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   BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99   

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https://dejure.org/2001,612
BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99 (https://dejure.org/2001,612)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 AZR 696/99 (https://dejure.org/2001,612)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 AZR 696/99 (https://dejure.org/2001,612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsstilllegung - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - GmbH - Wirksamer Gesellschafterbeschluss

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; GmbHG §§ 48 f.; ; HGB § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; GmbHG §§ 48, 49; HGB § 9 Abs. 3
    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses? Vertretungsmacht des Kündigenden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; GmbHG §§ 48 f.; HGB § 9 Abs. 3
    Kündigung wegen Betriebsstilllegung: Entbehrlichkeit eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses (Rechtsprechungsbestätigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Notwendigkeit eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses für die Kündigung eines AN wegen geplanter Betriebsstilllegung, Aufgabe des Geschäftsbetriebes, Betriebsaufgabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3356
  • ZIP 2001, 1731
  • NZA 2001, 134
  • NZA 2001, 949
  • NZI 2002, 330
  • NZI 2002, 50
  • BB 2001, 1690
  • BB 2001, 2063
  • DB 2001, 1782
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99
    Die unternehmerische Entscheidung zur Stillegung des Betriebes einer GmbH kann auch dann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers sozial rechtfertigen, wenn ihr kein wirksamer Beschluß der Gesellschafter zugrunde liegt (Fortführung von BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99).

    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99 mwN).

    Der Senat hält jedoch trotz der Kritik von Plander (NZA 1999, 505 ff.) im Grundsatz an seiner Rechtsprechung im Urteil vom 11. März 1998 (- 2 AZR 414/97 - aaO) fest, wonach eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person keines Beschlusses des für die Auflösung der Gesellschaft zuständigen Organs bedarf (zustimmend jetzt auch Kittner in Däubler/Kittner/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 321).

  • LAG Düsseldorf, 18.10.1999 - 18 (5) Sa 97/99

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsschließung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99
    2 AZR 696/99 18 (5) Sa 97/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 1999 - 18 (5) Sa 97/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99
    Die unternehmerische Entscheidung durch Herrn G. zur Betriebsstillegung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist war damit grundsätzlich geeignet, die streitige Kündigung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial zu rechtfertigen, denn sie hatte im Protokoll vom 14. August 1998 und in dem schriftlichen Beschluß vom 22. September 1998 bereits greifbare Formen angenommen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Bei einer juristischen Person genügt es, dass derjenige, der dazu die tatsächliche Macht hat, die betreffende Entscheidung endgültig und vorbehaltlos getroffen hat (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    dd) Ein entsprechendes Wissen muss sich der Arbeitgeber regelmäßig auch dann zurechnen lassen, wenn das Organmitglied oder der sonstige Vertreter bei der Behandlung des Sachverhalts eigene Pflichten ihm gegenüber verletzt hat (zum Einstehenmüssen der Gesellschaft für satzungswidrige Handlungen ihrer Geschäftsführer vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (vgl. st. Rspr. des Senats 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP BGB § 613a Nr. 74 = EzA BGB § 613a Nr. 80; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; vgl. auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527; ErfK-Ascheid/Oetker 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 406; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).
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