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   BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87   

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https://dejure.org/1988,4833
BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87 (https://dejure.org/1988,4833)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1988 - 2 AZR 533/87 (https://dejure.org/1988,4833)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 (https://dejure.org/1988,4833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Klageantrags bei fristloser und hilfsweise erklärter ordentlicher Änderungskündigung - Zumutbarkeit der Beschäftigung im Bereich Materialwirtschaft als Voraussetzung der Wirksamkeit der Änderungskündigung einer kaufmännischen Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn der Arbeitgeber die erstrebte Änderung der Arbeitsbedingungen - hier: Versetzung - durch Ausübung des Direktionsrechts erreichen könnte (Bestätigung des Urteils des Siebten Senats des BAG vom 28.04.1982, 7 AZR 1139/79 = BAGE 38, 348 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969).

    Das Arbeitsgericht ist bei seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - (BAGE 38, 248 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 720/79] = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, mit zust. Anm. von v. Hoyningen-Huene, unter 2; zustimmend ferner KR-Rost, 2. Aufl., § 2 KSchG Rz 37, 106 a; a.M. Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 71) ausgegangen.

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    Mit einer solchen Antragsformulierung verbindet der klagende Arbeitnehmer im allgemeinen die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG mit der nach § 256 ZPO zulässigen Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis über den in der KÜndigung genannten Termin hinaus fortbesteht (vgl. Senatsurteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Demgegenüber ist Streitgegenstand bei einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO ist Frage, ob das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder über einen bestimmten späteren Zeitpunkt hinaus fortbesteht (vgl. Senatsurteil vom 12. August 1976, aaO; Senatsurteil vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    Die Arbeitspflicht kann sich auch durch die tatsächliche Beschäftigung auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisieren (Senatsurteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe).

    Da sie unstreitig in der Gehaltsgruppe K-3 des einschlägigen Tarifvertrages eingruppiert war, mußte die neue Tätigkeit auch den Merkmalen dieser Gruppe entsprechen (vgl. für den öffentlichen Dienst: Senatsurteil vom 12. April 1973, aaO).

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 720/79

    Land- und Forstwirtschaft - Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse -

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    Das Arbeitsgericht ist bei seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - (BAGE 38, 248 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 720/79] = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, mit zust. Anm. von v. Hoyningen-Huene, unter 2; zustimmend ferner KR-Rost, 2. Aufl., § 2 KSchG Rz 37, 106 a; a.M. Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 71) ausgegangen.
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    Demgegenüber ist Streitgegenstand bei einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO ist Frage, ob das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder über einen bestimmten späteren Zeitpunkt hinaus fortbesteht (vgl. Senatsurteil vom 12. August 1976, aaO; Senatsurteil vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    Dies gilt, wie der Senat in dem ebenfalls am 21. Januar 1988 verkündeten und auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil in der Revisionssache 2 AZR 581/86 entschieden hat, auch für weitere Kündigungen des Arbeitgebers, die zu einem Termin ausgesprochen werden, der innerhalb des Zeitraums liegt, für den die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses begehrt wird.
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    Auf der anderen Seite können Umfang und Grenzen des Weisungsrechts eingeschränkt sein nicht nur durch Gesetz und Kollektivrecht, sondern auch durch den Einzelarbeitsvertrag, soweit er näheres über die Dienstleistungspflicht festlegt (vgl. Senatsurteil vom 27. März 1980 BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
    An die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des Klageantrags ist das Revisionsgericht nicht gebunden, weil es um die Ermittlung des objektiven Erklärungswerts einer Prozeßhandlung geht, die in der Revisionsinstanz frei nachprüfbar ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1973 - 2 AZR 142/72 - nicht veröffentlicht, zu A 2 der Gründe; BGHZ 4, 329 [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 128 Grundzüge 5 D).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06

    Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 -ZTR 2004, 579; 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine überflüssige Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (Urteil vom 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - n.v.; Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - n.v.; Urteil vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2007 - 8 Sa 1245/06

    Tarifautomatik und Unkündbarkeit

    Eine Änderungskündigung kommt wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig nur in Betracht, wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, mit weniger einschneidenden Maßnahmen das mit der Änderungskündigung bezweckte Ziel zu erreichen (so BAG, Urteil vom 21.01.1988 - 2 AZR 533/87 - RzK I 10 b Nr. 9 m. w. N.).
  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03

    Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 2 Nr. 4), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
    b) Dieser Grundsatz gilt nach der ergänzenden Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 -, nicht veröffentlicht) nicht nur für den Widerruf von Sozialleistungen, sondern darüber hinaus in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen kann und damit auch für eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung

    Der Klageantrag ist als Prozeßhandlung der Auslegung auch durch das Revisionsgericht zugänglich (BAGE 22, 448, 452 = AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG; BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt Krankenhausvertrag; Senatsurteil vom 21. Januar 1988- 2 AZR 533/87 - n.v., zu III 1 der Gründe; BGHZ 4, 328, 335; Stein/Jonas/ Grunsky, ZPO; 20. Aufl., § 559 Rz 10), wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, worauf sie gerichtet ist (BAGE 33, 119, 131 = AP, aa0; Senatsurteil vom 5. November 1987 - 2 AZR 305/87 - n.v., zu B I 2 d.Gr.).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 11/87

    Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    b) Dieser Grundsatz gilt nach der ergänzenden Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 -, nicht veröffentlicht) nicht nur für den Widerruf von Sozialleistungen, sondern darüber hinaus in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen kann und damit auch für eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
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