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   BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97   

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BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97 (https://dejure.org/1998,2470)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1998 - 2 B 128.97 (https://dejure.org/1998,2470)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1998 - 2 B 128.97 (https://dejure.org/1998,2470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von an einen entlassenen Beamten weiterbezahlten Dienstbezügen in der Höhe - Allgemeine Pflicht des Dienstherrn zur Belehrung seiner Beamten über alle für sie einschlägigen, insbesondere zur Wahrung ihrer Rechte zu beachtenden Vorschriften - Verhinderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Rückforderung vorläufig fortgezahlter Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 647
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Vielmehr ist durch die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Beamten über alle für sie einschlägigen, insbesondere zur Wahrung ihrer Rechte zu beachtenden Vorschriften umfaßt (vgl. etwa BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] ; 52, 70 ; 64, 209 ; Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - ).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Die schlüssige Erhebung der Anhörungsrüge erfordert den substantiierten Vortrag, welche - zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeigneten - Ausführungen der Kläger bei seiner Meinung nach ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - sowie Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Die schlüssige Erhebung der Anhörungsrüge erfordert den substantiierten Vortrag, welche - zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeigneten - Ausführungen der Kläger bei seiner Meinung nach ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - sowie Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, konkret darlegen müssen, welche über den festgestellten entscheidungserheblichen Sachverhalt hinausgehenden Tatsachen die Zeugen hätten bekunden sollen (stRspr u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. z.d. auch BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70

    Dienstunfall bei Teilnahme an einem Faustballspiel - Einladung zu einem Spiel als

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Vielmehr ist durch die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Beamten über alle für sie einschlägigen, insbesondere zur Wahrung ihrer Rechte zu beachtenden Vorschriften umfaßt (vgl. etwa BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] ; 52, 70 ; 64, 209 ; Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - ).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Indessen ist schon die erste aufgeworfene Frage ohne klärungsbedürftigen Zweifel dahin zu beantworten, daß die Vorläufigkeit der Zahlungen und die daraus folgende verschärfte Haftung des Beamten nicht aus einer Erklärung des Dienstherrn, sondern schon daraus folgen, daß die Bezüge für die Beteiligten ohne weiteres erkennbar allein aufgrund der durch die aufschiebende Wirkung bedingten verfahrensrechtlichen Fiktion eines fortdauernden Beamtenverhältnisses gezahlt worden sind (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 [BVerwG 13.06.1985 - 2 C 56/82] ).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Indessen ist schon die erste aufgeworfene Frage ohne klärungsbedürftigen Zweifel dahin zu beantworten, daß die Vorläufigkeit der Zahlungen und die daraus folgende verschärfte Haftung des Beamten nicht aus einer Erklärung des Dienstherrn, sondern schon daraus folgen, daß die Bezüge für die Beteiligten ohne weiteres erkennbar allein aufgrund der durch die aufschiebende Wirkung bedingten verfahrensrechtlichen Fiktion eines fortdauernden Beamtenverhältnisses gezahlt worden sind (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 [BVerwG 13.06.1985 - 2 C 56/82] ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (stRspr, u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, konkret darlegen müssen, welche über den festgestellten entscheidungserheblichen Sachverhalt hinausgehenden Tatsachen die Zeugen hätten bekunden sollen (stRspr u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. z.d. auch BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 05.08.1971 - VI B 21.71

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zahlung eines Unterhaltszuschusses über den

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Sie bezieht sich auf ein wirkliches, vermeintliches oder erstrebtes Beamtenverhältnis und erfüllt damit das nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats maßgebende Kriterium für die Anwendbarkeit der § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; BVerwGE 100, 280 ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 ).

    Damit standen die Leistungen von vornherein unter dem gesetzlichen Vorbehalt des rückwirkenden Fortfalls dieses Leistungsgrundes bei Eintritt der Bestandskraft der Rücknahmeverfügung (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).

  • BVerwG, 03.02.2009 - 2 B 29.08

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Dienstbezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage bzw. seines Widerspruchs fortgezahlt worden sind, nach rechtskräftiger Abweisung der Klage gemäß § 12 Abs. 2 BBesG zurückzufordern sind und der verschärften Haftung des Empfängers unterliegen (Urteil vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 12.81 Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 2 m.w.N. und Beschlüsse vom 16. Januar 1992 BVerwG 2 CB 25.89 Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 und vom 20. März 1998 BVerwG 2 B 128.97 Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 22).

    Die Klägerin haftet damit gemäß § 820 Abs. 1 BGB i.V.m. § 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. sie kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 a.a.O. m.w.N. und Beschlüsse vom 16. Januar 1992 a.a.O. und vom 20. März 1998 a.a.O.).

