Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4450
BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05 (https://dejure.org/2007,4450)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2 AZR 759/05 (https://dejure.org/2007,4450)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 (https://dejure.org/2007,4450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • openjur.de

    Krankheitsbedingte Kündigung; dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer auf einer Krankheit des Arbeitnehmers beruhenden ordentlichen Kündigung nach der Drei-Stufen-Theorie; Bejahung der erforderlichen Negativprognose im Falle krankheitsbedingter dauernder Arbeitsunfähigkeit; Interessenabwägung im Rahmen der sozialen ...

  • bag-urteil.com

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; ZPO § 286

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Personenbedingte Kündigung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt etwa 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52) ist eine auf einer Krankheit des Arbeitnehmers beruhende ordentliche Kündigung in drei Stufen zu prüfen.

    Steht fest, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht mehr erbringen kann oder ist die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit völlig ungewiss (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38), ist schon aus diesem Grund das Arbeitsverhältnis auf Dauer ganz erheblich gestört.

    Eine ordnungsgemäße Planung des Einsatzes des Arbeitnehmers kann nicht mehr erfolgen (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 -aaO).

    Sie ist zwar auch bei einer Kündigung wegen dauernder oder auf nicht absehbare Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit erforderlich, kann aber nur bei Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu dem Ergebnis führen, dass der Arbeitgeber trotz der erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses deren Fortsetzung billigerweise weiter hinnehmen muss (vgl. im Einzelnen Senat 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - aaO; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Die durch das Landesarbeitsgericht vorgenommene Würdigung des unbestimmten Rechtsbegriffs "personenbedingter Kündigungsgrund" ist nur beschränkt darauf überprüfbar, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der der Tatsacheninstanz ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des BAG, vgl. beispw. 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt etwa 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52) ist eine auf einer Krankheit des Arbeitnehmers beruhende ordentliche Kündigung in drei Stufen zu prüfen.

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt etwa 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52) ist eine auf einer Krankheit des Arbeitnehmers beruhende ordentliche Kündigung in drei Stufen zu prüfen.

    Sie ist zwar auch bei einer Kündigung wegen dauernder oder auf nicht absehbare Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit erforderlich, kann aber nur bei Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu dem Ergebnis führen, dass der Arbeitgeber trotz der erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses deren Fortsetzung billigerweise weiter hinnehmen muss (vgl. im Einzelnen Senat 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - aaO; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 52).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Es steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im pflichtgemäßen Ermessen der Gerichte für Arbeitssachen, ob sie den Kündigungsschutzrechtsstreit aussetzen oder nicht, wenn ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit noch anhängig ist (26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 10; 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 - BA-GE 106, 293; zuletzt 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).

    Dem Kläger steht ggf. der Restitutionsgrund des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO analog zur Seite, falls er später vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen obsiegen sollte (BAG 15. August 1984 - 7 AZR 558/92 - AP SchwbG § 12 Nr. 13 = EzA ZPO § 580 Nr. 2; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - aaO).

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Es steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im pflichtgemäßen Ermessen der Gerichte für Arbeitssachen, ob sie den Kündigungsschutzrechtsstreit aussetzen oder nicht, wenn ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit noch anhängig ist (26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 10; 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 - BA-GE 106, 293; zuletzt 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).
  • LAG Hamm, 19.09.2005 - 8 Sa 2213/03

    Kündigung, personenbedingte Kündigung, Krankheit, mangelnde gesundheitliche

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. September 2005 - 8 Sa 2213/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist nur, ob das Berufungsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist und schließlich, ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 -BAGE 86, 347; s. auch BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937).
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 11 K 1685/04

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Die von ihm erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht ist noch nicht entschieden (VG Gelsenkirchen - 11 K 1685/04 -).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Es steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im pflichtgemäßen Ermessen der Gerichte für Arbeitssachen, ob sie den Kündigungsschutzrechtsstreit aussetzen oder nicht, wenn ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit noch anhängig ist (26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 10; 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 - BA-GE 106, 293; zuletzt 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist nur, ob das Berufungsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist und schließlich, ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 -BAGE 86, 347; s. auch BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 28, PatR 2008, 34; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 347; BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1993, 935) .
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des Kündigungsschutzgesetzes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. Rspr. des Senats, zuletzt etwa 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 -).

