Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 29.06.2016

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16   

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https://dejure.org/2016,31238
OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16 (https://dejure.org/2016,31238)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 (https://dejure.org/2016,31238)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 (https://dejure.org/2016,31238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes; Ausschreibung einer Stelle durch den Dienstherrn in rechtmäßiger Weise; Freihaltung der Stelle des Amtsleiters des Amtes für Versorgung und Integration Bremen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremBeurtV § 5; GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahl; Auswahlverfahren; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreit; Statusamt; Beförderungen; Konkurrentenstreit; ausreichende Grundlage; Bezugspunkt der Auswahl; Amt im funktionellen Sinne; Stellenausschreibung für mehrere Laufbahnen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes; Ausschreibung einer Stelle durch den Dienstherrn in rechtmäßiger Weise; Freihaltung der Stelle des Amtsleiters des Amtes für Versorgung und Integration Bremen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 294
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Dagegen wendet sich die Antragsgegnerin, die der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20) eine so weitgehende Aussage nicht entnehmen will.

    Die weitergehende Annahme des Bundesverwaltungsgerichts, Bezugspunkt der Auswahlentscheidung sei nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt (BVerwGE 147, 20, 27 f.), hat auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur für einen Teil des Entscheidungsprozesses uneingeschränkte Geltung.

    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwGE 147, 20, 26, 28).

    Beurteilungen treffen eine Aussage, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (BVerwGE 147, 20, 26).

    Zu einer Untersuchung der Begründungselemente gleichbewerteter Einzelkriterien ist der Dienstherr grundsätzlich nicht verpflichtet (BVerwGE 147, 20, 34; vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 B 158/15 -).

    Aus der Stellenausschreibung muss sich ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwGE 147, 20, 34 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 B 158/15 -).

    Auch ist nicht immer erkennbar, ob ein Vergleich anhand des Inhaltes der Einzelmerkmale in den dienstlichen Beurteilungen vorgenommen worden ist oder ob der Dienstherr sich von den Beurteilungen gelöst und die Leistungen anhand der tatsächlichen Tätigkeit der Bewerber noch einmal selbst bewertet hat (vgl. BVerwGE 147, 20, 37).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, NVwZ 2016, 682).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, NVwZ 2016, 682).

    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, NVwZ 2016, 682).

    Wo sich der Statusunterschied dementsprechend auf den Beurteilungsmaßstab ausgewirkt hat, ist er in den Beurteilungsvergleich einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, NVwZ 2016, 682).

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Zu einer Untersuchung der Begründungselemente gleichbewerteter Einzelkriterien ist der Dienstherr grundsätzlich nicht verpflichtet (BVerwGE 147, 20, 34; vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 B 158/15 -).

    Aus der Stellenausschreibung muss sich ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwGE 147, 20, 34 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 B 158/15 -).

    Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand unmittelbar leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerwGE 140, 83, 88; 145, 112, 121; OVG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 B 158/15 -).

  • OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Dem Dienstherrn ist es insbesondere verwehrt, eine bestimmte Anzahl von Planstellen zur Beförderung zu verwenden, indem er im Rahmen der "Topfwirtschaft" die Beamten bestimmt, die in der Vergangenheit die besten Leistungen auf ihren Dienstposten erbracht haben, und erst im Nachgang festlegt, in welche Statusämter die Beförderung erfolgen soll (vgl. BVerwGE 140, 83, 91 f.; ThürOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 -, [...]).

    In einem solchen Fall kann sich die Auswahlentscheidung aufgrund der besonderen Situation ausnahmsweise (allein) an den Anforderungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 -, [...]).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand unmittelbar leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerwGE 140, 83, 88; 145, 112, 121; OVG Bremen, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 B 158/15 -).

