Rechtsprechung
BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anzeigepflicht bei Krankheit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung - Soziale Rechtfertigung einer Kündigung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG (1969) § 1 Verhaltensbedingte Kündigung
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG 1969 § 1
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.11.1989 - 10 Ca 331/89
- LAG Berlin, 08.06.1990 - 5 Sa 15/90
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Papierfundstellen
- NZA 1993, 17
- BB 1992, 1360
- BB 1992, 2076
- DB 1992, 1479
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.) liegt ein die Kündigung rechtfertigender Grund vor, wenn es um das Verhalten eines Arbeitnehmers geht, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird; eine solche Beeinträchtigung kann sich auch auf den Leistungsbereich beziehen.Wie der erkennende Senat jedoch schon in dem Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) eingehend dargelegt und in dem Urteil vom 17. Januar 1991 (aaO) nochmals verdeutlicht hat, liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses bereits in der Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, in den dort entschiedenen Fällen in der Nichterfüllung der Pflicht zur Leistung der vereinbarten Dienste (§ 611 Abs. 1 BGB) durch Fernbleiben von der Arbeit.
Solche konkrete Störungen sind somit nicht unabdingbare Voraussetzung für die soziale Rechtfertigung der Kündigung, ihnen kommt vielmehr nur ein neben dem Vertragsverstoß zusätzlich belastendes Gewicht zu (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1991, aaO, zu II 2 a und 3 a bb der Gründe).
Insoweit hält der Senat an seiner neueren Rechtsprechung fest, nach der keine "abstrakte oder konkrete Gefährdung, sondern nur eine konkrete Störung des Betriebsablaufes" erheblich ist (Urteile vom 17. März 1988 und 17. Januar 1991, aaO).
Entscheidend ist, ob eine Wiederholungsgefahr besteht oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirkt (Senatsurteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe und vom 17. Januar 1991, aaO, zu II 2 c der Gründe, jeweils m. w. N.;… Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 690).
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Fehlt eine entsprechende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, so ist der Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG verpflichtet, unabhängig von der dort weiter normierten Nachweispflicht die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen (Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Diese schuldhafte Verletzung der Meldepflicht trotz vorheriger Abmahnungen hat das Berufungsgericht zu Recht als einen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung an sich geeigneten Grund angesehen (…BAG Urteil vom 7. Dezember 1988, aaO, zu II 2 d der Gründe; Senatsurteil vom 31. August 1989, aaO, zu II 1 a der Gründe).
Zwar ist nur eine vertragliche Nebenpflicht verletzt, auch hierdurch ist jedoch das Arbeitsverhältnis bereits unmittelbar gestört und damit ein zur Rechtfertigung der Kündigung geeigneter Grund gegeben (so bereits Urteil des Senats vom 31. August 1989, aaO).
- BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
§ 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG ist nicht dahin zu verstehen, daß nur die Ersterkrankung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen sind (BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26, zu II 2 c der Gründe, ebenso für die sinngleiche Bestimmung des § 20 Abs. 3 Satz 1 MTL II).Diese schuldhafte Verletzung der Meldepflicht trotz vorheriger Abmahnungen hat das Berufungsgericht zu Recht als einen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung an sich geeigneten Grund angesehen (BAG Urteil vom 7. Dezember 1988, aaO, zu II 2 d der Gründe;… Senatsurteil vom 31. August 1989, aaO, zu II 1 a der Gründe).
Nach dem Urteil des Siebten Senats vom 7. Dezember 1988 (aaO) sind Betriebsstörungen dagegen im Ergebnis bereits unabdingbare Voraussetzung für die Eignung als verhaltensbedingter Grund.
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Entscheidend ist, ob eine Wiederholungsgefahr besteht oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirkt (Senatsurteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe …und vom 17. Januar 1991, aaO, zu II 2 c der Gründe, jeweils m. w. N.;… Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 690). - BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Wie der erkennende Senat jedoch schon in dem Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) eingehend dargelegt und in dem Urteil vom 17. Januar 1991 (…aaO) nochmals verdeutlicht hat, liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses bereits in der Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, in den dort entschiedenen Fällen in der Nichterfüllung der Pflicht zur Leistung der vereinbarten Dienste (§ 611 Abs. 1 BGB) durch Fernbleiben von der Arbeit. - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Fehlt eine entsprechende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, so ist der Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG verpflichtet, unabhängig von der dort weiter normierten Nachweispflicht die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen (Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55
Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.) liegt ein die Kündigung rechtfertigender Grund vor, wenn es um das Verhalten eines Arbeitnehmers geht, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird; eine solche Beeinträchtigung kann sich auch auf den Leistungsbereich beziehen. - BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Hiergegen gibt neuerdings Preis (DB 1990, 630, 632 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88] ;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 706, 680) zu bedenken, mit dieser Formel werde allenfalls erreicht, daß das außerdienstliche Verhalten mit dienstlichen Verhaltensweisen auf eine Stufe gestellt werde.
