Rechtsprechung
   BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,180
BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57 (https://dejure.org/1960,180)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1960 - 2 AZR 519/57 (https://dejure.org/1960,180)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1960 - 2 AZR 519/57 (https://dejure.org/1960,180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 1953 § 12 Abs. 7; GKG §§ 22, 23; KSchG § 7
    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - Abfindung - Streitwertbeschluss - Bindungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteile der Vorinstanzen - Wert des Streitgegenstandes - Gebührenberechnung - Grenze des Streitwertes - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Höhe der Abfindung - Grenze des Vierteljahresentgelts

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 350
  • NJW 1960, 884
  • MDR 1960, 350
  • DB 1960, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.05.1955 - 2 AZR 174/54

    Gebühren und Kosten: Streitwertfestsetzung für das Revisonsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57
    dies gilt nicht nur, wenn die Entwicklung des Prozesses, z.B. die Einlegung eines beschränkten Rechtsmittels, es gebietet, einen neuen Kostenstreitwert festzusetzen, sondern es gilt ganz allgemein (BAGE 2, 13 = AP Nr. 1 zu § 17 GKG , mit einer insoweit allerdings kritischen Anmerkung von Pohle) und soweit auch gerade auch dann, wenn der im Urteil der Vorinstanzen festgesetzte Streitwert gegen das Gesetz verstößt.
  • BAG, 23.08.1955 - 2 AZR 166/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Revisionszulassung im Berufungsurteil

    Auszug aus BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57
    Das Revisionsgericht ist wegen der in § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG enthaltenen Worte "der vom Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht festgesetzte Wert des Streitgegenstandes" zwar für die Beurteilung der Rechtsmittelfähigkeit nicht nur an einen falschen, sondern auch an einen gesetzwidrig in den Vorinstanzen festgesetzten Streitwert gebunden (BAGE 1, 8, 9), selbst wenn dadurch ein Rechtsmittel, das richtigerweise sonst nicht gegeben gewesen wäre, eröffnet wird (so auch erneut der Senat in BAGE 2, 114 und BAG, AP Nr. 59 zu § 72 ArbGG ).
  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz

    Auszug aus BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57
    Das Revisionsgericht ist wegen der in § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG enthaltenen Worte "der vom Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht festgesetzte Wert des Streitgegenstandes" zwar für die Beurteilung der Rechtsmittelfähigkeit nicht nur an einen falschen, sondern auch an einen gesetzwidrig in den Vorinstanzen festgesetzten Streitwert gebunden (BAGE 1, 8, 9), selbst wenn dadurch ein Rechtsmittel, das richtigerweise sonst nicht gegeben gewesen wäre, eröffnet wird (so auch erneut der Senat in BAGE 2, 114 und BAG, AP Nr. 59 zu § 72 ArbGG ).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    c) Demgegenüber haben der erkennende Senat (Beschluß vom 25.01.1960 - 2 AZR 519/57 - BAGE 8, 350; seitdem ständige Rechtsprechung: vgl. nur Beschlüsse vom 10.12.1975 - 2 AZR 520/75 - und vom 12.04.1979 - 2 AZR 140/79 -, beide unveröffentlicht) und die LAGe Frankfurt/M. (Beschluß vom 18.10.1965 - 1 Ta 45/65 - AP Nr. 12 zu § 12 ArbGG 1953), Berlin (Beschluß vom 21.05.1979 - 2 Ta 18/79 - BB 1980, 45 ) und Niedersachsen (Beschluß vom 07.10.1980 - 4 Ta 40/80 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 6), Nürnberg (Beschluß vom 23.03.1978 - 5 Ta 1/78 - BayABl 1979, C S. 9), RheinlandPfalz (Beschluß vom 27.01.1982 - 1 Ta 236/81 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 10; m. w. N.) und Baden-Württemberg (Beschluß vom 05.01.1981 - 1 Ta 154/80 - AP Nr. 2 zu § 12 ArbGG 1979) in § 12 Abs. 7 Nr. 1 ArbGG nur eine Obergrenze für das freie Ermessen des Gerichts nach § 3 ZPO und einen Rahmenstreitwert gesehen.
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    So ist weitgehend unstreitig, dass ein Auflösungsantrag nach § 9 KSchG den Gegenstandswert eines Kündigungsrechtsstreits nicht erhöht (BAG v. 25.1.1960 - 2 AZR 519/57 - BAGE 8, 240 = NJW 60, 884; LAG Hamburg v. 3.9.2003 - 4 Ta 11/03 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 13; LAG Hamburg v. 26.6.2001 - 2 Ta 12/02 - n. v.; LAG Brandenburg v. 17.4.2003 - 6 Ta 62/03 - RzK I 10l Nr. 124; LAG Berlin v. 13.3.2001 - 17 Ta 6026/01 (Kost) - NZA-RR 01, 436; LAG München v. 14.9.2001 - 4 Ta 200/01 - NZA-RR 02, 493; LAG Düsseldorf v. 20.7.1987 - 7 Ta 198/87 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert 66; KR-Spilger 7. Auf.
  • LAG Sachsen, 09.06.2005 - 4 Ta 390/04

