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   BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02   

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https://dejure.org/2003,432
BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 (https://dejure.org/2003,432)
BAG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 (https://dejure.org/2003,432)
BAG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 (https://dejure.org/2003,432)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung ; Zugesagte Beförderung seitens des Betriebes ; Vereinbarung von Sonderregelungen und Wegfall der Geschäftsgrundlage; Entgeltkürzung durch betriebsbedingte Änderungskündigung; Eingriff in das arbeitsvertragliche Verhältnis von ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung - Anpassung vertraglicher Nebenabreden

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 2 1 Abs. 2
    Kündigung - Änderungskündigung auf Wegfall des bisherigen Werkbusverkehrs gegen Übernahme der bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehenden Fahrtkosten; Unrentabilität des Werkbusverkehrs (statt 28 Benutzer bei ursprünglicher Einrichtung wegen Verlegung des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung zur Anpassung von Nebenabreden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Änderung vertraglicher Nebenabreden

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Änderung vertraglicher Nebenabreden

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Änderung vertraglicher Nebenabreden

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Änderung vertraglicher Nebenabreden

  • IWW (Kurzinformation)

    Änderung vertraglicher Nebenabreden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Nebenabreden ist die Änderungskündigung leichter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung zur Anpassung von Nebenabreden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 371
  • NJW 2003, 3579
  • MDR 2003, 1237
  • NZA 2003, 1029
  • BB 2004, 110
  • DB 2003, 1962
  • JR 2004, 132
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 64 = EzA KSchG § 2 Nr. 40).

    b) Entschieden ist dies etwa für den Fall, daß in einem Arbeitsverhältnis ursprünglich eine pauschale Überstundenabgeltung vereinbart war, der Arbeitgeber aber wegen veränderter Umstände nunmehr zur "Spitzabrechnung" der Mehrarbeitsvergütung übergehen will (Senat 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - aaO).

    Dies rechtfertigt es jedoch noch nicht, wie das Landesarbeitsgericht meint, auf Änderungskündigungen, mit denen der Arbeitgeber derartige Nebenabreden zum Arbeitsvertrag geänderten Umständen anpassen will, stets die Grundsätze anzuwenden, die der Senat zur Entgeltkürzung durch betriebsbedingte Änderungskündigung aufgestellt hat (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 64 = EzA KSchG § 2 Nr. 40).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Beabsichtigt der Arbeitgeber eine Kürzung der vereinbarten Vergütung, so ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber damit nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169).
  • RG, 12.03.1920 - II 362/19

    galizische Eier - § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 242 BGB

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Der unvorhergesehene Eintritt besonderer Umstände kann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) das Verlangen einer vereinbarten Leistung als unbillig und ungerechtfertigt erscheinen lassen (so schon RGZ 99, 1 "Ostgalizische Eier").
  • BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 434/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Durften die Kontrollschaffner eines Verkehrsunternehmens zunächst ihre Arbeit an der ihrer Wohnung nächstgelegenen Haltestelle aufnehmen, so können betriebliche Gründe für die geänderte Regelung bestehen, daß die Arbeit nunmehr stets vom Betriebshof aus aufzunehmen ist (BAG 26. Juli 2001 - 6 AZR 434/99 - EzBAT BAT § 8 Direktionsrecht Nr. 50).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35) ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß.
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Derartige Nebenabreden kommen aber auch sonst vor: So kann etwa ein Mietzuschuß, der ursprünglich die Preisdifferenz zwischen einer billigen Werkwohnung und einer Wohnung auf dem freien Markt ausgleichen sollte, wegen veränderter Umstände nicht mehr gerechtfertigt sein (vgl. BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 Sa 135/01

    Erforderlichkeit der Änderungskündigung bei Einstellung der Beförderung von

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. August 2001 - 6 Sa 135/01 - aufgehoben.
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35) ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß.
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371; 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 64 = EzA KSchG § 2 Nr. 40).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Das gleiche kann für die Zusage einer kostenlosen Beförderung zum Betriebshof gelten (vgl. BAG 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371) .

