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   BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 577/78   

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https://dejure.org/1980,18284
BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 577/78 (https://dejure.org/1980,18284)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1980 - 2 AZR 577/78 (https://dejure.org/1980,18284)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1980 - 2 AZR 577/78 (https://dejure.org/1980,18284)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 577/78
    Bei derartigen Verfehlungen ist vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich (BAG 19, 351 (354) = AP Nr. 1 zu § 124 GewO (zu II der Gründe); BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (zu V 2 der Gründe)).
  • BAG, 02.11.1968 - 3 AZR 296/67

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Rechtsmittelbeklagte - Unklare Angaben

    Auszug aus BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 577/78
    Sie entspricht schon deshalb den zwingenden Formerfordernissen des § 553 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO, weil die von der Revisionsbeklagten vermißte Angabe des Aktenzeichens des angefochtenen Urteils in der Revisionsschrift durch die Übersendung der noch am letzten Tag der Revisionsfrist (29. Juni 1978) beim Bundesarbeitsgericht eingegangenen Abschrift des angefochtenen Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 21, 193 (195 f.) = AP Nr. 2 zu § 553 ZPO (zu I 1 der Gründe m.w.N.)).
  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 577/78
    Die Verwirkung setzt u. a. ein Verhalten des Inhabers eines Rechts voraus, das objektiv bei dem Schuldner die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, er werde sein Recht endgültig nicht mehr geltend machen (BAG 6, 165 (168) = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung (zu III der Gründe m.w.N.)).
  • BAG, 04.03.1980 - 1 AZR 1151/78

    Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung - Katholische Privatschule - Kirchliche

    Auszug aus BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 577/78
    Durch reinen Zeitablauf kann gemäß § 626 Abs. 2 BGB nur das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund verwirken" eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf ordentliche Kündigungen kommt jedoch nicht in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 4. März 1980 - 1 AZR 1151/78 (demnächst) AP Nr. 4 zu Art. 140 GG (zu B II 7 der Gründe)).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Mit Urteil vom 22. Mai 1980 (- 2 AZR 577/78 - juris) hat es unter kündigungsschutzrechtlichem Aspekt geprüft, ob dem Arbeitnehmer das Umkleiden nach Beginn des durch eine Stempeluhr anzuzeigenden Dienstantritts und vor dem Ausstempeln erlaubt war, weil es zur Arbeitszeit gehörte.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 6 Sa 1442/10

    Aufhebungsvertrag - Drohung mit fristloser Kündigung - Verletzung einer Pflicht

    Ob darin mit Rücksicht auf den Zweck eines Schwarzen Brettes als Medium zur Unterrichtung der Mitarbeiter ( dazu BAG, Urteil vom 22.05.1980 - 2 AZR 577/78 - zu B III 1 b der Gründe ) überhaupt eine zulässige Erklärung mit Nichtwissen i.S.d. § 138 Abs. 4 ZPO zu sehen war, konnte letztlich dahinstehen.
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