    Keine Streitwerterhöhung durch Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess -

    Nach allgemeiner und langjähriger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum wird der Auflösungsantrag nach § 9 KSchG nicht besonders bewertet und wirkt sich auch nicht streitwerterhöhend aus (vgl. bereits BAG, Beschluss vom 20.01.1960 - 2 AZR 519/57 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1953; KR-Spilger, 6. Aufl., § 9 KSchG Rz. 93, 94; GK-ArbGG/Wenzel, Rz. 118 i. V. m. Rz. 103 zu § 12; vgl. des Weiteren den diesbezüglichen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung und Literatur im Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30.12.1999 - 7 Ta 6121/99 [Kost] - LAGE § 12 ArbGG 1999 Streitwert Nr. 119 b).

    Wegen der Verknüpfung des Auflösungsantrages mit der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und dem mit § 42 IV 1 GKG verfolgten Ziel der Kostenminderung hat das Bundesarbeitsgericht die Berücksichtigung des Auflösungsantrages bei der Streitwertfestsetzung nur innerhalb der Grenzen des Vierteljahresentgelts für zulässig gehalten (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.1960 - 2 AZR 519/57 - in BAGE 8, 350).

  • LAG Berlin, 30.12.1999 - 7 Ta 6121/99

    Streitwert: Auflösungsantrag

    In der Rechtsprechung, vor allem aber im Schrifttum wird durchgehend die Meinung vertreten, der Auflösungsantrag nach § 9 KSchG sei nicht besonders zu bewerten und wirke sich nicht streitwerterhöhend aus (BAG Beschluß vom 25.1.1960 -- 2 AZR 519/57 --, AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1953; LAG Düsseldorf Beschluß vom 20.7.1987, LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert, Nr. 66, wo zwar von Auflösungsvertrag gesprochen wird, aber Auflösungsantrag gemeint ist; LAG Saarbrücken Beschluß vom 23.1.1975, JurBüro 1975, 800, 801; LAG Köln Beschluß vom 27.7.1995 AR-Blattei Entscheidungssammlung: Arbeitsgerichtsbarkeit XIII Streitwert und Kosten, 160.13 Nr. 199 = ARST 96, 18; KR (5. Auflage 1998) -- Spilger, Rdn. 94 zu § 9 KSchG ; GK- ArbGG /Wenzel, Rdn. 118 i.V.m. Rdn. 103 zu § 12 ; ErfKomm (1999) -- Ascheid, § 9 KSchG Rdn. 38; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Auflage 1996, § 141 V, 3., S. 1247; Hueck/von Hoyningen-Huene, Kündigungsschutzgesetz , 12. Auflage 1997, Rdn. 65 zu § 9 ; Herschel/Löwisch, Kündigungsschutzgesetz , 6. Aufl. 1984, Rdn. 58 zu § 9 ; Kittner/Däubler/Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 4. Auflage 1999, Rdn. 48 zu §§ 9, 10 KSchG ).

