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   BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79   

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BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79 (https://dejure.org/1982,18257)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1982 - 2 AZR 759/79 (https://dejure.org/1982,18257)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 (https://dejure.org/1982,18257)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

    Auszug aus BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
    Beschreitet die Partei den Weg der Tatbestandsberichtigung nicht, so kann sie in der Revisionsinstanz nicht mehr damit gehört werden, der Tatbestand stelle etwas als unstreitig dar, was streitig gewesen sei (BAG vom 9.12.1955 - 1 AZR 531/54 - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG [Bl. 129]; BAG vom 13.3.1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe]; BAG vom 9.3.1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO [zu 4 b der Gründe]).

    Selbst wenn dies aber der Fall wäre, ginge der Tatbestand dem Schrift satzVorbringen vor, da es möglich ist, daß der Kläger im letzten Verhandlungstermin seinen früheren Vortrag fallengelassen hat (vgl. BAG vom 13.3.1964, aaO).

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
    Hierbei handelt es sich um eine Verfahrensrüge der Verletzung des § 286 ZPO, der zwar eine freie Beweiswürdigung gestattet, aber auch vorschreibt, daß sie erschöpfend sein muß (vgl. BAG vom 15.12.1955 - 2 AZR 228/54 - BAG 2, 245 [250] = AP Nr. 1 zu § 67 HGB [zu II der Gründe]).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
    Die Feststellung, eine Partei habe tatsächliche Behauptungen der Gegenseite nicht bestritten, betrifft Parteivorbringen und gehört deswegen zum Tatbestand im Sinne des § 314 ZPO, auch wenn es nicht im formellen Tatbestand (§ 313 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), sondern in den Entscheidungsgründen wiedergegeben wird (BAG vom 14.6.1967 - 4 AZR 282/66 - BAG 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO [Bl. 232 R . ]).
  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

    Auszug aus BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
    Beschreitet die Partei den Weg der Tatbestandsberichtigung nicht, so kann sie in der Revisionsinstanz nicht mehr damit gehört werden, der Tatbestand stelle etwas als unstreitig dar, was streitig gewesen sei (BAG vom 9.12.1955 - 1 AZR 531/54 - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG [Bl. 129]; BAG vom 13.3.1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe]; BAG vom 9.3.1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO [zu 4 b der Gründe]).
  • BAG, 09.12.1955 - 1 AZR 531/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
    Beschreitet die Partei den Weg der Tatbestandsberichtigung nicht, so kann sie in der Revisionsinstanz nicht mehr damit gehört werden, der Tatbestand stelle etwas als unstreitig dar, was streitig gewesen sei (BAG vom 9.12.1955 - 1 AZR 531/54 - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG [Bl. 129]; BAG vom 13.3.1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe]; BAG vom 9.3.1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO [zu 4 b der Gründe]).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Diese Vorschrift setzt jedoch die Zulässigkeit der Revision voraus (vgl. BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 -).

    Dem Revisionsgericht ist dann eine Sachprüfung verwehrt (vgl. BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 - Grunsky in Stein/Jonas ZPO 21. Aufl. § 554 Rn. 9).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Nachdem sie diesen Weg nicht beschritten haben, können sie in der Revisionsinstanz nicht damit gehört werden, das Urteil gehe von einer Tatsache als unstreitig aus, die in Wirklichkeit streitig gewesen sei (BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 -).
  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

    Solche Feststellungen können nicht mit einer Verfahrensrüge in der Revision, sondern nur mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO bekämpft werden (BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 - zu II 3 b der Gründe; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11, jeweils mwN) .

    Der gerichtliche Tatbestand geht dem Schriftsatzvorbringen vor, weil es möglich ist, dass dieses im letzten Verhandlungstermin fallen gelassen wurde (BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 - aaO) .

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

    Da sie diesen Weg nicht beschritten hat, kann sie in der Revisionsinstanz nicht damit gehört werden, das Urteil gehe von einer Tatsache aus, die in Wirklichkeit unrichtig oder zumindest streitig gewesen sei (BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 -).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

    Dem steht nicht entgegen, dass diese Feststellung nicht im formellen Tatbestand (§ 313 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), sondern in den Entscheidungsgründen wiedergegeben ist (Senat 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342; BAG 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 -).
  • BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Wie die Beklagte zutreffend ausführt, ist eine Revision allerdings dann unzulässig, wenn ausschließlich unzulässige Rügen erhoben werden (vgl. RGZ 113» 166, 168; 149, 157, 165; Senatsurteil vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 759/79 - n.v.).
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