    Dem Dienstherrn ist es insbesondere verwehrt, eine bestimmte Anzahl von Planstellen zur Beförderung zu verwenden, indem er im Rahmen der "Topfwirtschaft" die Beamten bestimmt, die in der Vergangenheit die besten Leistungen auf ihren Dienstposten erbracht haben, und erst im Nachgang festlegt, in welche Statusämter die Beförderung erfolgen soll (vgl. BVerwGE 140, 83, 91 f.; ThürOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 -, [...]).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Um die für die Beurteilung erforderlichen tatsächlichen Kenntnisse über die Leistungen des Beamten zu erhalten, kann der Beurteiler des Weiteren insbesondere schriftliche Arbeiten des zu Beurteilenden heranziehen und auswerten (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1/14 -, IÖD 2016, 110).

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es Sache des Dienstherrn festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen zumessen will (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1/14 -, IÖD 2016, 110).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 1 B 1206/15

    Heranziehung einer Beurteilung als Grundlage einer Auswahlentscheidung nur bei

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Die Behörde ist befugt und verpflichtet, die gebotene Gleichheit der Beurteilungsmaßstäbe auf geeignete Weise - durch eine gewichtende, die Umstände des Einzelfalles beachtende, verwaltungsgerichtlich im Kern nur auf Willkürfreiheit überprüfbare Entscheidung - herzustellen, um so zu miteinander vergleichbaren Aussagen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu gelangen (OVG NW, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 1 B 1206/15 -, IÖD 2016, 78).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2016 - 6 B 253/16

    Untersagung der Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitkonkurrenten im

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Das Oberverwaltungsgericht lässt offen, ob Art. 33 Abs. 2 GG eine solche Aussage im Wege der Verfassungskonkretisierung entnommen werden kann; das Bundesverfassungsgericht hat dies nicht ausgesprochen (vgl. OVG BlnBbg, Beschluss vom 23. Mai 2014 - OVG 7 S 20.14 -, ZBR 2015, 45; OVG NW, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 6 B 253/16 -, [...]; v. Roetteken, ZBR 2016, 151, 157).
  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Rektor, Bewerber, Konrektor, Amtszulage,

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Daher folgt das Gericht, soweit es um den Vergleich der Gesamturteile geht, nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach auch die Gewichtung und Wertung der Ergebnisse in einzelnen Beurteilungsmerkmalen anhand eines spezifischen Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle von Bedeutung sein könne (BayVGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 CE 15.2044 -, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 6 B 967/15

    Ausschöpfung; Aktuelle Beurteilungen; Leistungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16
    Vor allem bei einem Vergleich zwischen den Bewerbern um ein Beförderungsamt können sie bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen für die künftige Bewährung in dem Beförderungsamt ermöglichen (BVerwGE 118, 370, 377; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 20. November 2015 - 6 B 967/15 -, [...]; OVG RP, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10648/14 -, NVwZ-RR 2015, 224).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10648/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen im Bereich der Justizverwaltung;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 7 S 20.14

    Beförderung; Orientierung der Auswahlentscheidung am Statusamt; vorläufiger und

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - 1 B 1317/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Übertragung eines nach der Besoldungsgruppe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 1 A 4240/03

    Mitwirkung von Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe am

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

  • BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 106.91

    Wehrrecht - Beurteilung der Vertrauensperson - Beurteilungsbeiträge

  • OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14

    Hinreichende Kenntnis des Beurteilers von den Leistungen des zu beurteilenden

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Vielmehr kann der Bezugspunkt der Auswahlentscheidung wechseln, je nachdem, welcher Teil dieses Verfahrens in den Blick genommen wird (ebenso: Brem. OVG, Beschluss vom 22.9.2016 - 2 B 123/16 -, juris Rn. 33).

    Der Senat folgt in diesem Zusammenhang den - dort allerdings nicht entscheidungstragenden - Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen in dessen Beschluss vom 22. September 2016 (- 2 B 123/16 -, juris Rn. 33ff.).

    Bezugspunkt der Auswahl ist das Amt im konkret-funktionellen Sinne , soweit der Dienstherr in einem gestuften Verfahren anhand eines - ausnahmsweise - in zulässiger Weise erstellten konstitutiven Anforderungsprofils Bewerber vom weiteren Leistungsvergleich ausschließt (Brem. OVG, Beschluss vom 22.9.2016, a. a. O., Rn. 38).

