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   BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10   

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https://dejure.org/2011,48607
BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10 (https://dejure.org/2011,48607)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2 AZR 617/10 (https://dejure.org/2011,48607)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2011 - 2 AZR 617/10 (https://dejure.org/2011,48607)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung; Wirkungen einer "sanierenden" Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; Überflüssigkeit einer Änderungsschutzklage

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung; Wirkungen einer "sanierenden" Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; Überflüssigkeit einer Änderungsschutzklage

  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung; Wirkungen einer "sanierenden" Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; Überflüssigkeit einer Änderungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Im Rahmen von § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, PersR 2012, 90; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, BAGE 132, 78) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, aaO; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, aaO) .

    Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, BAGE 132, 78; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 16 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141 = EuAÜG KSchG Nr. 30) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, aaO) .

    Die Auslegung typischer Willenserklärungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 28, AP BGB § 133 Nr. 58; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 132, 78) .

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Das arbeitsrechtliche Kündigungsrecht ist lex specialis gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75) .

    Schon das Interesse des Arbeitgebers an einer zukünftigen Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen kann im Rahmen von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG regelmäßig keine Beachtung finden (vgl. BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 27, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Im Rahmen von § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, PersR 2012, 90; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, BAGE 132, 78) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, aaO; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt allerdings voraus, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam wird, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen wurden (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 361) .

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch aus anderen Gründen bereits nach den fraglichen Arbeitsbedingungen richtet (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, aaO; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt allerdings voraus, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam wird, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen wurden (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 361) .

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch aus anderen Gründen bereits nach den fraglichen Arbeitsbedingungen richtet (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, aaO; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Die Auslegung typischer Willenserklärungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 28, AP BGB § 133 Nr. 58; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 132, 78) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Bei formbedürftigen Erklärungen ist nur der Wille beachtlich, der unter Wahrung der vorgeschriebenen Form erklärt worden ist (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 20 ff., EzA KSchG § 2 Nr. 81; 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Die Klausel erweitert das im maßgebenden Arbeitsvertrag vom 11. Februar 1986 nur für "Nebenabreden" vorgesehene Schriftformerfordernis und kann insbesondere die Entstehung einer betrieblichen Übung verhindern (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 34, BAGE 126, 364) .
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, in eine schon früher wirkende Vertragsänderung einzuwilligen (vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - Rn. 22, 25 mwN, BAGE 119, 332) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10
    Bei formbedürftigen Erklärungen ist nur der Wille beachtlich, der unter Wahrung der vorgeschriebenen Form erklärt worden ist (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 20 ff., EzA KSchG § 2 Nr. 81; 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58) .
  • LAG Niedersachsen, 17.11.2009 - 13 Sa 439/09
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 73/01

    Gesamtrechtsnachfolge - Errichtung des Erzbistums Hamburg

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Das ist der Fall, wenn die in ihm vorgesehenen "neuen" Bedingungen vom Arbeitgeber schon durch Ausübung des Direktionsrechts durchgesetzt werden können (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 12; 29. September 2011 - 2 AZR 617/10 - Rn. 14; ErfK/Oetker 12. Aufl. § 2 KSchG Rn. 14) .

    Das gilt auch für eine außerordentliche Änderungskündigung, insbesondere für eine außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist, die der ordentlichen Änderungskündigung in den Rechtsfolgen angenähert ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 617/10 - Rn. 14) .

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