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   BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95   

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https://dejure.org/1995,249
BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95 (https://dejure.org/1995,249)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 2 AZR 521/95 (https://dejure.org/1995,249)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 (https://dejure.org/1995,249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung unter Wegfall der Zulage der künftigen Arbeit als Purser bei der Deutschen Lufthansa - Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen schwieriger wirtschaftlicher Situationen der Deutschen Lufthansa - Betrieblich notwendige Änderungskündigung beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 315; KSchG §§ 1, 2; TVG § 4; MTV Nr. 3b für das Bordpersonal der Deutschen Lufthansa § 22
    Widerruf einer außertariflichen Funktionszulage bei nicht mehr ordentlich kündbaren Arbeitnehmern aufgrund arbeitsvertraglichen Vorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 603
  • BB 1996, 540
  • DB 1996, 1680
  • JR 1996, 440
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Tarifvertragliche Regelungen tragen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (im Anschluß an BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - DB 1995, 778, auch für die Amtliche Sammlung vorgesehen).

    Tarifliche Regelungen tragen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - DB 1995, 778, auch für die Amtliche Sammlung vorgesehen).

    Angesichts der Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien muß der Arbeitnehmer auch mit rückwirkenden Modifikationen im Rahmen des Vertrauensschutzes rechnen (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - aaO).

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Das wird in aller Regel dann der Fall sein, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (Senatsurteil vom 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, m.w.N.; vgl. Hromadka, DB 1995, 1609).

    Eine Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes hat die Rechtsprechung in der Regel nur dann angenommen, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollten, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 b der Gründe).

    Der von der Beklagten erklärte Widerruf entspricht auch, wie das Berufungsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen hat, dem Maßstab billigen Ermessens i.S. des § 315 BGB, der bei der Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Widerrufs stets anzuwenden ist (BAG Urteil vom 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung).

  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92

    Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Zwar sind einzelvertragliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, den gesetzlichen Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) objektiv zu umgehen, unwirksam (BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969).

    Eine solch grundlegende Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung ist nicht anzunehmen, wenn sich das dem Arbeitgeber vorbehaltene Widerrufsrecht auf eine Zulage bezieht, die zusätzlich zum Tarifgehalt gezahlt werden und nur einen derartig geringen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen sollte (BAGE 55, 275, 281 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. April 1993, aaO, zu einer außertariflichen Provisionszusage, die lediglich 15 % der Gesamtvergütung ausmachte).

  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Eine danach zulässige rückwirkende Abänderung eines Tarifvertrages kann auch darin bestehen, daß der neue Tarifvertrag eine Regelung über den Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch Präzisierung der Ausnahmetatbestände modifiziert, die Unkündbarkeit aber ansonsten unangetastet läßt (Fortsetzung von BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).«.

    Der dabei zu beachtende Vertrauensschutz kann zwar einer Regelung entgegenstehen, die wohlerworbene Rechte der Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt, daß ein tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch eine spätere tarifvertragliche Regelung wieder entzogen wird (BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Eine solch grundlegende Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung ist nicht anzunehmen, wenn sich das dem Arbeitgeber vorbehaltene Widerrufsrecht auf eine Zulage bezieht, die zusätzlich zum Tarifgehalt gezahlt werden und nur einen derartig geringen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen sollte (BAGE 55, 275, 281 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. April 1993, aaO, zu einer außertariflichen Provisionszusage, die lediglich 15 % der Gesamtvergütung ausmachte).
  • BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 92/70

    Kürzung der Leistungszulage bei Krankheit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Die Ausübung des vereinbarten Widerrufs hat gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 - AP Nr. 12 zu § 315 BGB).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Die Auslegung kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder ob der vorhandene Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet ist (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Zwar sind einzelvertragliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, den gesetzlichen Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) objektiv zu umgehen, unwirksam (BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95
    Es kann dahinstehen, ob die Ausübung des Widerrufsvorbehalts ihrerseits an die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gebunden war, wofür die Protokollnotiz Nr. 35 sprechen könnte (vgl. zu einer solchen Vertragsgestaltung BAG Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - BAGE 66, 214 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; Hromadka, DB 1995, 1609).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Dem entspricht es, wenn das Bundesarbeitsgericht in anderen Fällen unterhalb einer Grenze von etwa 1/3 liegende Vergütungseinbußen als noch hinnehmbar und nicht als eine grundlegende Störung des Leistungsgleichgewichts im kündigungsrechtlich geschützten Kernbereich angesehen hat (BAG 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45; 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; KR-Rost § 2 KSchG Rn. 47 ff. § 2 KSchG mwN).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Richtet sich das Arbeitsverhältnis nach kollektivrechtlichen Bestimmungen, stehen dessen Bedingungen ebenso wie die der Arbeitnehmer im "Normalarbeitsverhältnis" unter dem immanenten Vorbehalt einer Änderung (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45).
  • LAG Köln, 03.05.2022 - 4 Sa 548/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Schlechtleistung; quantitative Minderleistung; Low

    Dem entspricht es, wenn das Bundesarbeitsgericht in anderen Fällen unterhalb einer Grenze von etwa 1/3 liegende Vergütungseinbußen als noch hinnehmbar und nicht als eine grundlegende Störung des Leistungsgleichgewichts im kündigungsrechtlich geschützten Kernbereich angesehen hat (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 -, juris; BAG 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45; 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; KR-Rost § 2 KSchG Rn. 47 ff. § 2 KSchG mwN).
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