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 3 e bb der Gründe) . - BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung
Auch eine schuldhafte Verletzung der sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ergebenden (Neben-)Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, die Interessen des Vertragspartners zu beeinträchtigen und kann daher - je nach den Umständen des Einzelfalls - einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 2 und 3 d aa der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 a der Gründe) .Sie umfasst die Verpflichtung, auch die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit über die zunächst angezeigte Dauer hinaus unverzüglich mitzuteilen (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 1 a der Gründe ) .
b) Nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet "unverzüglich" auch im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG "ohne schuldhaftes Zögern" (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 1 a der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 b der Gründe) .
Auch ein Fehlen von Betriebsablaufstörungen schließt es nicht generell aus, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 -) .
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 10 Sa 52/18
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Anzeigepflichten im Krankheitsfall - …
Das gilt nicht nur für die im Gesetz allein geregelte unverzügliche Anzeige einer Ersterkrankung, sondern nach der Rechtsprechung - noch zu § 3 Lohnfortzahlungsgesetz - und der herrschenden Meinung auch für die unverzügliche Meldung einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit (BAG, 16. August 1991 - 2 AZR 604/90).Sind allerdings solche negativen Auswirkungen eingetreten, sind sie im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (BAG, 16. August 1991 - 2 AZR 604/90, Rn. 36).
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Im Gegenteil: Das Bundesarbeitsgericht hat zumindest seit 1988 (vgl. u. a. Urteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe; vom 17. Januar 1991 - BAGE 67, 75, 81 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe und vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27, aaO, zu III 3 e der Gründe) deutlich herausgestellt, auch im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung gelte das Prognoseprinzip (ebenso BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 3 a aa der Gründe); der Kündigungszweck sei zukunftsbezogen ausgerichtet, weil mit der verhaltensbedingten Kündigung das Risiko weiterer Vertragsverletzungen ausgeschlossen werden solle; entscheidend sei, ob eine Wiederholungsgefahr bestehe oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirke (zur Rechtsprechungsentwicklung siehe auch Bitter/Kiel, RdA 1995, 26, 34, 35;… vgl. ferner Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts, 1987, S. 454 f.). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Sie ist grundsätzlich auszusprechen, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich liegen (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zuletzt BAG Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - AP Nr. 116 zu § 626 BGB und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG; zum Abmahnungserfordernis bei Fehlverhalten im Vertrauensbereich vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe).Entscheidend ist, ob eine Wiederholungsgefahr besteht und ob sich das vergangene Ereignis auch zukünftig belastend auswirkt (Senatsurteil vom 16. August 1991, aaO).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann ein wichtiger Grund an sich zur außerordentlichen Kündigung sein (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100; vgl. auch: Senat 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41). - BSG, 30.03.2023 - B 2 U 1/21 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattungsverfahren - zuständiger …
Die Mitteilungspflicht besteht auch im Fall der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit (BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 30 f; vgl noch zu § 3 LFZG BAG Urteil vom 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - NZA 1993, 17 - juris RdNr 23) und unabhängig davon, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht (BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 17; angedeutet bereits in BAG Urteil vom 11.7.2013 - 2 AZR 241/12 - NZA 2013, 1259 - juris RdNr 29) .Unerheblich für das Bestehen der Mitteilungspflicht ist schließlich, ob ihre Verletzung zu betrieblichen Ablaufstörungen führt oder nicht (BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 41; BAG Urteil vom 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - NZA 1993, 17 - juris RdNr 35) .