    Ein Anspruch auf (endgültige) Fortzahlung von Bezügen über deren gesetzlich geregeltes Ende hinaus kommt, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, nicht in Betracht (Beschluss vom 20. März 1998 a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückzahlung überzahlter Gehalts- oder Versorgungsleistungen (BVerwG Urteil vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21/97 - ZBR 1999, 173; vom 20. März 1998 - 2 B 128/97 - ZBR 1998, 281) ist nicht heranzuziehen.
  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.38

    Rückforderung von Dienstbezügen nach Entlassung aus Probebeamtenverhältnis,

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Dienstbezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage bzw. seines Widerspruchs fortgezahlt worden sind, nach rechtskräftiger Abweisung der Klage gemäß § 12 Abs. 2 BBesG (dem Art. 15 Abs. 2 BayBesG entspricht) zurückzufordern sind und der verschärften Haftung des Empfängers unterliegen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 14f.; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 3; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29.08 - juris Rn.6).

    Der Kläger haftet damit gemäß § 820 Abs. 1 BGB i.V.m. § 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. er kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 6; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29/08 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024

    Untätigkeitsklage; Einbürgerungsverfahren; Aussetzung; Zureichender Grund;

    Denn im Falle der rechtskräftigen Abweisung seiner gegen den Widerrufsbescheid gerichteten Klage entfällt die aufschiebende Wirkung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheids (vgl. BVerwGE 24, 92/98 f.; BVerwG vom 20.3.1998 DVBl. 1998, 647 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2008 - 21 A 983/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 12.81 -, ZBR 1983, 192, und Beschluss vom 20. März 1998 - 2 B 128.97 -, ZBR 1998, 281; OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 1 E 1330/05 -, Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Entscheidungssammlung, ES/C V 5 Nr. 59.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1998 - 2 B 128.97 -, a.a.O.

  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 17.344

    Absehen von der Rückforderung von Dienstbezügen aus Billigkeitsgründen bei

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Dienstbezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage bzw. seines Widerspruchs fortgezahlt worden sind, nach rechtskräftiger Abweisung der Klage gemäß § 12 Abs. 2 BBesG (dem Art. 15 Abs. 2 BayBesG entspricht) zurückzufordern sind und der verschärften Haftung des Empfängers unterliegen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 14f.; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 3; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29.08 - juris Rn.6).

    Der Kläger haftet damit gemäß § 820 Abs. 1 BGB i.V.m. § 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. er kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 6; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29/08 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Sollte der Kläger dagegen - was sich aus der von ihm gewählten Formulierung der Rechtsfrage nicht eindeutig ergibt - für klärungsbedürftig halten, ob eine Behörde im Falle des erheblichen Mitverschuldens verpflichtet ist, zumindest teilweise auf die Rückforderung zu verzichten, so ist darauf hinzuweisen, dass sich eine derartige Pflicht nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles begründen ließe (vgl. Beschluss vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - Buchholz 240 § 12 BBG Nr. 22), sie daher einer rechtsgrundsätzlichen Klärung ebenfalls nicht zugänglich ist.
  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 5.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Sollte die Klägerin dagegen - was sich aus der von ihr gewählten Formulierung der Rechtsfrage nicht eindeutig ergibt - für klärungsbedürftig halten, ob eine Behörde im Falle des erheblichen Mitverschuldens verpflichtet ist, zumindest teilweise auf die Rückforderung zu verzichten, so ist darauf hinzuweisen, dass sich eine derartige Pflicht nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles begründen ließe (vgl. Beschluss vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - Buchholz 240 § 12 BBG Nr. 22), sie daher einer rechtsgrundsätzlichen Klärung ebenfalls nicht zugänglich ist.
  • LAG Niedersachsen, 18.03.2003 - 13 Sa 1471/02

    Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens

    Der Verwaltungsakt ist bezogen auf den Zeitpunkt seines Erlasses wirksam (BVerwG vom 02.07.1982, 8 C 101.81, E 66, S. 77; BVerwG vom 01.03.1978, 8 C 99.76, E 55, S. 280; BVerwG vom 20.03.1998, 2 B 128/97, DVBl 1998, S. 647; Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 80 RdNr. 16; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 80 RdNr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2005 - 1 E 1330/05
  • VG München, 26.04.2013 - M 21 K 11.4308

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG Freiburg, 15.05.2003 - 9 K 2591/02

    Haftung eines Beamten gegenüber seinem Dienstherrn wegen grob fahrlässiger

  • VG München, 10.11.2014 - M 5 S 14.3133

    Verlust der Dienstbezüge

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