kündigungsfrist einzusetzen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, ein betriebsbedingtes Erfordernis für eine Kündigung abzugeben (Senat 18. Januar 2001 aaO).

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - aaO; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10, 13 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109).
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