Rechtsprechung
VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17 HGW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 11 Abs 1 S 1 Nr 8f TierSchG, § 11 Abs 5 S 6 TierSchG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Einstweiliger Antrag gegen Sofortvollzug der Untersagung einer gewerblichen Hundeschule - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05
Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung …
Auszug aus VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17
Abstrakte Erwägungen sind deshalb regelmäßig unzureichend; erforderlich ist grundsätzlich die Benennung konkreter Umstände des Einzelfalles, auf die sich die Erwägungen beziehen können (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 - Juris Rn. 9 ff. m.w.Nw.;… BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn. 6).Weisen beispielsweise die Gründe für den Erlass eines Verwaltungsaktes im Einzelfall einen so hohen Dringlichkeitsgrad und ein solches Gewicht auf, dass sie gleichzeitig das besondere Vollzugsinteresse einschließen bzw. mit diesem deckungsgleich sind, kann eine solche Identität angenommen werden (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 a.a.O. Rn. 11).
Soweit von der Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten für den Sofortvollzug von Untersagungsverfügungen für die einzelfallbezogene Begründung des Sofortvollzugs die Darlegung des Interesses an der Unterbindung der illegalen Nutzung für ausreichend gehalten wird (…vgl. für die baurechtliche Nutzungsuntersagung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.01.2016 - 3 M 340/15 - Juris Rn. 6), ist dies jedenfalls nicht auf die Fälle übertragbar, in denen besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, ohne deren Berücksichtigung die Begründung des Sofortvollzugs sich nicht als konkret, substantiiert und schlüssig erweist (vgl. OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 a.a.O. Rn. 20 ff. - zur naturschutzrechtlichen Nutzungsuntersagung).
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17
Dadurch lebt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder auf (…vgl. Külpmann in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., 2017, Rz. 1031 ff., 1038; BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn. 9;… a. A.: Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 80, Rz. 154;… offen gelassen durch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl v. 08.07.2009 - 3 M 84/09 - Juris Rn. 25).Abstrakte Erwägungen sind deshalb regelmäßig unzureichend; erforderlich ist grundsätzlich die Benennung konkreter Umstände des Einzelfalles, auf die sich die Erwägungen beziehen können (…vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 - Juris Rn. 9 ff. m.w.Nw.; BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn. 6).
Zwar hindert der gerichtliche Beschluss über die Aufhebung der Vollziehungsanordnung die Behörde nicht, die sofortige Vollziehung mit neuer oder ergänzter Begründung erneut anzuordnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 a.a.O. Rn. 9).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09
Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter
Auszug aus VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17
Dadurch lebt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder auf (…vgl. Külpmann in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., 2017, Rz. 1031 ff., 1038;… BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn. 9;… a. A.: Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 80, Rz. 154; offen gelassen durch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl v. 08.07.2009 - 3 M 84/09 - Juris Rn. 25).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 340/15
Anforderungen nach § 80 Abs 3 VwGO bei einer Nutzungsuntersagung wegen formeller …
Auszug aus VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17
Soweit von der Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten für den Sofortvollzug von Untersagungsverfügungen für die einzelfallbezogene Begründung des Sofortvollzugs die Darlegung des Interesses an der Unterbindung der illegalen Nutzung für ausreichend gehalten wird (vgl. für die baurechtliche Nutzungsuntersagung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.01.2016 - 3 M 340/15 - Juris Rn. 6), ist dies jedenfalls nicht auf die Fälle übertragbar, in denen besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, ohne deren Berücksichtigung die Begründung des Sofortvollzugs sich nicht als konkret, substantiiert und schlüssig erweist (…vgl. OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 a.a.O. Rn. 20 ff. - zur naturschutzrechtlichen Nutzungsuntersagung). - VGH Bayern, 12.03.1996 - 14 CS 95.3873
Die formell rechtswidrige Anordnung der sofortigen Vollziehung in der …
Auszug aus VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17
Wird auf einen Antrag, gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wiederherzustellen, (nur) die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben, so deckt die Entscheidung gleichwohl den Streitgegenstand des Eilverfahrens vollständig ab (VGH München, Beschl. v. 12.03.1996 - 14 CS 95.3873 - NVwZ-RR 1997, 445 f.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 28.08.2006 - 2 Bs 80/06 - Juris Rn. 13;… a.A. Külpmann a.a.O. Rn. 1039). - OVG Hamburg, 28.08.2006 - 2 Bs 80/06
Betriebspflicht für Bahngleise
Auszug aus VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17
Wird auf einen Antrag, gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wiederherzustellen, (nur) die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben, so deckt die Entscheidung gleichwohl den Streitgegenstand des Eilverfahrens vollständig ab (VGH München, Beschl. v. 12.03.1996 - 14 CS 95.3873 - NVwZ-RR 1997, 445 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.08.2006 - 2 Bs 80/06 - Juris Rn. 13;… a.A. Külpmann a.a.O. Rn. 1039).
- VG Greifswald, 28.08.2017 - 2 B 1179/17
Tierschutzrechtliche Erlaubnis des gewerbsmäßigen Betreibens eines Reitbetriebs
Entspricht die Anordnung nicht dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO, hebt das Verwaltungsgericht stattdessen die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Folge auf, dass dadurch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder auflebt (VG Greifswald, Beschl. v. 11.08.2017 - 2 B 1456/17 HGW m.w.Nw.).Die so begründete Anordnung des Sofortvollzugs erweist sich vorliegend auch nicht deshalb als unschlüssig, weil der Antragsgegner nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Untersagungsverfügung gegenüber der Antragstellerin erlassen hat (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 11.08.2017 - 2 B 1456/17), denn der Antragsgegner hat insoweit in seiner Ordnungsverfügung ausgeführt, dass er erst im März 2017 von dem der bereits seit Jahren ohne Erlaubnis ausgeübten Tätigkeit der Antragstellerin erfahren habe.
- VGH Bayern, 09.03.2018 - 11 CS 18.300
Beschwerde gegen den Beschluss von Verwaltungsgericht- Entziehung von …
Der Senat geht davon aus, dass bei einer Aufhebung der Sofortvollzugsanordnung wegen formeller Mängel ein auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gerichteter Antrag nicht weiter reicht und deshalb eine Antragsablehnung "im Übrigen" nicht in Betracht kommt (…vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris Rn. 15;… B.v. 6.11.2014 - 10 CS 14.1796 - juris Rn. 8; OVG Münster, B.v. 16.9.2016 - 1 B 379/16 - BeckRS 2016, 52138;… VG Augsburg, B.v. 10.6.2016 - Au 3 S 15.1291 - juris Rn. 10; VG Greifswald, B.v. 11.8.2017 - 2 B 1456/17 HGW - juris; a.A. BayVGH, B.v. 15.5.1985 - 12 CS 84 A.2718 - NVwZ 1985, 663;… Funke-Kaiser in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a. a.a.O. § 80 Rn. 117).