    Hintergrund der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts, es stehe grundsätzlich nicht im Einklang mit dem Laufbahnprinzip, wenn der Dienstherr einen Bewerber vom Auswahlverfahren ausschließe, nur weil dieser zwingende, spezifisch auf den ausgeschriebenen Dienstposten bezogene Kriterien eines Anforderungsprofils nicht erfülle (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 28; Beschluss vom 19.12.2014, a. a. O., Rn. 25), ist der Umstand, dass ein den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügender Entscheidungsprozess grundsätzlich mit einem Vergleich der Gesamturteile der dienstlichen Beurteilungen beginnt (s. o.; auf diesen Umstand abstellend auch Brem. OVG, Beschluss vom 22.9.2016, a. a. O., Rn. 41).

    Ergäbe sich aus dienstlichen Beurteilungen nur, wie der jeweilige Beamte seinen gegenwärtigen Dienstposten ausfüllt, könnten sie ihren Zweck, zukünftige Verwendungs- und Auswahlentscheidungen für im Zeitpunkt der Beurteilungserstellung noch unbekannte Dienstposten oder Ämter vorzubereiten, nicht erfüllen (Brem. OVG, Beschluss vom 22.9.2016, a. a. O., Rn. 44).

    Anlassbeurteilungen könnten zwar bezogen auf einen zu vergebenden Dienstposten erstellt werden, sie wären dann aber mit Regelbeurteilungen nicht vergleichbar und sind jedenfalls aus diesem Grund statusamtsbezogen (Brem. OVG, Beschluss vom 22.9.2016, a. a. O., Rn. 44).

    Die gegebenenfalls vorzunehmende Binnendifferenzierung ist ebenfalls statusamtsbezogen (Brem. OVG, Beschluss vom 22.9.2016, a. a. O., Rn. 46ff.).

    Sind die Bewerber aufgrund des Vergleichs der Gesamturteile (und ggf. der Binnendifferenzierungen) als im Wesentlichen gleich geeignet anzusehen, so wechselt auf der nächsten Stufe der Auswahlerwägungen der Bezugspunkt der Entscheidung dergestalt, dass nunmehr das Amt im funktionellen Sinne maßgeblich wird (Brem. OVG, Beschluss vom 22.9.2016, a. a. O., Rn. 49).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Der Senat folgt in diesem Zusammenhang den - dort allerdings nicht entscheidungstragenden - Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen in dessen Beschluss vom 22. September 2016 (- 2 B 123/16 -, juris Rn. 33ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 6/17

    Bezug beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen um Beförderungsämter auf das

    Siehe zur Pflicht des Dienstherrn, frühere dienstliche Beurteilungen heranzuziehen, BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris, Rn. 23, vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 15, und vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris, Rn. 31, 72, und Beschluss vom 9. Juli 2012 - 1 B 1317/11 -, juris, Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23. Januar 2017 - 4 S 2241/16 -, juris, Rn. 6, 9, und vom 25. Februar 2016 - 4 S 2060/15 -, juris, Rn. 43; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris, Rn. 54; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris, Rn. 16.

    Manche Obergerichte (Nds. OVG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 5 ME 151/16 -, juris, und vom 1. Dezember 2016 - 5 ME 153/16 -, juris, sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris) verträten einen differenzierten Ansatz mit unterschiedlichen Bezugspunkten (Statusamt oder Dienstposten) je nachdem, auf welcher Stufe des Auswahlverfahrens man sich befinde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    2017, B V Rn. 275; offen lassend für die Erstellung eines Beurteilungsentwurfs OVG NRW, Beschluss vom 14. September 2016 - 6 B 892/16 -, juris, Rn. 24 ("Es ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass es durch die Ausübung eines rangniedrigeren Amtes, als es der zu Beurteilende inne hat, zu Einschränkungen in Bezug auf die Aussagekraft der in dem Beurteilungsentwurf enthaltenen Beschreibungen und Einschätzungen kommen kann."); eine bloße Mitwirkung eines nachgeordneten Mitarbeiters bzw. rangniedrigeren Beamten als Informanten halten für zulässig OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris, Rn. 31; VG Meiningen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 1 K 497/06 Me -, juris, Rn. 38; a. A., allerdings unter Verweis auf das eben zuerst genannte Urteil des Senats, das eine derartige Aussage nicht beinhaltet, und ohne weitere Begründung Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Okt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 7/17

