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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 10902/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,3300
OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 10902/11.OVG (https://dejure.org/2011,3300)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2 B 10902/11.OVG (https://dejure.org/2011,3300)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG (https://dejure.org/2011,3300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 3 S 1 LMG RP 2005, § 30 Abs 5 S 1 LMG RP 2005
    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Zuordnung von Rundfunkfrequenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlage der Zuordnung von Rundfunkfrequenzen und Relevanz von nachfolgenden Änderungen der vom Bewerber innerhalb der Antragsfrist dargelegten Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LMG NRW § 30 Abs. 3 S. 1; LMG NRW § 30 Abs. 5
    Grundlage der Zuordnung von Rundfunkfrequenzen und Relevanz von nachfolgenden Änderungen der vom Bewerber innerhalb der Antragsfrist dargelegten Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH sendet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 11
  • DVBl 2011, 1504
  • DÖV 2012, 78
  • ZUM 2012, 80
  • afp 2011, 622
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02

    Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 10902/11
    Dessen gerichtliche Überprüfung ist darauf beschränkt, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie gesetzliche Wertungsmaßstäbe falsch angewendet oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 S 2480/02 -, NVwZ-RR 2003, 653 [654]; SächsOVG, Urteil vom 24. September 1996 - 3 S 228/94 -, SächsVBl. 1997, 60 [65]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02

    Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 10902/11
    Zudem ist die Antragsgegnerin angesichts der Gefahr einer Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit sowie im Hinblick auf die zu wahrende Chancengleichheit der Bewerber gehalten, sich mit Stellungnahmen oder Hinweisen zu den einzelnen Zuordnungsanträgen weitgehend zurückzuhalten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 S 2587/02 -, ZUM 2003, 591 [592]).
  • OVG Sachsen, 24.09.1996 - 3 S 228/94

    Medienrechtliches Zulassungsverfahren; Mitbewerber; Landesanstalt für Privaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 10902/11
    Dessen gerichtliche Überprüfung ist darauf beschränkt, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie gesetzliche Wertungsmaßstäbe falsch angewendet oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 S 2480/02 -, NVwZ-RR 2003, 653 [654]; SächsOVG, Urteil vom 24. September 1996 - 3 S 228/94 -, SächsVBl. 1997, 60 [65]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

    In Bezug auf diese ist allgemein anerkannt, dass Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - 1 B 213/86 -, NVwZ 1987, 504; Ruffert, in: Knack/Henneke [Hrsg.], VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 39 Rn. 17; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer [Hrsg.], VwVfG/VwGO, § 39 VwVfG Rn. 19; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG RP, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, juris, Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 2 A 10002/13

    Produktplatzierung im Fernsehprogramm von Sat.1 unzulässig

    In Bezug auf diese ist allgemein anerkannt, dass Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - 1 B 213/86 -, NVwZ 1987, 504; Ruffert, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 39 Rn. 17; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer, VwVfG/VwGO, § 39 VwVfG Rn. 19; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG RP, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, juris Rn. 18).
  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem

    Für die allgemeine Begründungspflicht in § 39 VwVfG ist anerkannt, dass auch Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, Rn. 18, juris).
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Für die allgemeine Begründungspflicht in § 39 VwVfG ist anerkannt, dass auch Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, Rn. 18, juris).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 K 2472/14

    Werbeerlaubnis für Lotterien im Internet; Begründungspflicht;

    Für die allgemeine Begründungspflicht in § 39 VwVfG ist anerkannt, dass auch Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, Rn. 18, juris).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 3 K 4182/15

    Anspruch eines gewerblichen Vermittlers staatlicher Lotterieprodukte auf eine

    Für die allgemeine Begründungspflicht in § 39 VwVfG ist anerkannt, dass auch Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, Rn. 18, juris).
  • VG Berlin, 24.02.2015 - 23 K 390.14

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Für die allgemeine Begründungspflicht in § 39 VwVfG ist anerkannt, dass auch Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, Rn. 18, juris).
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