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung
In dieser Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht liegt auch, wie das Berufungsgericht weiter zutreffend bemerkt, bereits eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses (vgl. zur schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten als Kündigungsgrund Senatsurteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 275/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - EzA § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41). - SG Kassel, 24.09.2014 - S 6 AS 101/13
Rückzahlung eines gewährten Eingliederungszuschusses durch Beendigung des …
Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung setzt eine vorwerfbare, nicht nur unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten voraus und dass eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist (…BAG, Urteil v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - juris, Rn. 24), so dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach der Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil v. 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 - juris;… Heinz in: Mutschler, Schmidt-De Caluwe & Coseriu (Hrsg.), SGB III, 2013, § 92 Rn. 35). - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92
Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle
Durch ein vertragswidriges Verhalten aufgetretene Betriebsablaufstörungen sind zudem nicht Voraussetzung für einen verhaltensbedingten Grund, sondern im Rahmen der Interessenabwägung noch zusätzlich belastend für den Arbeitnehmer zu berücksichtigen (…Senatsurteile vom 29. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP, aaO und vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
- LAG Hessen, 13.07.1999 - 9 Sa 206/99
Anwendung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau); Soziale …
- LAG Köln, 26.10.2023 - 8 Sa 107/23
Außerordentliche Kündigung; Angekündigte Erkrankung; Beleidigung; Abstellen eines …
- BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
Kündigung wegen zahlreicher Lohnpfändungen und Lohnabtretungen - …
- BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
- ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Auszubildenden; Anforderungen …
- LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 1052/09
Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Nichtbefolgung der Anweisung zur …
- LAG Köln, 22.12.2005 - 6 Sa 1398/04
Arbeitsunfähigkeit; Anzeigepflicht; verhaltensbedingte Kündigung
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
- LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
Fehlende Krankmeldung kann Kündigung bedeuten!
- ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2020 - 6 Sa 522/20
Kündigung eines Außendienstmitarbeiters im Bereich der Zählermontage
- LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin bei Erwerb eigenmächtig verbilligten …
- LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen …
- BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 165/08
Außerordentliche Kündigung
- ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07
Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht
- LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 6 Sa 420/20
Außerordentliche Kündigung - Sorgfaltspflichtverletzungen eines …
- LAG Köln, 07.01.2008 - 14 Sa 1311/07
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2020 - 6 Sa 123/20
Außerordentliche Kündigung - heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs - …
- LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13
Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei …
- LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 919/12
Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlens - mehrere gleichartige Abmahnungen - …
- LAG Hessen, 26.01.2007 - 3 Sa 1501/05
Mit Tricks für eigenen Kredit gesorgt - fristlose Kündigung!
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von …
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2012 - 17 Sa 252/11
Berechtigte Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung?
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsverweigerung
- LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 569/09
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten
- LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beleidigung des Arbeitgebers; Verwertung …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 676/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 109/07
Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 6 Sa 417/14
Verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 719/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Privattelefonaten
- LAG Hamm, 18.07.2006 - 9 Sa 1899/05
Außerordentliche Kündigung bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen; keine …
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 675/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.08.2010 - 6 Sa 13/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholter Verletzung der Anzeigepflicht bei …
- ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
- ArbG Hamburg, 02.10.2000 - 21 Ca 233/00
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Eigentumsdelikte oder …
- LAG Sachsen, 18.03.2022 - 4 Sa 58/20
Arbeitsverweigerung - Beharrlichkeit - entgegenstehender Wille - Nachhaltigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 39/17
Abmahnung im Arbeitsverhältnis: Abschwächung der Warnfunktion durch wiederholte …
- LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08
Außerordentliche Kündigung; Ersetzung einer außerordentlichen Kündigung; Fehlen …
- LAG Hessen, 17.03.2005 - 9 Sa 1766/04
- LSG Bayern, 02.07.2003 - L 11 AL 137/02
Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit; Fristlose Kündigung wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 2 Sa 275/18
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung - Kündigungsverzicht
- LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 288/98
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten auf Unregelmäßigkeiten …
- ArbG Hamburg, 07.12.1998 - 21 Ca 377/98
Voraussetzungen für den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beendigung eines …
- ArbG Aachen, 28.05.2020 - 3 Ca 3947/19
Fristlose Kündigung bei versuchtem Arbeitszeitbetrug
- ArbG Hamburg, 25.09.2002 - 21 Ca 425/02
Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung; Im Verhalten des Arbeitnehmers liegende …
- ArbG Cottbus, 02.07.2008 - 5 Ca 470/08
Körperliche Gewalt gegen ein Kind rechtfertigt außerordentliche Kündigung einer …
- ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - 5 Ca 2231/02
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholter Unpünktlichkeit nach vorherigen …
- ArbG Hamburg, 27.08.1998 - 27 Ca 262/98
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Wirksamkeit einer ordentlichen …
- ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 273/06
- LAG Hamm, 14.03.1997 - 15 Sa 1315/96
Manipulationen am Kassenbestand im Rahmen von Kassenabstimmungen; Verwertbarkeit …
- LAG Berlin, 04.09.1998 - 6 Sa 47/98
Arbeitsrechtliche Schlechtleistung im sicherheitsrelevanten Bereich; Gebotene …
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2000 - 5 Sa 906/99
- ArbG Kassel, 28.10.1998 - 8 Ca 234/98
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorliegen eines wichtigen …
- ArbG Hamburg, 21.09.1998 - 21 Ca 154/98
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung; Voraussetzungen für das …
- ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 154/06