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   VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19 SN   

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VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19 SN (https://dejure.org/2019,3922)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15.02.2019 - 2 B 119/19 SN (https://dejure.org/2019,3922)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 2 B 119/19 SN (https://dejure.org/2019,3922)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 1 ZB 13.1812

    Beseitigungsanordnung; Waldhütte; (kein) Verstoß gegen § 44 Abs. 1 i.V.m. § 69

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Zwar führt im Vollstreckungsverfahren ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wegen der damit verwirklichten Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 2 Nr. 1-4 BNatSchG grundsätzlich zu einem Vollstreckungshindernis (vgl. VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2014 -1 ZB 13.1812 - juris Rn. 5).

    Dabei kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Zugriffsverbots nach § 44 Abs. 1 BNatSchG entweder ein die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung ausschließender oder ein zu deren Nichtigkeit führender Umstand (vgl. § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG M-V) gegeben ist (vgl. dazu auch VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2014 -1 ZB 13.1812 - juris Rn. 5; verneinend in Bezug auf die Beseitigungsanordnung VG Cottbus, Urteil vom 9. August 2018 - 3 K 171/17 - juris Rn. 15, wenn eine hinreichende Erfüllungsfrist eingeräumt worden ist ).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Im Rahmen der von der unteren Naturschutzbehörde ebenfalls beauflagten "ökologische(n) Abrissbegleitung" werden zudem etwaige weitere artenschutzrechtliche Betroffenheiten ermittelt und (auch) einer naturschutzrechtlichen Problembewältigung zugeführt (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. November 2018 - 9 ZB 15.943 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 91; hinsichtlich eines baubezogenen Tötungsrisikos vgl. BVerwG, Urteil vom 8.Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 = juris Rn. 99, ebs.
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Im Rahmen der von der unteren Naturschutzbehörde ebenfalls beauflagten "ökologische(n) Abrissbegleitung" werden zudem etwaige weitere artenschutzrechtliche Betroffenheiten ermittelt und (auch) einer naturschutzrechtlichen Problembewältigung zugeführt (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. November 2018 - 9 ZB 15.943 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 91; hinsichtlich eines baubezogenen Tötungsrisikos vgl. BVerwG, Urteil vom 8.Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 = juris Rn. 99, ebs.
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative;

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    BVerwG, Beschluss vom 8.März 2018 - 9 B 25.17 - DVBl 2018, 1179 = juris Rn. 11 ff. m. w. N).
  • VG Kassel, 26.06.2018 - 2 L 1466/18

    Für Anordnungen zur Vermeidung des Eintretens des artenschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Vor diesem Hintergrund kann auch dahinstehen, ob die Naturschutzgenehmigung mit ihren Auflagen in Wahrheit als eine auf § 3 Abs. 2 BNatSchG gestützte oder aber als eine (zugleich) auf die bauordnungsrechtliche Generalklausel des § 58 Abs. 1 Satz 2 LBauO M-V zu stützende Verfügung zur Schaffung von Voraussetzungen für die Erfüllung der Beseitigungspflicht angesehen werden kann (vgl. für einen Fall einer auf § 3 Abs. 2 BNatSchG gestützten (Abschalt)Anordnung gegenüber einem Windkraftanlagenbetreiber zur Vermeidung des Eintretens eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes VG Kassel, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 2 L 1466/18.KS - juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.679

    Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungs- und Baubeseitigungsverfahrens

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist für das Gericht ebenso von Bedeutung, dass es Aufgabe der Antragstellerin gewesen wäre, die zur Erfüllung ihrer Beseitigungspflicht erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wie eine etwa notwendig werdende Ausnahmegenehmigung einzuholen und/oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, deren Wirksamkeit durch die Naturschutzbehörden zu prüfen ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. November 2018 - 9 ZB 15.679 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.943

    Fälligkeit eines Zwangsgeldes - Darlegungsanforderungen, Darlegungsfrist

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Im Rahmen der von der unteren Naturschutzbehörde ebenfalls beauflagten "ökologische(n) Abrissbegleitung" werden zudem etwaige weitere artenschutzrechtliche Betroffenheiten ermittelt und (auch) einer naturschutzrechtlichen Problembewältigung zugeführt (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. November 2018 - 9 ZB 15.943 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 91; hinsichtlich eines baubezogenen Tötungsrisikos vgl. BVerwG, Urteil vom 8.Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 = juris Rn. 99, ebs.
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 99.13

