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   BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01   

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BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01 (https://dejure.org/2003,3091)
BAG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 AZR 623/01 (https://dejure.org/2003,3091)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 (https://dejure.org/2003,3091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sozialauswahl - Betriebszugehörigkeit - "Beschäftigungszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit; Gerichtlicher Prüfungsumfang bei unbestimmten Rechtsbegriffen; Konkretisierung und Anforderungen an die zu berücksichtigenden sozialen Gesichtspunkte bei Sozialauswahl; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3 S. 1; BAT-O § 19
    Sozialauswahl; Betriebszugehörigkeit; "Beschäftigungszeit" iSd. § 19 BAT-O

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    Dabei sind Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber auf die Wartezeit anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang mit dem früheren steht (st. Rspr. vgl. zB BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 714/93

    Arbeitsverhältnis der LPG -Mitglieder

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    Für die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist der ununterbrochene rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber entscheidend (BAG 16. Februar 1995 - 8 AZR 714/93 - BAGE 79, 193 mwN).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG entschieden (16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    aa) Zu den zu berücksichtigenden sozialen Gesichtspunkten gehören als unverzichtbare Grunddaten stets das Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    aa) Zu den zu berücksichtigenden sozialen Gesichtspunkten gehören als unverzichtbare Grunddaten stets das Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trifft deshalb den langjährig beschäftigten Arbeitnehmer oft besonders hart (s. aber auch BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - nv., zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    Es verleiht dem Arbeitsplatz besonderen Schutz und wird auch selbst als vom Kündigungsschutzgesetz anerkanntes Rechtsgut betrachtet (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01
    a) Bei der Frage der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Dabei kann dahinstehen, ob dafür die Beschäftigungszeit des Klägers ab dem 23. August 2001 oder - wie das Landesarbeitsgericht meint - erst ab dem 15. September 2008 maßgeblich ist (vgl. zur Dauer der Betriebszugehörigkeit iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - zu II 1 b bb der Gründe) .
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Damit hat es nicht verkannt, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Sozialdatum von erheblichem Gewicht ist (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - zu II 1 b bb (1) der Gründe) .
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Daher ist es angemessen, wie bei der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG auch insoweit auf die Unternehmenszugehörigkeit abzustellen (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Abmahnung - Interessenabwägung -

    Zu Recht stellt das Arbeitsgericht insofern auf den Zeitraum ab dem 15. September 2008 und nicht auf die angerechnete Dienstzeit zuvor nach § 34 Abs. 2, Abs. 3 TVöD ab (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - Rn. 19ff., juris, EZA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51 zu § 19 BAT-O).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04

    Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung

    Darauf weisen nicht nur der Gesetzeswortlaut und der systematische Zusammenhang mit § 1 Abs. 1 KSchG hin, sondern auch und vor allem der Gesetzeszweck (vgl. BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 623/01, EzA Nr. 51 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).

    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trifft deshalb den langjährig beschäftigten Arbeitnehmer oft besonders hart" (BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 623/01, EzA Nr. 51 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Gleiches gilt für die Betriebszugehörigkeit iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, bei der im Gesetzestext ebenfalls das Attribut "ununterbrochen" fehlt (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51, zu II 1 b bb (1) der Gründe).

    Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber sind nur zu berücksichtigen, wenn das spätere Arbeitsverhältnis mit dem früheren in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51, zu II 1 b bb (1) der Gründe mwN).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 305/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    aa) Zur Ermittlung der Dauer der Betriebszugehörigkeit sind die Grundsätze heranzuziehen, die auch die Bemessung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG bestimmen (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51).

    dd) Allerdings kann die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten auf die nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG maßgebliche Dauer der Betriebszugehörigkeit unter Umständen einzelvertraglich (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - BAGE 115, 92) oder tarifvertraglich (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51) vereinbart werden.

    Für die ähnliche Tarifnorm des § 19 BAT-O hat der Senat dies bereits entschieden (6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 559/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    aa) Für die Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit als Sozialdatum iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG sind dieselben Grundsätze anzuwenden, nach denen sich auch die Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG richtet (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51).

    In keiner dieser Regelungen findet sich auch nur ein versteckter Hinweis oder gar eine Bezugnahme auf § 1 KSchG (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51).

    Die Festsetzung der tariflichen "Beschäftigungszeit" iSv. § 19 BAT-O regelt ganz andere - tarifliche - Sachverhalte und ist für die Bemessung der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit des Kündigungsschutzgesetzes nicht heranzuziehen (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2; 6. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 51).

  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 16 Sa 152/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Kündigungsschutzgesetz und

    Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit wächst im Allgemeinen auch der Beitrag, den der Arbeitnehmer zum Wert des Unternehmens leistet (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06. Februar 2003 - 2 AZR 623/01 -).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit hat als betriebsbezogenes Sozialdatum erhebliches Gewicht (BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 623/01, EzA Nr. 51 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).
  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 177/04

    Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl;

  • LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unwirksame

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07

    Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden

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