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   BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97   

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BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97 (https://dejure.org/1998,1598)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 AZR 773/97 (https://dejure.org/1998,1598)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 (https://dejure.org/1998,1598)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BAT § 59 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 59 Abs. 1; KSchG § 1
    Krankheitsbedingte Kündigung des ruhenden Arbeitsverhältnisses während des Bezugs einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; BAT § 59 Abs. 1
    Krankheitsbedingte Kündigung eines wegen befristeter Rentenbewilligung ruhenden Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 230
  • NZA 1999, 440
  • BB 1999, 59
  • BB 1999, 690
  • DB 1999, 55
  • DB 1999, 589
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).

    Für einen solchen Ausnahmetatbestand wäre der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (Senatsurteil vom 28. Februar 1990, aaO, zu II 1 b bb der Gründe, m.w.N.; KR-Etzel, 5. Auflage, § 1 KSchG Rz 398 f.).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
    Ein Rentenbescheid bindet die Arbeitsgerichte nicht uneingeschränkt, vielmehr muß arbeitsrechtlich sichergestellt werden, daß über die Tarifvertragsbestimmung des § 59 Abs. 1 BAT der Kündigungsschutz nach § 1 KSchG, §§ 622, 626 BGB nicht umgangen wird (BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 9 S 1490/96

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
    Dafür, daß nach § 59 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 BAT darüber hinausgehend eine Kündigung wegen der langandauernden Erkrankung generell ausgeschlossen sein soll (vgl. Crisolli/Ramdohr, aaO), gibt es aber keinen Beleg (ebenso VGH Mannheim, Beschluß vom 15. Juli 1997 - 9 S 1490/96 - br 1998, 75 f.), vielmehr spricht das undifferenzierte Abstellen auf das Ende des Arbeitsverhältnisses als zeitliche Begrenzung des Ruhens eher für das Gegenteil.
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
    Zu berücksichtigen sind zunächst der Wortlaut, ferner der in den Tarifnormen zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien, der tarifliche Gesamtzusammenhang sowie notfalls ergänzend die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und eine praktische Tarifübung (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
    Auch sind der rentenversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsunfähigkeit und der arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit nicht deckungsgleich (vgl. BAGE 65, 187 = AP Nr. 92 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Eine solche kommt aber nur in Betracht, wenn ungeachtet der Bewilligung der Zeitrente feststeht, dass der Arbeitnehmer auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes nicht mehr arbeitsfähig wird (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 - BAGE 90, 230).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    d) Der Senat geht generell von dem Grundsatz aus, der weiteren Darlegung von Betriebsablaufstörungen bedürfe es nicht, wenn der Arbeitnehmer auf Dauer an der Arbeitsleistung gehindert ist (3. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 - zu II 1 und 2 d der Gründe mwN, BAGE 90, 230) .
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Zu der mit § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung des § 59 Abs. 1 BAT hat der Senat entschieden, dass sie einer personenbedingten Kündigung aus Krankheitsgründen nicht entgegensteht (vgl. 3. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 - BAGE 90, 230) .
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03

    Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit

    Dies hätte die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2) zu einer ordentlichen, nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG rechtswirksamen Kündigung veranlassen können (vgl. z. B. BAG 03.12.1998 ­ 2 AZR 773/97 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 45; BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 148/01 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

    Zwar belegt der Rentenbescheid, mit dem die befristete Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt worden ist, nicht zwingend, dass der Arbeitnehmer auch nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen arbeitsunfähig ist, weil der rentenversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsunfähigkeit und der arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit nicht deckungsgleich sind (BAG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 AZR 773/97 Rn 20; zit. nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2012 - 5 Sa 19/12

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 1998 vielmehr ausdrücklich betont, dass der Bezug einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente einer Kündigung nicht entgegen stehe (2 AZR 773/97 - BAGE 90, 230 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = DB 1999, 589).
  • LAG Hessen, 13.03.2001 - 9 Sa 1288/00

    Kündigung wegen Langzeiterkrankung

    Die Fehlzeit der Klägerin führte - wie eine langandauernde Krankheit eines Mitarbeiters regelmäßig (BAG, Urt. v. 03.12.1998 - 2 AZR 773/97 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit unter II 1), es sei denn, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war für den Arbeitgeber überflüssig (BAG, Urt. v. 03.12.1998, a.a.O., ebenda; v. 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit unter II 1 b bb) - zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Beklagten.
  • LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; "sinnentleertes"

    Abgesehen davon weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass der Begriff der Erwerbsunfähigkeit, welcher der Rentenbewilligung zugrunde liegt, nicht deckungsgleich ist mit dem Begriff der Arbeitsfähigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne (BAG vom 03.12.1998, 2 AZR 773/97, NZA 1999, 440 ff.).
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

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  • VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 17 K 5702/02

    Bestätigung der Kündigung einer langjährig erkrankten Mitarbeiterin - Bestätigung

    BAG, Urt. v. 7. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 -, DB 1990, 1971 f., u. 3. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 -, BR 1999, 95 f.
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 6 Sa 85/09

    Betriebsbedingte Kündigung eines Altenpflegers nach Übertragung sämtlicher

  • ArbG Mainz, 14.01.2003 - 2 Ca 87/02

    Kündigung bei dauerhafter Erkrankung berechtigt - Krankheitsprognose

  • VG Regensburg, 30.01.2007 - RN 2 K 06.1584

    Zustimmung des Integrationsamtes zur personenbedingten Kündigung wegen einer

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