Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3323
BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96 (https://dejure.org/1997,3323)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 2 B 122.96 (https://dejure.org/1997,3323)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 2 B 122.96 (https://dejure.org/1997,3323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtbeförderung - Schadensersatzanspruch - Streitwert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 76 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78

    Besoldungsurkunden als Gegenstand einer Entscheidung über die Nachzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 95], vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 53.95

    Geltendmachung eines erstinstanzlichen Mangels ohne Einfluss auf das

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Ein Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens, der sich im Berufungsverfahren nicht ausnahmsweise "fortgesetzt" hat, sondern ohne Einfluß geblieben ist, kann nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts darauf nicht beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 53.95 - [Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 Nr. 8] m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 95], vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 95], vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Hierbei hat der Senat den Streitwert des Schadenersatzverlangens wegen unterbliebener Beförderung in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG berechnet (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02

    Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -; Schadensersatzanspruch

    Der Streitwert ergibt sich aus § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (vgl. Beschluss vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ZBR 1997, 236).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige

    Die Festsetzung des Streitwertes auf entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b, Satz 2 GKG auf den hier streitigen Schadenersatzanspruch (vgl. Beschluß des Senats vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - <ZBR 1997, 236 - LS ->).
  • BVerwG, 15.12.1997 - 2 B 129.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach

    Der Streitwert ist in Anlehnung an die Bewertung des Streitwertes gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG in Verfahren, die die Verleihung eines anderen Amtes - hier die nach Auffassung des Beschwerdeführers fehlerhaft unterlassene Einstufung in die Besoldungsgruppe C 4 - betreffen, auf die Hälfte des sich nach § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG ergebenden Betrages festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 2 B 3.03

    Anspruch eines Beamten auf Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Der Streitwert ist in Anlehnung an die Bewertung des Streitwertes gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG in Verfahren, die die Verleihung eines anderen Amtes - mithin die Beförderung - betreffen, auf die Hälfte des sich nach § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG ergebenden Betrages festgesetzt worden (vgl. Beschluss vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96).
  • OVG Bremen, 29.06.2000 - 2 A 92/00

    Zur Einrichtung von Beförderungsämtern nach § 25 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97

    Verstoß gegen denkgesetzliche Grundsätze als Grund für die Zulassung der Revision

    Der Streitwert ist in Anlehnung an die Bewertung des Streitwertes gemäß § 13 Abs. 4 Satz 3 GKG in Verfahren, die die Verleihung eines anderen Amtes - mithin die Beförderung - betreffen, auf die Hälfte des sich nach § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG ergebenden Betrages festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - <ZBR 1997, 236 - LS ->).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht