Rechtsprechung
   BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,386
BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 (https://dejure.org/1998,386)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 (https://dejure.org/1998,386)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 (https://dejure.org/1998,386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Schwerbehinderter Verputzer

§ 123 Abs. 1, § 142 Abs. 1 BGB, ausnahmsweise rückwirkende Anfechtung von Arbeitsverhältnissen

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderteneigenschaft - Unrichtige Beantwortung - Anfechtung des Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung - Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Rückwirkung der Anfechtung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Rückwirkung

  • archive.org
  • hensche.de

    Fragerecht des Arbeitgebers, Anfechtung, Schwerbehinderung

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123, 142
    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Rückwirkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrags bei Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages bei Erkran-kung des Arbeitnehmers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 251
  • ZIP 1983, 1499
  • ZIP 1999, 458
  • MDR 1999, 809
  • NZA 1999, 584
  • BB 1998, 2642
  • BB 1999, 796
  • DB 1998, 2618
  • DB 1999, 852
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Ficht der Arbeitgeber im Anschluß an eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verweigert die Entgeltfortzahlung, besteht kein Grund, von der Regelfolge rückwirkender Anfechtung (§ 142 BGB) abzuweichen; die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 und vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB) wird aufgegeben.

    Der Senat folgt der Auffassung des Landesarbeitsgerichts unter Aufgabe der Rechtsprechung in den Urteilen vom 18. April 1968 (- 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly) sowie vom 16. September 1982 und vom 20. Februar 1986 (- 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24 mit Anm. Brox und - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB).

    Im Hinblick auf den Charakter des Arbeitsverhältnisses als personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis und nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung hat sich - ebenso wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen (Gesellschafts- und Vereinsrecht) - in der Rechtsprechung und in der Literatur die Meinung durchgesetzt, daß ein bereits in Vollzug gesetzter Arbeitsvertrag nicht mehr mit rückwirkender Kraft angefochten werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB mit Anm. von A. Hueck; vgl. ferner BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, zu C II der Gründe, m.w.N.); § 142 Abs. 1 BGB finde, so wird argumentiert, auf das bereits begonnene Arbeitsverhältnis als Dauerrechtsverhältnis keine Anwendung.

    Eine Außerfunktionssetzung in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht bei einer vom Willen der beiden Vertragsparteien unabhängigen Erkrankung des Arbeitnehmers vor (vgl. BAG Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly; vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 -, aaO, mit ablehnender Anm. Brox und Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 -, aaO, zu C II der Gründe, m.w.N.).

    Zutreffend wird dazu in der Rechtsprechung des Zweiten Senats (u.a. Urteil vom 20. Februar 1986, aaO) zunächst im Ausgangspunkt betont, lägen diese Gründe nicht (mehr) vor, nämlich wenn das Arbeitsverhältnis "außer Funktion gesetzt" sei, bestünden also keine Rückabwicklungsschwierigkeiten, müsse es bei dem gesetzlichen Prinzip des § 142 Abs. 1 BGB verbleiben.

    Wenn der Senat in diesem Zusammenhang (Urteil vom 20. Februar 1986, aaO, zu C II der Gründe) nunmehr weiter argumentiert, eine "Außerfunktionssetzung" des Arbeitsverhältnisses liege noch nicht vor, wenn die Arbeitsleistung unterbleibe, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt sei, die auf Erkrankung zurückzuführende Arbeitsunfähigkeit setze das Arbeitsverhältnis nicht außer Funktion, wie schon die Lohnfortzahlungsvorschriften zeigten, dann vermag das nicht zu überzeugen.

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Ficht der Arbeitgeber im Anschluß an eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verweigert die Entgeltfortzahlung, besteht kein Grund, von der Regelfolge rückwirkender Anfechtung (§ 142 BGB) abzuweichen; die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 und vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB) wird aufgegeben.

    Der Senat folgt der Auffassung des Landesarbeitsgerichts unter Aufgabe der Rechtsprechung in den Urteilen vom 18. April 1968 (- 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly) sowie vom 16. September 1982 und vom 20. Februar 1986 (- 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24 mit Anm. Brox und - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB).

    Denn wenn insbesondere keine Rückabwicklungsschwierigkeiten auftreten, ist es nach dieser Rechtsprechung nicht gerechtfertigt, abweichend von § 142 Abs. 1 BGB der Anfechtungserklärung nur Wirkung für die Zukunft beizumessen (so schon Senatsurteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24, aaO, zu IV 3 a der Gründe).

    Eine Außerfunktionssetzung in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht bei einer vom Willen der beiden Vertragsparteien unabhängigen Erkrankung des Arbeitnehmers vor (vgl. BAG Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly; vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 -, aaO, mit ablehnender Anm. Brox und Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 -, aaO, zu C II der Gründe, m.w.N.).