    Zulassen der Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt i.R.e. Beförderung;

    Siehe zur Pflicht des Dienstherrn, frühere dienstliche Beurteilungen heranzuziehen, BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris, Rn. 23, vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 15, und vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris, Rn. 31, 72, und Beschluss vom 9. Juli 2012 - 1 B 1317/11 -, juris, Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23. Januar 2017 - 4 S 2241/16 -, juris, Rn. 6, 9, und vom 25. Februar 2016 - 4 S 2060/15 -, juris, Rn. 43; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris, Rn. 54; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris, Rn. 16.

    Manche Obergerichte (Nds. OVG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 5 ME 151/16 -, juris, und vom 1. Dezember 2016 - 5 ME 153/16 -, juris, sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris) verträten einen differenzierten Ansatz mit unterschiedlichen Bezugspunkten (Statusamt oder Dienstposten) je nachdem, auf welcher Stufe des Auswahlverfahrens man sich befinde.

  • VG Bayreuth, 18.01.2024 - B 5 E 23.770

    Fehlerhafter Leistungsvergleich bei Konkurrenz um Beförderungsdienstposten,

    Besteht hiernach ein Qualifikationsgleichstand aufgrund des gleichen Gesamturteils, ist der Dienstherr zunächst verpflichtet, die Beurteilungen inhaltlich umfassend auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, sog. "Binnendifferenzierung" (BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 54).

    Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand unmittelbar leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt, da Hilfskriterien leistungsfremde Zwecke wie beispielsweise die Förderung bestimmter Gruppen oder der personalwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit verfolgen (BVerwG, U.v. 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 20; OVG Bremen, B.v. 14.10.2015 - 2 B 158/15; B.v. 22.09.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20

    Anforderungen an die Eignungsprognose für einen Leistungsvergleich

    Das Regierungspräsidium verzichtete bei der Bewerberauswahl mithin auf einen statusamtsbezogenen Leistungsvergleich als dem zentralen Bestandteil des Auswahlvorgangs; dies ist mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren (ebenso: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66).

    Können auf einem konkreten Dienstposten - wie in dem vom Senat entschiedenen Fall - Beamte verschiedener Laufbahnen amtsangemessen beschäftigt werden, weil nach dem Anforderungsprofil des Dienstpostens Fähigkeiten und Kenntnisse unterschiedlicher Laufbahnen verlangt sind, ist es im Einzelfall auch im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG vom Organisationsermessen des Dienstherrn umfasst, eine laufbahnübergreifende horizontale Ämterbündelung vorzunehmen, die Stelle dementsprechend laufbahnübergreifend - "offen" - auszuschreiben und die zu treffende Auswahlentscheidung ausnahmsweise nicht allein am Statusamt, sondern zudem an den Anforderungen dieses konkreten Dienstpostens auszurichten (vgl. zu einer "offenen" Ausschreibung: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66 ff. [für die Amtsleitung beim Amt für Versorgung und Integration]; s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2019 - 6 ZB 19.1143 -, Juris Rn. 18).

  • VGH Hessen, 28.04.2017 - 1 B 947/17

    Zwischenentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Dabei bedarf es in diesem Zwischenverfahren keiner Beantwortung, inwieweit dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entnommen werden kann, dass dem Dienstherr allein durch die Zusage der Ausblendung eines etwaigen Bewährungsvorsprungs generell jedwede (vorläufige) Dienstpostenbesetzung möglich ist, unabhängig davon, ob bei nicht vorläufiger Besetzung schwere und unzumutbare Nachteile drohen, und sich der Senat dieser Ansicht anschließt (in diese Richtung gehend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rdnr. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 4 S 40.16 -, juris Rdnr. 6; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris Rdnr. 23; demgegenüber kritisch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. März 2017 - 10 B 11626/16 -, juris Rdnr. 3 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 1 B 201/16, juris, Rdnr. 47; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16, juris, Rdnr. 69; Hartung, Dienstrechtlicher Konkurrentenschutz - Version 2.0 ?, RiA 2017, 49 [52 f.]; abwartend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16, juris Rdnr. 18 und Beschluss vom 21. Juni 2016 - 1 B 201/16 -, juris Rdnr. 47; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 5 ME 157/16 -, juris Rdnr. 17).
  • VG Bayreuth, 05.09.2019 - B 5 E 19.554

    Erfolgreiches Konkurrentenverfahren aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen

    Besteht hiernach ein Qualifikationsgleichstand aufgrund des gleichen Gesamturteils, ist der Dienstherr zunächst verpflichtet, die Beurteilungen inhaltlich umfassend auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, sog. "Binnendifferenzierung" (BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83/87; OVG Bremen, B.v. 22.9.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 54).

    Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand unmittelbar leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt, da Hilfskriterien leistungsfremde Zwecke wie beispielsweise die Förderung bestimmter Gruppen oder der personalwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit verfolgen (BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83/87 f.; OVG Bremen, B.v. 14.10.2015 - 2 B 158/15 - juris Rn. 43; B.v. 22.9.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 55).

  • VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21

    Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt

    Ebenso wie beim Vergleich der Gesamturteile ist auch bei deren Ausschärfung das Statusamt der maßgebliche Bezugspunkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 61 und vom 21. November 2017 - 1 B 1522/17 -, juris Rn. 20 ; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris Rn. 46 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 5 ME 153/16 -, juris Rn. 45).
  • VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des konkreten statusrechtlichen

  • VG Schleswig, 09.09.2020 - 12 B 29/20

    Stellenbesetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19

    Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am

  • VG Bayreuth, 01.08.2018 - B 5 E 18.218

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch

  • VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251

    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Bayreuth, 23.05.2019 - B 5 E 19.168

    Konkurrentenklage um ein Amt derselben Besoldungsgruppe mit einer Zulage

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

  • OVG Bremen, 14.05.2019 - 2 B 73/19

    Stellenbesetzung - Landesinstitut für Schule, Referat Zentrale Dienste -

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

  • VG München, 02.08.2022 - M 5 E 22.2810

    Konkurrentenstreitigkeit - Regelbeurteilung und Erfordernis einer

  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter

  • OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18

    Konkurrentenverfahren - Vertreter des Leiters der Justizwachtmeisterzentrale -

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - 6 B 1135/17

    Eilantrag eines Beamten auf die Freihaltung mehrerer Beförderungsstellen i.R.d.

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

  • VG München, 16.12.2021 - M 5 E 21.4174

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung,

  • VG Köln, 01.02.2023 - 15 K 2491/21
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 29.06.2016 - 2 B 123/16 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27848
VG Magdeburg, 29.06.2016 - 2 B 123/16 MD (https://dejure.org/2016,27848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 B 123/16 MD (https://dejure.org/2016,27848)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 B 123/16 MD (https://dejure.org/2016,27848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 32, AsylG § 33 Abs. 2 Nr. 2, AsylG § 33 Abs. 1, AsylG § 33 Abs. 2 Nr. 2, AsylG § 33 Abs. 4, AsylG § 25 Abs. 5 S. 1, AsylG § 10 Abs. 2 S. 1
    Einstellung, Asylverfahren, Hinweispflicht, Untertauchen, Prozessbevollmächtigte, Anhörung, Ladung, Nichtbetreiben des Verfahrens, Empfangsbekenntnis, Empfangsbestätigung, Rücknahmefiktion, Aufenthaltswechsel, Wechsel des Aufenthaltsortes

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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  • VGH Hessen, 07.07.2015 - 2 A 177/15

    Nassauskiesung im Bannwald

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.06.2016 - 2 B 123/16
    Der Antragsgegnerin ist aufgrund des vorhergehenden Dublin-Verfahrens (2 A 177/15 MD), welches erst am 23.03.2016 beendet worden ist, bekannt gewesen, dass der Antragsteller durch einen Bevollmächtigten in seinem Asylverfahren vertreten wird.
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