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   BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98   

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BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98 (https://dejure.org/1999,1256)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1999 - 2 AZR 724/98 (https://dejure.org/1999,1256)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 (https://dejure.org/1999,1256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dienstordnungsangestellte - Fragebogenlüge - Personalfragebogen

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 8; ; BPersVG § ... 69; ; BPersVG § 79 Abs. 1; ; BPersVG § 79 Abs. 3; ; BPersVG § 79 Abs. 4; ; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 13 Abs. 2; ; Dienstordnung für die Angestellten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vom 24./25. Mai 1976 § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 8, § 69, § 79 Abs. 1, 3 und 4 § 78 Abs. 1 Nr.âEUR"4; BGB § ... 12 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 2; Dienstordnung für die Angestellten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vom 24./25. Mai 1976 § 9
    Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei Falschbeantwortung zulässig gestellter Fragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    §§ 69, ... 75 Abs. 3 Nr. 8, 78 Abs. 1 Nr. 4, 79 Abs. 1, 3 u. 4 BPersVG; §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 2 BBG; § 9 DienstO für die Angestellten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege v. 24./25.5.1976
    Entlassung eines Dienstordnungsangestellten/Falschbeantwortung der Frage nach MfS-Mitarbeit/Beteiligung des Personalrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 41
  • NJW 2000, 2444
  • MDR 2000, 839
  • NZA 2001, 107
  • NJ 2000, 667 (Ls.)
  • BB 2000, 1092
  • DB 2000, 1418
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hamburg, 17.03.1998 - 3 Sa 18/97

    Entlassung eines Dienstordnungs-Angestellten; Umfang der Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 3 Sa 18/97 -.

    2 AZR 724/98 3 Sa 18/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. März 1998 - 3 Sa 18/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    Zutreffend weist das Berufungsgericht darauf hin, es sei lediglich Mitursächlichkeit der Täuschung für den Einstellungsbeschluß erforderlich und es reiche aus, wenn der Getäuschte Umstände dargetan habe, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein könnten und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluß auf die Entscheidung haben könne (BAG 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - AP BGB § 123 Nr. 38).

    Richtig ist zwar, daß auch das Recht, sich wegen arglistiger Täuschung von einem Vertrag zu lösen, unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; ein solcher Verstoß gegen Treu und Glauben ist anzunehmen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 12. Februar 1970 - 2 AZR 184/69 - BAGE 22, 278; zuletzt vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86, mwN).

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    Zutreffend geht das Berufungsgericht auch davon aus, daß die Voraussetzungen für eine Entlassung des Klägers nach § 9 Abs. 1 a DO iVm. § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG vorgelegen haben (vgl. zur Täuschungsanfechtung wegen Falschbeantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit: BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46).

    Wie bei der Irrtumsanfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu BAG 28. Mai 1998, aaO) geht es auch bei der Entlassung nach §§ 9 DO, 12 BBG wegen arglistiger Täuschung nicht in erster Linie um die Beseitigung eines Vertrages wegen aktueller Leistungsstörung, sondern um die Beseitigung einer seinerzeit fehlerhaften Willensbildung: Wie bereits dargelegt, schützt nämlich § 12 BBG die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn.

  • BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95

    Frühere Tätigkeit einer Studentin für Zahnmedizin für das DDR-Ministerium für

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    Eine glaubwürdige rechtsstaatliche Verwaltung kann nicht auf der Annahme aufgebaut werden, die Belastung eines Mitarbeiters werde schon nicht bekannt werden (BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 - nv., zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    Richtig ist zwar, daß auch das Recht, sich wegen arglistiger Täuschung von einem Vertrag zu lösen, unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; ein solcher Verstoß gegen Treu und Glauben ist anzunehmen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 12. Februar 1970 - 2 AZR 184/69 - BAGE 22, 278; zuletzt vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86, mwN).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
    aa) Soweit das Landesarbeitsgericht angenommen hat, der Kläger habe mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung eine objektiv falsche Erklärung im Hinblick auf eine Tätigkeit für das MfS gegenüber der Beklagten abgegeben und damit einen entsprechenden Irrtum bei der Beklagten hervorgerufen, ist zunächst seinem rechtlichen Ausgangspunkt zuzustimmen, daß diese Fragen zulässig waren und vom Kläger wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - I BvR 2111/94 - ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 29. April 1999 - 2 AZR 470/98 - nv.).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 11.11.1971 - 2 AZR 218/70

    Nachprüfung von Dienststrafen - Dienstordnungs-Angestellte -

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93

    Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BVerwG, 29.05.1997 - 6 B 2.97

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Gründe für die Verweigerung

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 256/97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Ohnehin berechtigt eine solche Verletzung von Mitbestimmungsrechten den Arbeitnehmer zwar möglicherweise, die Antwort auf die gestellten Fragen zu verweigern, nicht jedoch, seinen Arbeitgeber zu täuschen (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - BAGE 93, 41, 47) .
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Die Rechtsprechung des Zweiten Senats hat in Kündigungsstreitigkeiten stets zwischen den betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsfolgen mitbestimmungswidriger Maßnahmen einerseits und den kündigungsrechtlichen Auswirkungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern andererseits unterschieden (vgl. beispielsweise 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - BAGE 93, 41).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

    (2.1)Unter Personalfragebogen ist die formularmäßige Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person zu verstehen (BAG 21.09.1993 - 1 ABR 28/93, juris Rn. 26; BAG 02.12.1999 - 2 AZR 724/98, juris Rn. 21).

    Alleine der Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht begründet keinen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Verwendung des Fragebogens bzw. allgemeiner Beurteilungsgrundsätze (vgl. für den Frageboten BAG 02.12.1999 - 2 AZR 724/98, juris rn. 24 a.E.).

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05

    DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

    Einer zusätzlichen Anfechtung der diesen Verträgen zugrunde liegenden Willenserklärungen bedarf es nicht (vgl. BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 -BAGE 93, 41, 54; Siebeck Handbuch des Dienstordnungsrechts der Versicherungsträger S. 274).

    Zwar kann die Anfechtung ausgeschlossen sein, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - aaO; zuletzt 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 -AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5, zu B II 2 b der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2004 - 12 Sa 439/04

    Kündigung einer Flugbegleiterin wegen Fluguntauglichkeit

    Weil maßgebender Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen eines personenbedingten Kündigungsgrundes die Zeit des Kündigungszugangs ist (BAG, Urteil vom 21.02.2001, 2 AZR 558/99, NZA 2001, 107, BAG, Urteil vom 28.02.1990, 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = NZA 1990, 727) und sich insoweit die Prognose auf den Wegfall der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu beziehen hat, kommt es vorliegend darauf an, ob die Beklagte Ende Juni 2003 (Kündigungsausspruch) prognostizieren durfte, ab dem 30.06.2004 (Ablauf der Kündigungsfrist) die Klägerin auch nicht auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz (weiter-)beschäftigen zu können.
  • LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 11 Sa 644/00

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 oder Abs. 2

    Nicht jede Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch den Arbeitgeber bietet einen rechtlichen Anknüpfungspunkt für konkrete Rechtsfolgen im Individualarbeitsverhältnis (BAG 02.12.1999 - 2 AZR 724/98 - NJW 2000, 2444, 2445; vgl. auch BAG 13.04.1994 - 7 AZR 651/93 - NZA 1994, 1099, 1101).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge

    Daß die Fragen nach einer MfS-Verstrickung des Klägers zulässig waren und von ihm wahrheitsgemäß beantwortet werden mußten, hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - und weitere BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181 und zuletzt 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - AP BPersVG § 79 Nr. 16).
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