    Derartige Umstände können das Beharren auf der vereinbarten Leistung als unbillig und unberechtigt erscheinen lassen und geeignet sein, eine Änderung sozial zu rechtfertigen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 31 ff.; 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - zu II 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371; 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 64 = EzA KSchG § 2 Nr. 40).
  • ArbG Berlin, 07.08.2015 - 28 Ca 7136/15

    Änderungskündigung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten

    dazu statt vieler BAG 20.8.1998 - 2 AZR 84/98 - RzK I 7 b Nr. 38 [II.1 d]: "Grundsätzlich sind einmal geschlossene Verträge einzuhalten und es ist anerkannt, dass Geldmangel den Schuldner nicht entlastet"; im Anschluss BAG 1, 7.1999 - 2 AZR 826/98 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 53 = NJW 2000, 756 = NZA 1999, 1336 [II.1 c.]; 27.9.2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167 = NZA 2002, 750 = RzK I 7 a Nr. 54 [B.III.1 b.]; s. aus neuerer Zeit auch BAG 16.5.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147 [B.II.3.]; 27.3.2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 72 = NZA 2003, 1029 [II.2 d.]; 23.6.2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 81 = NZA 2006, 92 [B.I.2 a, cc.

    (3 b)]; 1.3.2007 - 2 AZR 580/05 - BAGE 121, 347 = AP § 626 BGB Nr. 207 = NZA 2007, 1445 [B.II.5 b. (2)]; 26.6.2008 - 2 AZR 139/07 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 138 = NZA 2008, 1182 [B.I.1 b, bb.].S. dazu statt vieler BAG 20.8.1998 - 2 AZR 84/98 - RzK I 7 b Nr. 38 [II.1 d]: "Grundsätzlich sind einmal geschlossene Verträge einzuhalten und es ist anerkannt, dass Geldmangel den Schuldner nicht entlastet"; im Anschluss BAG 1, 7.1999 - 2 AZR 826/98 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 53 = NJW 2000, 756 = NZA 1999, 1336 [II.1 c.]; 27.9.2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167 = NZA 2002, 750 = RzK I 7 a Nr. 54 [B.III.1 b.]; s. aus neuerer Zeit auch BAG 16.5.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147 [B.II.3.]; 27.3.2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 72 = NZA 2003, 1029 [II.2 d.]; 23.6.2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 81 = NZA 2006, 92 [B.I.2 a, cc.

    66) S. dazu statt vieler BAG 20.8.1998 - 2 AZR 84/98 - RzK I 7 b Nr. 38 [II.1 d]: "Grundsätzlich sind einmal geschlossene Verträge einzuhalten und es ist anerkannt, dass Geldmangel den Schuldner nicht entlastet"; im Anschluss BAG 1, 7.1999 - 2 AZR 826/98 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 53 = NJW 2000, 756 = NZA 1999, 1336 [II.1 c.]; 27.9.2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167 = NZA 2002, 750 = RzK I 7 a Nr. 54 [B.III.1 b.]; s. aus neuerer Zeit auch BAG 16.5.2002 - 2 AZR 292/01 - NZA 2003, 147 [B.II.3.]; 27.3.2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 72 = NZA 2003, 1029 [II.2 d.]; 23.6.2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 81 = NZA 2006, 92 [B.I.2 a, cc.

  • LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02

    Werkverkehr - Betriebliche Übung - Anpassung - Geschäftsgrundlage -

    In der Entscheidung vom 27.03.2002, Az. 2 AZR 74/02 sehe das BAG ein Berufen des Arbeitgebers auf veränderte Umstände als Berufen auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.

    Das BAG hat in der Entscheidung vom 27.03.2003, 2 AZR 74/02 in einem Fall der Einstellung eines Busverkehrs entschieden, dass Änderungskündigungen zur Anpassung vertraglicher Nebenabreden (z.B. kostenlose Beförderung zum Betriebssitz, Fahrtkostenzuschuss, Mietzuschuss) nicht den gleichen strengen Maßstäben wie Änderungskündigungen zur Entgeltabsenkung unterliegen.

  • LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16

    Änderungskündigung; Vergütungsautomatik; Nebenabreden; AVR Caritas

    (a) Ein dringendes betriebliches Änderungserfordernis im Sinne des § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für die Änderung vertraglicher Nebenabreden kommt in Betracht, wenn die Nebenabrede an Umstände anknüpft, die erkennbar nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben müssen; möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12, Urteil vom 05.06.2014 - 2 AZR 615/13).