    Zur materiellen Urteilsrechtskraft; Beschwer durch Prozessurteil

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Damit war der Antragstellerin ein kalendermäßig bestimmter Tag bekannt gegeben worden, nach dessen Ablauf sie mit der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen hatte (vgl. zu diesem Erfordernis VG Schwerin, Beschluss vom 25. April 2013 - 2 B 99/13 - amtl. Umdruck S. 3; vgl. auch Beschluss vom 2. November 2018 - 2 B 1263/18 SN - amtl. Umdruck S. 5 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2016 - 1 M 203/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kosten einer nach Maßgabe des Sicherheits- und

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Denn die festgesetzten Zwangsgelder unterfallen mangels der Eigenschaft, planbarer Gegenstand der Haushaltsplanung zu sein, nicht dem Begriff der öffentlichen Abgaben und Kosten i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 63; OVG Greifswald, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 1 M 203/16 - NVwZ-RR 2017, 123 für Ersatzvornahmekosten).
  • VG Cottbus, 09.08.2018 - 3 K 171/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2019 - 2 B 119/19
    Dabei kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Zugriffsverbots nach § 44 Abs. 1 BNatSchG entweder ein die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung ausschließender oder ein zu deren Nichtigkeit führender Umstand (vgl. § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG M-V) gegeben ist (vgl. dazu auch VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2014 -1 ZB 13.1812 - juris Rn. 5; verneinend in Bezug auf die Beseitigungsanordnung VG Cottbus, Urteil vom 9. August 2018 - 3 K 171/17 - juris Rn. 15, wenn eine hinreichende Erfüllungsfrist eingeräumt worden ist ).
  • VG Schwerin, 23.02.2021 - 2 B 518/20

    Zur Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung für ein grenznah errichtetes

    Sollte dies der Fall sein, kommt für die Antragsteller zur Vermeidung einer Pflichtenkollision in Betracht, auf der Grundlage von § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG eine Ausnahme von dem Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beantragen (vgl. dazu VG Schwerin, Beschluss vom 15. Februar 2019 - 2 B 119/19 SN - juris Rnr. 14).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,701
OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19 (https://dejure.org/2020,701)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.01.2020 - 2 B 119/19 (https://dejure.org/2020,701)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 2 B 119/19 (https://dejure.org/2020,701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsAPOPol § 46 Abs. 4
    Polizeibeamter; Widerruf der Zulassung zur Aufstiegsausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15

    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19
    Insoweit kann ein Beförderungsanspruch mit Blick auf den Grundsatz der Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf nur unter sehr engen Voraussetzungen entstehen, wenn eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er allein diesen Beamten für den am besten Geeigneten hält (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. März 2016, BVerwGE 154, 253 Rn. 19).
  • BVerfG, 20.09.2019 - 2 BvR 880/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung fachgerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin hat die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 - (juris) den Beschluss vom 15. April 2019 aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 B 9/19

    Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Fachrichtung Polizei; Widerruf der Zulassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19
    Aus diesem Grund muss der Widerruf der Zulassung zum Aufstieg, wie der Senat in seinem Beschluss vom 22. Februar 2019 - 2 B 9/19 - (juris, Rn. 7) ausgeführt hat, vor der Beendigung der Aufstiegsausbildung erfolgen, weil er ansonsten ins Leere ginge.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 4 S 2930/19

    Zumindest eingeschränkt dienstfähiger Beamter; Aufforderung zum Dienstantritt;

    Ganz überwiegender, vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (Beschlüsse vom 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 -, Juris Rn. 31, und vom 20.09.2019 - 2 BvR 880/19 -, Juris Rn. 26) obergerichtlicher (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.03.2019 - 9 S 1668/18 -, Juris Rn. 44, vom 24.04.2017 - 8 S 2085/16 -, Juris Rn. 22, und vom 08.01.2013 -11 S 1581/12 -, Juris Rn. 38; vgl. auch OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, Juris Rn. 5; OVG R.-Pf., Beschluss vom 15.01.2020 - 10 B 11634/19 -, Juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 15.03.2019 - 21 CS 17.2281 -, Juris Rn. 20 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.01.2020 - 2 B 119/19 -, Juris Rn. 2) und höchstrichterlicher (BVerwG, Beschlüsse vom 14.04.2005 - 4 VR 100./04 -, Juris Rn. 12, und vom 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, Juris Rn. 16) Rechtsprechung entspricht es, im Falle offener Erfolgsaussichten im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO eine erfolgsunabhängige Abwägung der gegenläufigen Interessen vorzunehmen, und zwar unabhängig davon, ob die aufschiebende Wirkung durch Gesetz oder durch behördliche Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ausgeschlossen ist.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.04.2019 - 2 B 119/19   

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https://dejure.org/2019,33457
OVG Sachsen, 15.04.2019 - 2 B 119/19 (https://dejure.org/2019,33457)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.04.2019 - 2 B 119/19 (https://dejure.org/2019,33457)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. April 2019 - 2 B 119/19 (https://dejure.org/2019,33457)
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