Rechtsprechung
BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft
- openjur.de
Ordentliche Kündigung; Auflösungsurteil; Rechtskraft
- Bundesarbeitsgericht
Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 KSchG, § 9 KSchG, § 322 ZPO
Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft - IWW
§ 4 Satz 1 KSchG, § 322 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage bei rechtskräftiger Feststellung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem früheren Zeitpunkt
- bag-urteil.com
Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft
- Betriebs-Berater
Ordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines Auflösungsurteils
- rewis.io
Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 322
Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage bei rechtskräftiger Feststellung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem früheren Zeitpunkt - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Kündigungsschutzklage gegen später wirkende Kündigung bei früherer Beendigung durch rechtskräftiges Urteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung "zum nächstmöglichen Termin"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsschutzklage - und das bereits früher beendete Arbeitsverhältnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutzklage nur in Bezug auf bestehendes Arbeitsverhältnis möglich
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines Auflösungsurteils
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 04.05.2011 - 1 Ca 177/09
- LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 800/11
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2064
- NZA 2015, 1022
- BB 2015, 1396
- DB 2015, 1416
- JR 2017, 94
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem …
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Die betreffende Wendung spricht dafür, dass die Kündigung zu einem erst in der Zukunft liegenden, sich aus der zutreffenden Kündigungsfrist ergebenden Zeitpunkt wirken soll (für eine Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 20) .Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund müsste für den Erklärungsempfänger zweifelsfrei die Absicht des Erklärenden erkennen lassen, von der sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebenden besonderen Kündigungsbefugnis Gebrauch zu machen ( BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - aaO; 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 267 ) .
- BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Wegen ihres "erweiterten" Gegenstands kann einer Kündigungsschutzklage nur stattgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bereits vor dem mit der Kündigung angestrebten Auflösungstermin geendet hat (vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .Zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt muss zwischen den Parteien noch ein Arbeitsverhältnis bestanden haben (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - aaO;… 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO) .
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09
Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen …
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Steht rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet wurde, kann die Klage gegen eine Kündigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wirken soll, keinen Erfolg haben (für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits vor Zugang der Kündigung vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 14) .Die Rechtskraft gemäß § 322 ZPO schließt im Verhältnis der Parteien zueinander eine abweichende gerichtliche Feststellung in einem späteren Verfahren aus (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - zu B I 1 b aa der Gründe) .
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung …
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Wegen ihres "erweiterten" Gegenstands kann einer Kündigungsschutzklage nur stattgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bereits vor dem mit der Kündigung angestrebten Auflösungstermin geendet hat (vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .Zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt muss zwischen den Parteien noch ein Arbeitsverhältnis bestanden haben (…BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - aaO; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - aaO) .
- LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Auflösung des …
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Durch ein mittlerweile rechtskräftig gewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 16. September 2013 (- 7 Sa 1419/12 -) wurde das Arbeitsverhältnis der Parteien auf Antrag der Beklagten gegen Zahlung einer Abfindung zum 31. März 2007 aufgelöst. - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Die Rechtskraft gemäß § 322 ZPO schließt im Verhältnis der Parteien zueinander eine abweichende gerichtliche Feststellung in einem späteren Verfahren aus (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - zu B I 1 b aa der Gründe) . - BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund müsste für den Erklärungsempfänger zweifelsfrei die Absicht des Erklärenden erkennen lassen, von der sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebenden besonderen Kündigungsbefugnis Gebrauch zu machen (… BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - aaO; 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 267 ) . - LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 800/11
Verwirkung - Wirksamkeit einer Schriftsatzkündigung
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2012 - 7 Sa 800/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. - BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79
Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12
Dabei kann dahinstehen, ob die Klage in diesem Fall bereits mangels Feststellungsinteresses des Arbeitnehmers unzulässig (in diesem Sinne BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - zu B II 1 der Gründe) oder ob sie unbegründet ist.
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20
Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag - …
Auch enthält ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die konkludente Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 698/12 - Rn. 8, EzA KSchG § 4 nF Nr. 97;… 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, NZA 2014, 1131; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) . - BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 290/15
Annahmeverzug - Erledigungserklärung in Rechtsmittelinstanz
Die Revision ist unter dem Aktenzeichen - 2 AZR 698/12 - geführt worden.Auf die Beschwerde des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 22. August 2012 - 5 AZN 897/12 - die Revision für den Kläger zugelassen und zugleich den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen - 2 AZR 698/12 - anhängigen Verfahrens ausgesetzt.
Da der vorliegende Rechtsstreit nach § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zum Aktenzeichen - 2 AZR 698/12 - ausgesetzt wurde, begann die zweimonatige Revisionsbegründungsfrist mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzverfahren am 29. Januar 2015 zu laufen.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
Prozessbeschäftigung - spätere gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Steht rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet wurde, kann die Klage gegen eine Kündigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wirken soll, keinen Erfolg haben (BAG, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 698/12 - Rn. 8, juris = NJW 2015, 2064; BAG…, Urteil vom 22. November 2012 - 2 AZR 738/11 - Rn. 9, juris = AP Nr. 75 zu § 4 KSchG 1969). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.07.2016 - 4 Sa 72/16
Massenentlassung; ordnungsgemäße Konsultation des Betriebsrates
Wegen ihres "erweiterten" Gegenstands kann einer Kündigungsschutzklage nur stattgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bereits vor dem mit der Kündigung angestrebten Auflösungstermin geendet hat (BAG 29.01.2015 - 2 AZR 698/12 - Rn. 8, EzA § 4 nF KSchG Nr. 97 mwN). - LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12 Zwischen den Parteien ist ein weiteres Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht mit dem Aktenzeichen 2 AZR 698/12 anhängig, das bis zur rechtskräftigen Entscheidung im vorliegenden Verfahren ausgesetzt wurde.