Rechtsprechung
BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 |
Volltextveröffentlichungen (24)
- lexetius.com
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- openjur.de
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- Bundesarbeitsgericht
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen; Ausschlussfrist für den Ausspruch der Kündigung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Außerordentliche Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen - Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist
- arbeitsrecht-hessen.de
Außerordentliche Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen - Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist
- dgbrechtsschutz.de
Bundesarbeitsgericht: Häufige Kurzerkrankungen können ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein
- hensche.de
Kündigung: Krankheitsbedingt, Kündigung: Außerordentlich, Unkündbarkeit
- bag-urteil.com
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- Betriebs-Berater
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
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- RA Kotz
Kurzerkrankungen: Attestpflicht bei häufigen Kurzerkrankungen bereits am 1. Tag!
- hensche.de
- RA Kotz
Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen - rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 2
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Kurzerkrankungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- beck-blog (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Häufige Kurzerkrankungen - und die Ausschlussfrist für eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsgrund: Häufige Kurzerkrankungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auf häufige Kurzerkrankungen gestützte Kündigung erfordert negative Gesundheitsprognose
- Jurion (Kurzinformation)
Häufige Kurzerkrankungen können wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung sein
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - "Dauertatbestand" - Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Bundesarbeitsgericht: Häufige Kurzerkrankungen können ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung, häufige Kurzerkrankungen, Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Häufige Kurzerkrankungen als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Häufige Kurzerkrankungen als Kündigungsgrund
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Wann beginnt die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung zu laufen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankheit: Außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose/außerordentliche Kündigung wegen Krankheit zulässig?
- wordpress.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei häufigen Kurzzeiterkrankungen
- heuking.de (Kurzinformation)
Häufige Kurzerkrankungen als außerordentlicher Kündigungsgrund
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Häufige Kurzerkrankungen: Außerordentliche Kündigung zulässig?
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeit einer auf häufige Kurzerkrankungen gestützten Kündigung erfordert negative Gesundheitsprognose
- zeitschrift-jse.de , S. 61 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Krankheitsbedingte außer- ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur außerordentlichen Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 09.11.2012 - 14 Ca 214/12
- LAG Hamburg, 16.04.2013 - 2 Sa 107/12
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Papierfundstellen
- BAGE 147, 162
- NJW 2014, 3054
- MDR 2014, 1158
- NZA 2014, 962
- BB 2014, 1972
- BB 2014, 2877
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (19)
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Er muss den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 b der Gründe).Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .
Auch können Häufigkeit und Dauer der krankheitsbedingten Fehlzeiten im Einzelfall dazu führen, dass ein Einsatz des Arbeitnehmers nicht mehr sinnvoll und verlässlich geplant werden kann und dieser damit zur Förderung des Betriebszwecks faktisch nicht mehr beiträgt (vgl. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c bb der Gründe) .
Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
b) Im Fall einer lang andauernden - durchgehenden - Arbeitsunfähigkeit liegt ein solcher Dauertatbestand vor (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe; 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .Selbst wenn die zum Kündigungsgrund zählende negative Prognose zeitlich näher bestimmbar sein sollte, gilt dies jedenfalls nicht für die weiter erforderliche erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (BAG 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .
Es würde den Bestandsschutz des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers schmälern und nicht - wie durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung bezweckt - verbessern (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
c) Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 1 b der Gründe; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) .Aus der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2000 (- 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) ergibt sich nichts anderes.
Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
b) Im Fall einer lang andauernden - durchgehenden - Arbeitsunfähigkeit liegt ein solcher Dauertatbestand vor (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe; 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .Es ist aber - insbesondere, wenn dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt - nicht unzulässig, die spätere Entwicklung in den Blick zu nehmen, soweit sie - wie hier - die Prognose bestätigt (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe; vgl. für den Fall der betriebsbedingten Kündigung BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 109, 40) .
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Es ist aber - insbesondere, wenn dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt - nicht unzulässig, die spätere Entwicklung in den Blick zu nehmen, soweit sie - wie hier - die Prognose bestätigt (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe; vgl. für den Fall der betriebsbedingten Kündigung BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 109, 40) . - BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen - dritte Stufe (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18) . - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
In dem - als Grundlage für eine Prognose geeigneten - Zeitraum von drei Jahren vor Zugang der Kündigung sind deren Ausfallzeiten deutlich zurückgegangen (zur Relevanz steigender, gleichbleibender oder fallender Fehlzeiten vgl. BAG 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zu B II 2 a der Gründe) . - BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen - dritte Stufe (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18) . - BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Ebenso wenig besteht ein Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 9. September 1992 (- 2 AZR 190/92 - dort zu II 4 der Gründe) . - BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09
Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11
Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12
Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamburg, 16.04.2013 - 2 Sa 107/12
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (…BAG 20. März 2014 - 2 AZR 825/12 - Rn. 20; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26, BAGE 147, 162) .Überdies muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, aaO) .
Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 27, BAGE 147, 162) .
Gegebenenfalls ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung (dritte Stufe) zu prüfen, ob die gravierende Äquivalenzstörung dem Arbeitgeber auf Dauer zuzumuten ist (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, BAGE 147, 162) .
Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls ist für die Erstellung der Gesundheitsprognose ein Referenzzeitraum von drei Jahren maßgeblich (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32, BAGE 147, 162) .
Allein der Umstand, dass die Beklagte den Einsatz des Klägers aufgrund seiner möglichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in Zukunft lediglich noch eingeschränkt planen kann, reicht dafür nicht aus (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 33, BAGE 147, 162) .
Soweit seine fallbezogenen Ausführungen in der Entscheidung vom 23. Januar 2014 (- 2 AZR 582/13 - Rn. 33, BAGE 147, 162) zu einer mit § 34 Abs. 2 Satz 1 TV-L inhaltsgleichen Tarifregelung dahin verstanden werden könnten, auch prognostizierte, mit Entgeltfortzahlung belastete Fehlzeiten von 18, 81 Wochen pro Jahr (entsprechend ca. 36 vH der Arbeitstage) genügten für sich genommen schlechthin nicht, um von einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung für den Arbeitgeber auszugehen, hält der Senat daran nicht fest.
Damit hat sie jeweils Dauertatbestände geltend gemacht, die sich bis zum Kündigungszeitpunkt fortlaufend neu verwirklichten (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 14 ff., BAGE 147, 162) .
Erst recht ist derzeit nicht erkennbar, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien allein deshalb als gravierend gestört ("sinnentleert") anzusehen sein könnte, weil die Kurzerkrankungen des Klägers nach ihrer Häufigkeit und Dauer dazu führten, dass sein Einsatz nicht mehr sinnvoll und verlässlich geplant werden kann, und er damit zur Förderung des Vertragszwecks faktisch nichts mehr beiträgt (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, BAGE 147, 162) .
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts stiegen seine Fehlzeiten kontinuierlich an (vgl. zu diesem Kriterium BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32 mwN) . - BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21
Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Das ist die kritische Schwelle, die unter weiteren Voraussetzungen zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung führen kann (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19, BAGE 162, 327; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 27, BAGE 147, 162) .
- BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Dies gilt unter strengen Voraussetzungen sogar dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus wichtigem Grund nach § 626 BGB kündigt (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 25; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26) . - BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
(bb) Der Arbeitgeber, der sich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung erhalten will, muss unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und des in § 626 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Eilbedürfnisses (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 22, BAGE 147, 162) bei der Vereinbarung einer Vertraulichkeit betreffend Mitteilungen von Arbeitnehmern gegenüber kündigungsberechtigten Mitarbeitern grundsätzlich eine angemessen kurze Frist setzen, innerhalb derer sich der betroffene Arbeitnehmer über die Beibehaltung der Vertraulichkeit zu erklären hat. - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft
Das gilt gerade auch im Hinblick auf einen Sachverhalt, der bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28, BAGE 147, 162) . - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .aa) Eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist kommt in Betracht, wenn der wichtige Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB darin liegt, dass der Arbeitgeber wegen des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung andernfalls gezwungen wäre, für Jahre an einem sinnentleerten Arbeitsverhältnis festzuhalten (vgl. zuletzt BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 16) .
Dabei kann auch die Entwicklung nach Zugang der Kündigung - nach Behauptung der Beklagten eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit und die Durchführung weiterer Reha-Maßnahmen - in den Blick zu nehmen sein, soweit sich darin die Prognose der Beklagten bestätigt haben sollte (BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32; 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe) .
Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen sinnentleerten Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 28; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .
- BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Dies gilt unter strengen Voraussetzungen sogar dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus wichtigem Grund nach § 626 BGB kündigt (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 25; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26) . - VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15
Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung
Beide Argumentationslinien, die sich beide auf die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Rechtsprechung zum Dauertatbestand einer fortlaufenden Diskriminierung und einer hiervon abzugrenzenden bloßen Nachwirkung einer einmaligen Diskriminierungshandlung beziehen (BAG…, Urteil vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/8 - juris Rdnr. 59 f. und Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - juris Rdnr. 16), werden der vorliegenden Fallgestaltung nicht gerecht. - LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21
Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum; …
Legte man den Durchschnitt des Referenzzeitraums zugrunde (so etwa BAG 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 -, juris Rn. 32), wäre von 59 Arbeitstagen mit Arbeitsunfähigkeit jährlich auszugehen; selbst bei einem Abstellen auf den Minimalwert wären jährlich zumindest 36 Arbeitstage mit Arbeitsunfähigkeit zu erwarten.Bei einer Fünf-Tage-Woche kommt es etwa darauf an, dass die Entgeltfortzahlungskosten den Zeitraum von 30 Arbeitstagen überschreiten (…Denecke, in Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht 7. Aufl. 2021, § 1 KSchG Rn. 565 mwN.;… Krause, in Linck/Krause/Bayreuther, KSchG 16. Aufl. 2019, § 1 Rn. 375; vgl. für eine Vier-Tage-Woche erneut BAG 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 -, juris Rn. 32).
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - 10 Sa 864/19
Offensichtlich nutzloses BEM - Arbeitsunfähigkeit - Rehabilitationsmaßnahme
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 Sa 1200/19
Darlegungslast bei krankheitsbedingter Kündigung - negative Gesundheitsprognose
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 154/21
Krankheitsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit - gravierende …
- LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen
- LAG Hessen, 22.06.2018 - 3 Sa 1324/17
§ 34 Abs. 2 TVöD, § 626 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX a.F.
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung - außerordentliche Kündigung mit …
- BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17
Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige …
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- LAG Köln, 08.11.2022 - 4 Sa 297/21
Krankheitsbedingte Kündigung; negative Prognose
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2021 - 3 Sa 6/21
Fristlose krankheitsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17
Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 200/21
Außerordentliche personenbedingte Kündigung - häufige Erkrankungen eines …
- ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22
Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle
- LAG Köln, 13.07.2017 - 7 Sa 121/17
Tariflich ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer; häufige Kurzerkrankungen; …
- ArbG Köln, 24.06.2021 - 10 Ca 7069/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 6 Sa 244/20
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - erschütterte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 7 Sa 481/14
Krankheitsbedingte Kündigung, Berücksichtigung der Fehlzeitenentwicklung nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2023 - 7 Sa 211/22
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Corona-Test
- VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
- LAG Köln, 01.09.2022 - 8 Sa 393/21
Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung
- LAG Hamm, 17.06.2020 - 6 Sa 1521/19
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, häufige Kurzerkrankungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2021 - 7 Sa 248/20
Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2015 - 7 Sa 525/14
Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 115/22
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
Personenbedingte Kündigung in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 15 Sa 825/13
Außerordentliche Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
- LAG München, 14.10.2021 - 3 Sa 83/21
Außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin wegen …
- OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandes einer …
- LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für …
- LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 Sa 81/19
Wirksamkeit einer Kündigung - Zurückweisung - unleserliche Unterschrift
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 31.08.2015 - KGH.EKD II-0124/6-2015
- LAG Hamm, 01.08.2014 - 1 Sa 182/14
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, Kündigung wegen landandauernder …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21
Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 143/21
Außerordentliche Kündigung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - Zugang des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen - fehlendes Verschulden - …
- LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten …
- LAG Hessen, 09.02.2018 - 10 Sa 1063/17
1. In dem Einladungsschreiben zu einem bEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein …
- ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
- LAG Köln, 16.08.2017 - 11 Sa 851/16
Außerordentliche Kündigung; krankheitsbedingte Kündigung; Einzelfall
- VG Berlin, 12.06.2020 - 62 K 13.19
Anforderungen an den Nachweises der Zuständigkeit im Rahmen des § 108 Abs 1 …
- ArbG Heilbronn, 21.03.2023 - 8 Ca 328/22
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei langjährigem Arbeitsverhältnis - …
- ArbG Braunschweig, 29.11.2022 - 2 Ca 173/22
Personenbedingte Kündigung - unzureichende Einladung zum BEM
- ArbG Paderborn, 05.09.2019 - 1 Ca 1641/18
Außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
- ArbG Augsburg, 30.09.2021 - 5 Ca 828/21
Personenbedingte Kündigung aufgrund haftbedingter Arbeitsverhinderung
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 17 Sa 1184/14
Betriebsbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Änderungskündigung
- ArbG Bocholt, 19.12.2017 - 2 Ca 689/16
Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen häufiger Kurz- erkrankungen und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2019 - 23 Sa 1046/19
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - betriebliches …