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   BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93   

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BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93 (https://dejure.org/1993,7363)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1993 - 2 B 106.93 (https://dejure.org/1993,7363)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1993 - 2 B 106.93 (https://dejure.org/1993,7363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines bereits im ursprünglichen verwaltungsrechtlichen Verfahren gewonnenen Gutachtens - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
    Ob es die Einholung noch eines weiteren Sachverständigengutachtens für erforderlich hielt, hatte das Berufungsgericht nach seinem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
    Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, auch die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten und daraus Schlüsse auf die auch zum maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 5. August 1988 bestehende Dienstunfähigkeit zu ziehen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
    Das Berufungsgericht war verfahrensrechtlich nicht gehindert, auch die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten und daraus Schlüsse auf die auch zum maßgebenden Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 5. August 1988 bestehende Dienstunfähigkeit zu ziehen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
    Ob es die Einholung noch eines weiteren Sachverständigengutachtens für erforderlich hielt, hatte das Berufungsgericht nach seinem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Der Verwertung bereits im Zuge des Verwaltungsverfahrens erstatteter Gutachten und Äußerungen steht hierbei nach ständiger Rechtsprechung nichts entgegen (vgl. nur BVerwG, B.v. 30.8.1993 - 2 B 106/93 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1, § 44 BBG a.F. - wie auch in der geltenden Fassung - danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so daß nur danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 sowie vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - und dem Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (stRspr, u.a. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 = Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 2; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 und vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10

    Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. Beschluss vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N. zur stRspr und Beschluss vom 15. Juni 2009 - BVerwG 2 B 38.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Das ist hinsichtlich der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen musste, dass die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, die für die Verwertbarkeit von Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles gegeben sein müssen, weil die vorliegenden Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, ferner, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhandenes Fachwissen erfordert (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1998 - BVerwG 2 B 22.98 - juris Rn. 5 und vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.43

    Planfeststellung für Ortsumgehung und Alternativenprüfung

    Der Verwertung bereits im Zuge des Verwaltungsverfahrens erstatteter Gutachten und Äußerungen - wie vorliegend erfolgt - steht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nichts entgegen (vgl. nur BVerwG, B.v. 30.8.1993 - 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40037

    Flughafen Memmingen darf erweitert werden

    Die Verwertung bereits im Zuge des Verwaltungsverfahrens erstatteter Gutachten und Äußerungen steht hierbei nach ständiger Rechtsprechung nichts entgegen (vgl. nur BVerwG, B.v. 30.8.1993 - 2 B 106/93 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17

    Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht

    Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde und/oder Unparteilichkeit des Gutachters gibt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29.02.2012 - 7 C 8.11 -, BVerwGE 142, 73; Beschlüsse vom 10.09.2010 - 8 B 15.10 -, und vom 30.08.1993 - 2 B 106.93 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das

    Denn dann vermag das amtsärztliche Gutachten den mit ihm verfolgten Zweck nicht zu erfüllen bzw. dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde nicht zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung nicht zu ermöglichen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 2 B 35.96 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 30.8.1993 - BVerwG 2 B 106.93 -, zitiert nach juris jeweils m. w. N. sowie Nds.OVG, Beschl. v. 28.3.2007 - 5 LA 255/04, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2007 - 5 LA 258/06

    Versetzung einer verbeamteten Lehrerin in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Hierzu hätte das Verwaltungsgericht nur dann Anlass gehabt, wenn das amtsärztliche Gutachten, auf dem die Entscheidung der Beklagten zur Versetzung der Klägerin in den Ruhestand beruht, grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (std. Rspr.; vgl.: BVerwG, Beschl. v. 30.8.1993 - 2 B 106/93 -, zitiert nach juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.44

    Planfeststellung für Ortsumgehung und Existenzgefährdung für landwirtschaftlichen

    Der Verwertung bereits im Zuge des Verwaltungsverfahrens erstatteter Gutachten und Äußerungen - wie vorliegend erfolgt - steht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nichts entgegen (vgl. nur BVerwG, B.v. 30.8.1993 - 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
  • BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12

    Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 LA 255/04

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Versetzung in den Ruhestand; Anforderungen an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95

    Zurruhesetzungsverfahren und Reaktivierungsverfahren - maßgeblicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - 1 A 229/10

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls bei

  • VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1742/11

    Zur Anerkennung einer Hepatitis C Infektion als Dienstunfall/Berufskrankheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2011 - 1 A 1871/09

    Erheblichkeit einer unter Beweis gestellten Tatsache und fehlende

  • VG München, 17.01.2017 - M 2 K 16.2781

    Entschädigung für durch den Bau des Main-Donau-Kanals verursachte Schäden

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