    Mit diesem Begriff kann, wie auch Brox (Anm. AP, aaO) richtig anmerkt, nur gemeint sein, daß der Arbeitnehmer tatsächlich nicht gearbeitet hat (ebenso Staudinger/ Richardi, BGB, 12. Aufl., § 611 Rz 182; Bürger, Anm. zu BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - AR-Blattei, Einstellung, Entscheidung 12).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB).

    Das Landesarbeitsgericht hat ferner im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats zur uneingeschränkten Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft eines Stellenbewerbers (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB) die Täuschung des Klägers als widerrechtlich angesehen.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 5. Oktober 1995 (aaO, zu B II 2 der Gründe) ausführlich begründet, daß und warum der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Einstellung nach dessen Schwerbehinderteneigenschaft auch dann fragen dürfe, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit ohne Bedeutung sei.

    Es kann im vorliegenden Fall auch keine Rede davon sein, daß etwa die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts nicht mehr beeinträchtigt wäre, was unter Umständen den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen würde (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1995, aaO, zu B III der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 18.04.1968 - 2 AZR 145/67

    In-Funktion-gesetzter Arbeitsvertrag - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Ficht der Arbeitgeber im Anschluß an eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verweigert die Entgeltfortzahlung, besteht kein Grund, von der Regelfolge rückwirkender Anfechtung (§ 142 BGB) abzuweichen; die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 und vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB) wird aufgegeben.

    Der Senat folgt der Auffassung des Landesarbeitsgerichts unter Aufgabe der Rechtsprechung in den Urteilen vom 18. April 1968 (- 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly) sowie vom 16. September 1982 und vom 20. Februar 1986 (- 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24 mit Anm. Brox und - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB).

    Eine Außerfunktionssetzung in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht bei einer vom Willen der beiden Vertragsparteien unabhängigen Erkrankung des Arbeitnehmers vor (vgl. BAG Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly; vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 -, aaO, mit ablehnender Anm. Brox und Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 -, aaO, zu C II der Gründe, m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages mit rückwirkender Kraft

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 11 Sa 132/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 1997 - 11 Sa 132/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Dies ist schon für eine Analogie vom Senat (vgl. u.a. Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 2 a der Gründe, m.w.N.) im Anschluß an die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur anerkannt worden.
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Ferner muß der Täuschende es nach § 124 Abs. 1 BGB hinnehmen, daß der Getäuschte nach Aufdeckung der Täuschung ein Jahr lang Zeit hat, die Anfechtung zu erklären, und bis dahin der Bestand des Vertrages im Ungewissen bleibt (siehe auch Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 162/97 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
    Im Hinblick auf den Charakter des Arbeitsverhältnisses als personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis und nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung hat sich - ebenso wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen (Gesellschafts- und Vereinsrecht) - in der Rechtsprechung und in der Literatur die Meinung durchgesetzt, daß ein bereits in Vollzug gesetzter Arbeitsvertrag nicht mehr mit rückwirkender Kraft angefochten werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB mit Anm. von A. Hueck; vgl. ferner BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, zu C II der Gründe, m.w.N.); § 142 Abs. 1 BGB finde, so wird argumentiert, auf das bereits begonnene Arbeitsverhältnis als Dauerrechtsverhältnis keine Anwendung.
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    So kann ein bereits in Vollzug gesetzter Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht mehr mit rückwirkender Kraft angefochten werden (ex-nunc-Wirkung; vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 3 a aa der Gründe mwN, BAGE 90, 251) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    b) Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sich der Arbeitgeber weiterhin nach einer Anerkennung als Schwerbehinderter auch dann erkundigen darf, wenn die Behinderung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist (vgl. dazu bisher BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 90, 251; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17

    Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des

    Dies ist im vorliegenden Fall mit Ablauf des 3. Mai 2015 erfolgt, weil der Kläger ab 4. Mai 2015 zunächst wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gearbeitet hat und Rückabwicklungsschwierigkeiten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu besorgen sind (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251).
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19

    Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

    Darum kann als Rechtsfolge der Anfechtung vom 27. April 2017 nicht mehr fingiert werden, dass das Angebot zum Abschluss des Arbeitsvertrags im Jahr 2014 nicht abgegeben worden ist und der Arbeitsvertrag deshalb entweder zukunftsbezogen (ex nunc) ab Zugang der Anfechtungserklärung (so für den Regelfall im Arbeitsverhältnis st. Rspr. seit BAG 5. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 - aaO) oder mit dem Zeitpunkt seiner Außervollzugsetzung (vgl. dazu BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 90, 251) am 4. Mai 2015 beseitigt worden ist (vgl. MHdB ArbR/Rachor 4. Aufl. Bd. 2 § 130 Rn. 113) .
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Es kann dahinstehen, ob die von der Beklagten erklärte Anfechtung auf einen Zeitpunkt vor dem 30. Juni 1996 (Kündigungstermin) zurückwirken würde (vgl. dazu Senatsurteil vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BB 1999, 796, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Es spricht aber alles dafür, dass eine Rückwirkung bis jedenfalls zum 10. Dezember 2019 keinerlei Rückabwicklungsschwierigkeiten wegen des außer Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses auslösen würde (vgl. dazu: BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19, AP BGB § 123 Nr. 69; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 90, 251; 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - II 4 c der Gründe, ZTR 1998, 329; 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - zu C II der Gründe, BAGE 51, 167) .
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Wer den Abschluss des Arbeitsvertrages durch eine arglistige Täuschung erschlichen hat, kann nicht darauf vertrauen, dass das Arbeitsverhältnis auch für die Zeit, in der es nicht mehr praktiziert worden ist, bis zur Anfechtungserklärung des Arbeitgebers als rechtsbeständig behandelt wird (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251).

    Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob der Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses der Parteien auf den 11. Oktober 2007 als dem Tag zu bestimmen ist, an dem der Kläger von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt wurde (hierfür LAG München 20. November 2002 - 2 Sa 729/01 -) oder ob es noch als in Vollzug gesetzt anzusehen war, weil der Beklagte unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt hatte (so möglicherweise BAG 3. Dezember 1998 - aaO).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 - 20 SchwbG Rn. 32; teilw.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Begründet wird dies mit den praktischen Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung der gegenseitig erbrachten Leistungen und der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers, für den das Arbeitsverhältnis in der Regel die einzige wirtschaftliche Lebengrundlage ist (Brox, Anm. zu BAG vom 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 -, AP Nr. 24 zu § 123 BGB; vgl. auch BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 -, AP Nr. 49 zu § 123 BGB).

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Fall der wirksamen Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank wird und deshalb keine Arbeitsleistung mehr erbringt (BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 -, a. a. O.).

    Denn in diesem Fall gibt es weder irgendwelche Rückabwicklungsschwierigkeiten, noch ist der Arbeitnehmer schutzwürdig (BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 -, a. a. O. Rz. 18 f. zitiert nach juris; Brox, Anm. zu BAG vom 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 -, a. a. O.; ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 369).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 15 Sa 980/11

    Täuschung über die eigene Qualifikation bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses -

    Dies wird vom BAG in ständiger Rechtsprechung jedenfalls bei einem in Vollzug gesetzten Dauerschuldverhältnis angenommen (BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 - NZA 1999, 584).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10

    Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

  • LAG München, 16.10.2003 - 2 Sa 283/03

    Rückzahlung von Arbeitsentgelt; Frage einer rückwirkenden Nichtigkeit bei einer

  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrererin wegen Verschweigens des

  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör -

  • LAG München, 16.10.2003 - 2 Sa 282/03

    Unbegründete Rückzahlungsansprüche nach Anfechtung des Arbeitsverhältnisses mit

  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - (kein) Schadensersatz

  • LAG München, 05.08.2010 - 2 Sa 634/09

    Fehlende Eignung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 5 Sa 217/19

    Aufhebung eines Arbeitsvertrags wegen Täuschung über Lehrbefähigung

  • LAG Nürnberg, 10.06.1999 - 5 Sa 12/99

    Arbeitsvertrag: Anfechtung - Unzutreffende Beantwortung der Frage nach der

  • LAG Nürnberg, 02.11.2021 - 7 Sa 145/21

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei Widerspruch nach Betriebsübergang

  • LAG Bremen, 19.06.2013 - 2 Sa 91/11
  • LAG Sachsen, 16.09.2005 - 2 Sa 318/04

    Unterstützung der Anwendung von Dopingsubstanzen im

  • LAG München, 24.02.2011 - 4 Sa 1056/10

    Vergütungsrückzahlungsanspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2017 - L 8 R 1089/13

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Verkaufsförderer für ein

  • LG Duisburg, 02.08.2011 - 24 O 144/08

    Zahlungsbegehren eines Geschäftsführers bzgl. rückständigen Gehalts und

  • LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 8 (16) Sa 1072/03

    Arbeitsvertrag / Anfechtung / arglistige Täuschung / Schwerbehinderung /

  • ArbG Bonn, 30.09.1999 - 3 Ca 1125/99

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Rückzahlung erbrachter Arbeitsvergütung sowie

  • LAG Hessen, 20.07.2004 - 11 Sa 1830/03
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht