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   BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79   

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https://dejure.org/1982,18249
BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79 (https://dejure.org/1982,18249)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1982 - 2 AZR 932/79 (https://dejure.org/1982,18249)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 932/79 (https://dejure.org/1982,18249)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79
    2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG, Großer Senat vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO; BAG 32, 85 - aaO).

    Die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Vorschriften geben dafür nichts her, auch nichts dafür, daß mit Lektoren nur befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Landes, voraus (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Eine solche Handhabung ist zu allgemein und nicht geeignet, den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen zu genügen (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Es ist unzulässig, es ohne eine für die Beteiligten durch schaubare feste Regel einfach dem Zufall oder allein der Beurteilung des Arbeitgebers zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher auf Dauer beschäftigt wird oder gar jeden Lektor nur auf Zeit zu beschäftigen (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Im Einzelfall mag es zwar sein, daß die Tätigkeit eines Lektors der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Tätigkeit dient (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79
    Bei der Klägerin konnte dadurch der Eindruck entstehen, daß sie auch über den vorgesehenen Zeitpunkt hinaus weiterbeschäftigt werden würde, zumal sich der Fachbereich bei der Verwaltung unstreitig verschiedentlich für ihre Festanstellung eingesetzt hat und die von ihr besetzte konkrete Stelle unstreitig auch nicht dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern dient (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123 [auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen]).

    Eine Beschränkung auf einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck ist auch schon deswegen geboten, weil bei der allgemeinen Fort- und Weiterbildung die Berechtigung der jeweils vereinbarten Dauer, die aus dem sachlichen Grund abzuleiten ist, kaum nachprüfbar und nur unzureichend zu begründen ist (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, 124); nur eine genaue Prognose macht insoweit die Befristung zulässig (Jobs/Bader, DB 1981, Beil. Nr. 21 S. 3 und 6; Plander/Schmidt, AuR 1979, 321, 331 f.).

    Ein sachlicher Grund für die Befristung lag demnach im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrages nicht vor (vgl. dazu BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123, jeweils zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen) .

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79
    2. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätzen ausgegangen (BAG, Großer Senat vom 12. Oktober I960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Befristete Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung, die auch hinsichtlich der Vertragsdauer gegeben sein muß, so in sich tragen, daß sie die Kündigungsvorschriften nicht beeinträchtigen (BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Umstände des Einzelfalles gewinnen demgegenüber dann an Bedeutung, wenn die damit verbundenen konkreten Interessen so gewichtig sind, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen oder Erwägungen zu berücksichtigen (BAG 25, 125 - aaO; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - aaO; BAG 32, 85 - aaO).

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Der Kläger ist kein Beamter, dessen Rechtsbeziehungen einseitig durch Verordnungen oder Erlasse bestimmt werden können (vgl. dazu auch die unveröffentlichten Senatsurteile vom 12. März 1981 - 2 AZR 193/79, 2 AZR 1147/78 - sowie vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 932/79 -).
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