    Die Vertragsabreden, mit denen sich die Rechtsprechung insoweit befasst hat, betrafen bspw. einen Mietkostenzuschuss (BAG, Urteil vom 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79), die kostenlose Beförderung von Arbeitnehmern (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02), die pauschale Abgeltung von Überstunden (BAG, Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 547/99), den Ort der Arbeitsleistung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2006 - 5 Sa 181/06), ein System der Reisekostenerstattung (LAG Hamm, Urteil vom 16.03.2006 - 15 Sa 1447/05), Urlaubsansprüche und Ausschlussfristen (LAG Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005 - 6 Sa 26/05).

    Beruft sich der Arbeitgeber, der mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern derartige Sonderregelungen vereinbart hat, auf inzwischen veränderte Umstände, so stützt er regelmäßig die geltend gemachten dringenden betrieblichen Erfordernisse auf Tatsachen, die außerhalb des § 2 KSchG unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage abgehandelt werden (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 5 Sa 181/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man hinsichtlich der eben behandelten Klauseln (Versetzung; Mandatsschutz; MRT-Gruppe; §§ 1, 2 und 10 AV-E) auch bzw. selbst dann nicht, wenn man hier den (besonderen) Prüfungsmaßstab anlegt, der im BAG-Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 - entwickelt worden ist.

    Insoweit ist der vorliegende Fall in tatsächlicher Hinsicht nicht mit den Sachverhalten vergleichbar, die in dem Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 - und in den dort zitierten Entscheidungen (- soweit einschlägig -) zu beurteilen waren.

    Im Übrigen bestehen hinsichtlich dieser beiden Änderungen (§ 2 Ziffer 2 S. 1 und § 10 AV-E) zusätzlich durchgreifende Zweifel daran, es könne sich insoweit um Änderungen von Nebenabreden handeln, wie sie im Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 - behandelt werden.

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 37/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

    Es handelt sich um ganz gravierende unmittelbare Eingriffe in das gegenseitige Leistungsverhältnis und nicht nur um eine bloße Anpassung vertraglicher Nebenabreden, die nur Randbereiche berührt (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - ; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rdn. 107 f.).
  • LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04

    Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (so BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 - AP Nr. 72 zu § 2 KSchG 1969).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 21 Sa 2/04

    Umstrukturierung eines Einzelhandelsfachmarktes in eine Abverkaufsstelle als

    b) Auch im übrigen enthält das mit dem Kündigungsschreiben verbundene Änderungsangebot der Beklagten nicht nur solche Vertragsänderungen, welche ein Arbeitnehmer wie der Kläger billigerweise hinnehmen müsste (vgl. dazu BAG NZA 2003, 1029 ff.; DB 2004, 655; NJW 2003, 1139).

    Will ein Arbeitgeber neben der Vergütung und der Arbeitszeit einzelne Vertragsbestimmungen zuungunsten der Arbeitnehmer ändern, so ist zwar denkbar, dass nach der Entscheidung des BAG NZA 2003, 1029 ff. an die Änderung einzelner Nebenabreden nicht die gleichen strengen Maßstäbe anzulegen sind wie an die Änderungskündigung, die die Hauptleistungspflicht (Vergütung und Arbeitszeit) betrifft.

  • LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12

    Doppelte Schriftformklausel - Änderung mehrerer Arbeitsbedingungen -

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1447/05

    Änderungskündigung zum Zwecke der Anpassung einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 608/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 293/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 12/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 294/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 114/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 11 Sa 45/12

    Beteiligung von ärztlichen Mitarbeitern an Privat-Liquidationserlösen des

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 8/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 122/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05

    Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung -

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 636/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 639/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 291/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 121/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 285/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis, Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 640/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 288/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 286/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 284/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 633/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 635/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 290/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 637/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 642/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 634/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 289/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 425/05

    Änderungsangebot bei Änderungskündigung - Änderung des Stundenlohns -

  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05

    Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 643/04

    Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung -

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 609/04

    Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung -

  • LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04

    Einvernehmliche Rücknahme des zunächst erklärten Vorbehalts bei

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