    Steht fest, dass der Arbeitnehmer die (vertraglich) geschuldete Arbeitsleistung überhaupt nicht mehr erbringen kann oder ist die Wiederherstellung seiner Arbeitskraft völlig ungewiss (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38; zuletzt 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 -), ist eine solche negative Prognose gerechtfertigt.

    Liegt allerdings eine krankheitsbedingte dauernde Leistungsunfähigkeit vor oder ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit völlig ungewiss, so kann in der Regel ohne Weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen ausgegangen werden (BAG 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 53; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 376; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 404).

    Im Fall der völligen Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitskraft bedarf es allerdings zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung keiner konkret festzustellenden erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (siehe zuletzt BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 53).

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Zu verlangen ist allerdings, dass alle wesentlichen Aspekte in der Begründung des Gerichts erwähnt und gewürdigt worden sind (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05  - Rn. 28 , PatR 2008, 34; BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1993, 935) .
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05   - Rn. 28, PatR 2008, 34; BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1993, 935) .
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Für diesen Fall hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen liege auf der Hand (vgl. zuletzt 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 -).

    Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber eine weitere unabsehbare Zeit billigerweise nicht hinzunehmen braucht (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 -).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist nur, ob es den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob diese Würdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05   - Rn. 28, PatR 2008, 34; BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1993, 935) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    aa) Die vom Berufungsgericht gemäß § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und ob das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 28, PatR 2008, 34) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Zu verlangen ist allerdings, dass alle wesentlichen Aspekte der Ausführungen des Sachverständigen in der Begründung des Gerichts erwähnt und gewürdigt worden sind (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 28 mwN, PatR 2008, 34) .
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist nur, ob es den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob diese Würdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 28, NZA 2013, 199; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, AP TzBfG § 21 Nr. 9 = EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 28, PatR 2008, 34) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11

    Krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung des

    Sie ist zwar auch bei einer Kündigung wegen dauernder oder auf nicht absehbare Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit erforderlich, kann aber nur bei Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zu dem Ergebnis führen, dass der Arbeitgeber trotz der erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses dessen Fortsetzung billigerweise weiter hinnehmen muss ( BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 23, [juris] ).

    Bei einer Kündigung wegen dauernder bzw. auf nicht absehbarer Zeit bestehender Arbeitsunfähigkeit ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber eine weitere erhebliche Störung des Arbeitsverhältnisses auf nicht absehbare Zeit billigerweise nicht mehr hinzunehmen braucht (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 36, NZA 2007, 1041; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 33, [juris] ).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

  • LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07

    Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter;

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 10 Sa 257/10

    Bildung von Altersgruppen zur Sozialauswahl; Betriebsbedingte Kündigung aufgrund

  • LAG Thüringen, 15.11.2012 - 3 Sa 71/12

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - betrieblich verursachte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

  • ArbG Köln, 09.12.2021 - 11 Ca 7094/20
  • LAG Köln, 21.07.2011 - 7 Sa 1155/09

    Schwebend unwirksame Kündigungserklärung nach Aufhebung des Zustimmungsbescheids

  • ArbG Hamburg, 19.04.2018 - 4 Ca 195/17

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen

  • LAG Hamm, 01.08.2014 - 1 Sa 182/14

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, Kündigung wegen landandauernder

  • LAG Köln, 27.11.2007 - 9 Sa 866/07

    Kündigung - Diebstahl - fehlerhafte Ware

  • LAG Thüringen, 28.06.2007 - 3 Sa 36/07

    landandauernde Arbeitsunfähigkeit; ungewisse Wiederherstellung; Arbeitsfähigkeit

  • LAG Hamm, 10.07.2014 - 8 Sa 399/14

    Krankheitsbedingte Kündigung; Arbeitsunfähigkeit auf Dauer; Schwerbehinderung;

  • LAG Köln, 23.08.2012 - 6 Sa 191/12

    Krankheitsbedingte Kündigung; langandauernde Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 9 Sa 668/08

    Zur sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung - erhebliche

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung aufgrund langanhaltender

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2015 - 7 Sa 512/14

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen Bauuntauglichkeit - betriebliches

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2010 - 9 Sa 115/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Darlegungslast

  • ArbG Bochum, 16.12.2022 - 5 Ca 1032/22
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 11 K 1685/04

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung trotz positiver

  • LAG Niedersachsen, 11.04.2008 - 3 Sa 91/07
  • ArbG Lingen, 28.01.2014 - 4 Ca 61/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht