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   BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06   

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BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 (https://dejure.org/2007,3037)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 (https://dejure.org/2007,3037)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2007 - 2 AZR 528/06 (https://dejure.org/2007,3037)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Gründe für eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung; Präklusion von Kündigungsgründen aus vorangegangenen Kündigungsrechtsstreitigkeiten; Falsche Erklärungen des Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess als Grund für eine fristlose Kündigung

  • bag-urteil.com

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • Betriebs-Berater

    Versuchter Prozessbetrug als wichtiger Grund i.S.d. § 626 BGB - Präklusion

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BGB § 241; ; ZPO § 322

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 § 241; ZPO § 322
    Kündigungsrecht - Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung; Präklusion

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewusst wahrheitswidriger Vortrag des Arbeitnehmers im Kündigungsprozess als wichtiger Kündigungsgrund ? Arbeitgeber ist mit im ersten Rechtsstreit vorgebrachten Kündigungsgründen präkludiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung und Präklusion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prozessbetrug: Fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn Arbeitnehmer bei Gericht bewusst wahrheitswidrig vorträgt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 46
  • DB 2009, 1024
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (grundlegend: BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; vgl. zuletzt BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen/Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 4 Rn. 139 ff.).
  • LAG Hessen, 10.05.2004 - 16 Sa 1801/03

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung;

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Denn jedenfalls verletzt ein Arbeitnehmer vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB nF), wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (vgl. Hess. LAG 10. Mai 2004 - 16 Sa 1801/03 - LAGReport 2005, 120).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (grundlegend: BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; vgl. zuletzt BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen/Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 4 Rn. 139 ff.).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen (vgl. Nottebom Rechtskrafterstreckung präjudizieller Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren Diss. Frankfurt am Main 2001, 64 ff., 82 ff.; MünchKommZPO-Gottwald § 322 Rn. 48 ff.; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 322 Rn. 212) besteht weitgehend Einigkeit, dass Grund und Grenzen der Bindungswirkungen danach zu bestimmen sind, ob der nachfolgende Rechtsstreit "als inhaltliche Fortsetzung des rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses" erscheint (Nottebom aaO S. 87 unter Hinweis auf Zeuner aaO; vgl. zu ähnlichen Fragen der Präklusion im Mietrecht: BGH 10. September 1997 - XII ZR 222/95 - NJW 1998, 374; OLG Köln 4. Februar 2000 - 1 U 92/99 - ZMR 2000, 459; LG Hamburg 31. März 1978 - 11 S 27/78 - MDR 1978, 847; vgl. zum Ganzen auch: Kerstin Prange Materiell-rechtliche Sanktionen bei Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht durch Zeugen und Parteien Diss. Berlin 1995).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60

    Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    § 581 Abs. 1 ZPO bestimmt für diese Fälle eine Bedingung für eine Fortsetzung des Prozesses in einem Wiederaufnahmeverfahren, die an eine Vorprüfung der als Wiederaufnahmegrund behaupteten Straftat durch die dafür institutionell zuständigen Strafgerichte und Staatsanwaltschaften anknüpft (BGH 12. Mai 2006 - V ZR 175/05 - MDR 2007, 234; BGH 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.02.2006 - 5 Sa 668/05
    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2006 - 5 Sa 668/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63
    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Auch eine auf § 826 BGB gestützte Schadensersatzklage hat in diesen Fällen keinen Erfolg (BGH 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 - NJW 1964, 1672; Kerstin Prange aaO S. 103 - 105).
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 175/05

    Zulässigkeit der Restitutionsklage bei fehlender Verurteilung durch die

  • LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06

    Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten);

  • OLG Köln, 04.02.2000 - 1 U 92/99

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages wegen Zahlungsverzug

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

  • LG Hamburg, 31.03.1978 - 11 S 27/78
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Mit einer Wiederholung der früheren Kündigung ist der Arbeitgeber dann ausgeschlossen (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 20 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Bewusst wahrheitswidrige Erklärungen, die ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber abgibt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können, können geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17) .

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Einordnung an; ein Arbeitnehmer, der bewusst falsch vorträgt, um sich einen Vorteil im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber zu verschaffen, verletzt in erheblicher Weise seine nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - aaO) .

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Denn jedenfalls verletzt ein Arbeitnehmer vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist der Arbeitgeber ausgeschlossen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 13, BB 2012, 2367; 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 20 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19) .
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Diese Wirkung beruht letztlich auf dem Bedürfnis, auch unabhängig vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und außerhalb des vom reinen Wortlaut des § 322 Abs. 1 ZPO abgesteckten Rahmens eine bestimmte, vom objektiven Recht her gegebene (positive oder negative) Sinnbeziehung zwischen dem rechtskräftig Festgestellten und der im neuen Prozess zu prüfenden Rechtsfolge zu wahren (BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 22, juris).
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist der Arbeitgeber dann ausgeschlossen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 13; 8. November 2007 - 2 AZR 528/06  - Rn. 20 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - zu B II 2 c aa der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 74, 143) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 403/21

    Kündigungsschutzverfahren - außerordentliche Kündigung - Vorwurf des

    Die vorliegende Fallkonstellation sei exakt die gleiche wie in der angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 -.

    Unabhängig von einer strafrechtlichen Einordnung, auf die es im Kündigungsrechtstreit nicht entscheidend ankommt, verletzt ein Arbeitnehmer die ihm obliegende Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er im Rechtstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 16).

    Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen sind Grund und Grenzen der Bindungswirkungen danach zu bestimmen, ob der nachfolgende Rechtstreit "als inhaltliche Fortsetzung des rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses" erscheint (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 22).

    Eine Nachprüfung dieses Vorwurfs würde dazu führen, dass ein Sachverhalt, von dem rechtskräftig feststeht, dass er keinen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellte, nunmehr doch zur Begründung einer Kündigung herangezogen würde (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 24).

    Gemäß der zutreffenden Annahme des Arbeitsgerichts ist infolge der aus dem rechtskräftigen Urteil des Vorprozesses folgenden Präklusionswirkung der Beklagten die Geltendmachung der nunmehr erhobenen Kündigungsvorwürfe nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - verwehrt.

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    aa) Zwar kann ein die Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB an sich rechtfertigender Grund auch in einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, insbesondere einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB, liegen (vgl. etwa Senat 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).
  • LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13

    Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall,

    Der im Prozess falsch vortragende Arbeitnehmer verletzt vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB), namentlich wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 528/06, Rn. 17).

    Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht zulasten des Prozessgegners in einem Zivilprozess ist die Wahrnehmung der Interessen gerade nicht berechtigt (krit. ebenso BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 528/06, Rn. 19).

  • LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14

    Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!

    Eine unredliche Prozessführung durch bewusst wahrheitswidrigen Parteivortrag ist zwar grundsätzlich geeignet, einen Grund zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung eines Vertragsverhältnisses darzustellen (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 8. November 2007 - 2 AZR 528/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 19Tz. 17 m. w. N.; BGH, Urt. v. 4. Dezember 1985 - VIII ZR 33/85, WuM 1986, 60 Tz. 12).
  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 6 Sa 617/12

    Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung von 50 Euro aus der Kasse

  • ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20

    Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bei der Egetürk GmbH & Co. KG

  • ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14

    Chefarzt - außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 95/18

    Außerordentliche Kündigung - angeblicher Prozessbetrug -

  • ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21

    Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags

  • ArbG Köln, 29.09.2017 - 1 BV 1/17
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 9 Sa 1162/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der

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