    Sofern diese Ansicht begründet wird, wird überwiegend darauf hingewiesen, dass dem Vierteljahresverdienst, der gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 erster Hs. ArbGG für die Bestandsstreitigkeit höchstens anzusetzen ist, gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 zweiter Hs. ArbGG eine Abfindung nicht hinzugerechnet werden dürfe (so insbesondere: KR-Spilger a.a.O.; GK- ArbGG /Wenzel a.a.O.; Hueck/von Hoyningen-Huene a.a.O.), zum Teil wird auch darauf abgestellt, dass der Rechtsstreit auch im Falle der Stellung eines Auflösungsantrages ein Streit um Bestehen, Nichtbestehen oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sei und deswegen die Begrenzung auf die Vierteljahresvergütung gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG maßgebend bleibe (so insbesondere: BAG Beschluß vom 25.1.1960 a.a.O.; LAG Saarbrücken Beschluß vom 23.1.1975 a.a.O.).

  • LAG Köln, 29.12.2004 - 9 Ta 410/04

    Gebührenstreitwert bei Auflösungsantrag neben Kündigungsschutzantrag - keine

    Danach ist der Feststellungsantrag mit höchstens 3 Bruttomonatsvergütungen zu bemessen, also EUR 7.950,00. Nach langjähriger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum wird der Auflösungsantrag nach § 9 KSchG nicht besonders bewertet und wirkt sich auch nicht streitwerterhöhend aus (vgl. BAG, Beschluss vom 20.1.60 - 2 AZR 519/57 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1953; KR-Spilger, 6. Aufl., § 9 KSchG Rdn. 93, 94; GK-ArbGG/ Wenzel, § 12 Rdn. 118 i. V. m. Rdn 103).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2004 - 9 Ta 163/04

    Auflösungsantrag und Gegenstandswert

    An die in § 12 Abs. 7 ArbGG genannte obere Grenze des Streitwertes sind die Gerichte in Arbeitssachen auch dann gebunden, wenn im Kündigungsschutzprozess der Auflösungsantrag gestellt wird (vgl. BAG, Beschl. v. 25.01.1960 - 2 AZR 519/57 = AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2004 - 9 Ta 248/04

    Streitwert und mehrere Kündigungen

    Ein Auflösungsantrag nach § 9 KSchG wird, wenn er im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzantrag gestellt wird, nicht besonders gewertet und wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus (vgl. BAG, Beschl. v. 25.01.1960 - 2 AZR 519/57 = AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Hamburg, 03.09.2003 - 4 Ta 11/03

    Wertfestsetzung - Kündigungsschutzverfahren - Feststellungsantrag -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65

    Streitwert: Kündigung - Vergleich - Dreimonatsvergütung - Höchstgrenze

    Der Senat hat es deshalb bereits als diesem Normzweck widersprechend angesehen, die Höhe einer gem. § 7 KSchG vom Gericht zu bestimmenden Abfindung für die Streitwertberechnung auch dann zu berücksichtigen, wenn diese das Vierteljahresentgelt übersteigt (BAGE 8, 350).
  • LAG Brandenburg, 17.04.2003 - 6 Ta 62/03

    Gegenstandswert eines Auflösungsantrages nach § 9 KSchG

    Wegen der Verknüpfung des Auflösungsantrages mit der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und dem mit § 12 Abs. 7 KSchG verfolgten Ziel der Kostenminderung hat das Bundesarbeitsgericht die Berücksichtigung des Auflösungsantrages bei der Streitwertfestsetzung nur innerhalb der Grenzen des Vierteljahresentgelts für zulässig gehalten (vgl. BAG Urteil vom 25.1.1960 - 2 AZR 519/57 - in BAGE 8, 350).
  • BAG, 09.04.1965 - 3 AZR 182/64

    Streitwert: Kündigung - Anwendungsbereich des § 12 Abs. 7 ArbGG -

  • LAG München, 14.09.2001 - 4 Ta 200/01

    Streitwert für Auflösungsantrag neben Streitwert der Kündigungsschutzklage;

  • BAG, 24.02.1982 - 7 AZR 688/79
  • LAG Hamm, 21.10.1982 - 8 Ta 275/82

    Abfindung; Streitwert; Kündigungsschutzklage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht