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   BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11   

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BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11 (https://dejure.org/2011,13322)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 2 B 16.11 (https://dejure.org/2011,13322)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 2 B 16.11 (https://dejure.org/2011,13322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers; Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters; Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers; Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters; Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 146 ff.).

    2.2 Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 6 A 2173/05

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung über einen Antrag auf Übernahme

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).

    Hat etwa eine Lehramtsbewerberin nach Geburt und Erziehung eines Kindes ihr Studium nur noch mit erheblichen Verzögerungen abschließen können, und überschreitet sie deshalb die Höchstaltersgrenze, ist der erforderliche Kausalzusammenhang gegeben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf - NVwZ 2010, 244).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1994 - 6 A 1725/93

    Höchstaltersgrenze; Kinderbetreuungszeiten; Hinausschiebung von

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Im Übrigen können Altersgrenzen den Leistungsgrundsatz nur einschränken, soweit sie im Lebenszeitprinzip als einem durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums angelegt sind und die beiden gegenläufigen Verfassungsgrundsätze in einen angemessenen Ausgleich bringen (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    vgl. Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, Stand: August 2014, § 3e UVPG, Rn. 3, der weitergehend von einer Spezialität des § 1 Abs. 3 der 9. BImSchV ausgeht, dagegen VG Osnabrück, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 16.11 -, NuR 2012, 362, juris Rn. 57; siehe auch BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 7 C 36.11 -, BVerwGE 148, 155, juris Rn. 30, 31; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 8 C 22.07.AK -, juris Rn. 66.
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 21.12.2011 - 2 B 16/11   

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VG Osnabrück, 21.12.2011 - 2 B 16/11 (https://dejure.org/2011,8557)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 (https://dejure.org/2011,8557)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 2 B 16/11 (https://dejure.org/2011,8557)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Naturschutzverein im Eilverfahren gegen Schweinestall erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erweiterung eines Schweinestalls

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Naturschutz gegen Schweinestall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Naturschutzverein im Eilverfahren gegen Schweinestall erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

    Bei einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls fehlt es an einer hinreichenden Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 UVPG, wenn auf den verwendeten Prüfungsbögen von der zuständigen Behörde ausschließlich Ankreuzungen ohne inhaltliche Begründungen vorgenommen werden, so dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt nicht dokumentiert wird (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris).

    Allerdings wies die untere Naturschutz- und Waldbehörde mit Vermerk vom 27.01.2012 unter Bezugnahme auf einen inzwischen rechtskräftigen Beschluss des Gerichts (Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -) darauf hin, dass sie keine abschließende Stellungnahme abgeben könne, da der Prüfbogen nicht hinreichend differenziert sei.

    Nachdem die 2. Kammer des Gerichts durch rechtskräftigen Beschluss vom 21.12.2011 (- 2 B 16/11 -, juris) die UVP-Vorprüfung des Beklagten in einem anderen Genehmigungsverfahren mit der Begründung als nicht nachvollziehbar beanstandet hatte, dass der verwendete Prüfbogen eine Orientierung an den Vorgaben der Anlage 2 zum UVPG nicht erkennen lasse, erarbeitete der Beklagte einen neuen Prüfbogen, den er dem hiesigen Beigeladenen und der mit dem Bauantrag betrauten Entwurfsverfasserin am 09.11.2012 mit der Bitte um Eintragungen übersandte.

    Eine ins Detail gehende Untersuchung, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen tatsächlich vorliegen, soll erst mit der eigentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, Rn. 69-71 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/4599, S. 95; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris, Rn. 19; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 60; Gassner, UVPG, 1. Aufl. 2006, § 3c UVPG Rn. 8).

    Zum anderen beschränkt sich die richterliche Kontrolle der negativen Feststellung (§ 3a Satz 1 UVPG) nach einer Vorprüfung inhaltlich auf die Frage, ob die Behörde bei ihrer Einschätzung die in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt hat (vgl. § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG) und aufgrund der ihr obliegenden überschlägigen Prüfung insgesamt zu einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, naturschutzfachlich nachvollziehbaren und in diesem Sinne vertretbaren Ergebnis gelangt ist (BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208-230, juris, Rn. 48 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris, Rn. 44; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, Rn. 72 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 61).

    Insoweit hat die zweite Kammer des erkennenden Gerichts in einem anderen Verfahren, an dem der Kläger und der Beklagte beteiligt waren, ausgeführt (VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 64):.

    fff) Die Kammer nimmt weiter zur Kenntnis, dass der Beklagte offenbar selbst davon ausging, dass die bis zur Erteilung der Genehmigung durchgeführte UVP-Vorprüfung nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach, wenn er dem Beigeladenen mit Schreiben vom 09.11.2012 unter Hinweis auf den Beschluss des Gerichts vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 - mitteilte:.

    Erweist sich das Ergebnis der Vorprüfung, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen seien nicht zu besorgen, als nicht nachvollziehbar, knüpft sich daran für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 UmwRG die Rechtsfolge der Aufhebung (zu § 4 Abs. 1 UmwRG a.F.: BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282-293, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, Rn. 184 f. m.w.N; VG Osnabrück, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 -, juris, Rn. 52 ff.).

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

    Damit "kann" i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG die Pflicht zur Durchführung einer UVP bestehen (vgl. zu dieser Auslegung ausführlich Beschluss der Kammer vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 - juris, ebenso Schieferdecker, in Hoppe/Beckmann, UmwRG, Kommentar, § 1 Rn. 22 f).

    Eine ins Detail gehende Untersuchung, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen tatsächlich vorliegen, soll erst mit der eigentlichen UVP vorgenommen werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 19/07 - juris, mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/4599, S. 95; Beschluss der Kammer vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 - juris).

    Die richterliche Kontrolle der negative Feststellung nach einer Vorprüfung beschränkt sich zudem inhaltlich auf die Frage, ob die Behörde bei ihrer Einschätzung die in der Anlage 2 - hier Nr. 2.3 - zum UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt hat (vgl. § 3c Satz 2 UVPG) und aufgrund der ihr obliegenden überschlägigen Prüfung insgesamt zu einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, naturschutzfachlich nachvollziehbaren und in diesem Sinne vertretbaren Ergebnis gelangt ist (Beschluss der Kammer vom 21.12.2011 - 2 B 16/11 - juris; ausführlich ebenso Urteil der 3. Kammer des Gerichts vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2017 - 8 L 760/16

    Windenergieanlagen; Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP);

    vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 16/11 -, juris, mit näheren Ausführungen und m.w.N., u.a. der Gesetzesbegründung in BT-Drs.
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