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   OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10   

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OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10 (https://dejure.org/2010,10400)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 (https://dejure.org/2010,10400)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 (https://dejure.org/2010,10400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; BBesG § 9

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines überwiegenden Vollzugsinteresses für die sofortige Vollziehung eines Bescheides über den Verlust von Bezügen; Feststellbarkeit des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als Voraussetzung für das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines überwiegenden Vollzugsinteresses für die sofortige Vollziehung eines Bescheides über den Verlust von Bezügen; Feststellbarkeit des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als Voraussetzung für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1587
  • DÖV 2011, 119
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    smerkmal, wobei der Nachweis der Dienstfähigkeit beim Dienstherrn - nicht etwa beim Beamten - liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - 1 D 2.05 -, juris, sowie bereits Urt. v. 27.11.1969, BVerwGE 43, 30, 33 zum Disziplinarrecht).

    Widerspricht eine privatärztliche Bescheinigung über die Dienstfähigkeit eines Beamten mit ihrer medizinischen Beurteilung den Feststellungen des Amts- oder Betriebsarztes substantiiert und ist ihm dies bekannt, kommt seinen Feststellungen nur unter der Voraussetzung Vorrang zu, dass er sich mit den entgegenstehenden Erwägungen des privaten Arztes auseinandersetzt und nachvollziehbar darlegt, warum er diesen nicht folgt (BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - 1 D 2.05, juris, sowie Beschl. v. 8.3.2001, DVBl. 2001, 1079).

  • BVerwG, 27.11.1969 - III D 26.68
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    smerkmal, wobei der Nachweis der Dienstfähigkeit beim Dienstherrn - nicht etwa beim Beamten - liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - 1 D 2.05 -, juris, sowie bereits Urt. v. 27.11.1969, BVerwGE 43, 30, 33 zum Disziplinarrecht).

    Für die Feststellung von Fernbleiben und Schuld besteht auch keine Mitwirkungspflicht des Beamten (BVerwG, Urt. v. 27.11.1969 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 26.05.1987 - 23 AS 87.00408
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Ein solches Interesse liegt nur dann vor, wenn sonst die Verwirklichung der Forderung ernstlich gefährdet wäre (vgl. HessVGH, Beschl. v. 6.6.1983, NVwZ 1983, 747; VG München, Beschl. v. 26.5.1987, NVwZ 1988, 745).
  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 2 B 182/10

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Ihm kommt hinsichtlich der amtsspezifischen Anforderungen des Polizeidienstes und des polizeilichen Verwaltungsdienstes eine besondere Kompetenz zu (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2010 - 2 B 182/10 -, juris).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 DB 12.95
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Ein Hinweis des Amtsarztes, der Beamte werde hierzu noch einen Bescheid der Dienststelle erhalten, lässt die Verpflichtung des Beamten, dem Dienstherrn unverzüglich seine Dienstleistung anzubieten, nicht entfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1995 - 1 DB 12.95 -, juris).
  • VGH Hessen, 06.06.1983 - I TH 59/82
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Ein solches Interesse liegt nur dann vor, wenn sonst die Verwirklichung der Forderung ernstlich gefährdet wäre (vgl. HessVGH, Beschl. v. 6.6.1983, NVwZ 1983, 747; VG München, Beschl. v. 26.5.1987, NVwZ 1988, 745).
  • OVG Sachsen, 02.04.2009 - D 6 A 178/09

    Aufhebung der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Auch im Eilverfahren folgt die materielle Beweislast den allgemeinen Regeln (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2.4.2009, SächsVBl. 2009, 188).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Widerspricht eine privatärztliche Bescheinigung über die Dienstfähigkeit eines Beamten mit ihrer medizinischen Beurteilung den Feststellungen des Amts- oder Betriebsarztes substantiiert und ist ihm dies bekannt, kommt seinen Feststellungen nur unter der Voraussetzung Vorrang zu, dass er sich mit den entgegenstehenden Erwägungen des privaten Arztes auseinandersetzt und nachvollziehbar darlegt, warum er diesen nicht folgt (BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - 1 D 2.05, juris, sowie Beschl. v. 8.3.2001, DVBl. 2001, 1079).
  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - D 6 A 268/09

    Bindung des Gerichts an die Anträge der Beteiligten bei der Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Er ist dabei auch nach neuem Disziplinarrecht bei der Entscheidung über die Disziplinarmaßnahme nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden (vgl. für die entsprechenden Vorschriften des SächsDG: SächsOVG, Urt. v. 31.3.2010 - D 6 A 268/09 -, juris).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 1 DB 14.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10
    Während unter Geltung des alten Disziplinarrechts gem. § 121 Abs. 1 und 5 BDO die Zuständigkeit des Bundesdisziplinargerichts und des Bundesverwaltungsgerichts begründet war (vgl. Beschl. v. 17.11.1998 - 1 DB 14.98 -, juris), enthält das hier anwendbare Bundesdisziplinargesetz keine entsprechende Regelung, sondern geht in § 57 Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich von einer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte aus.
  • VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung

    Stellen sich die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs als offen dar, ist eine reine Interessenabwägung im Sinne einer umfassenden Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2022 - 14 K 119/22

    Präventives Versammlungsverbot in Form der Allgemeinverfügung für ein

    Stellen sich die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs als offen dar, ist eine reine Interessenabwägung im Sinne einer umfassenden Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 15.10.2018 - 2 A 316/17

    Verlust der Besoldung; Disziplinarurteil; materielle Rechtskraft

    Der hiergegen gestellte Eilantrag hatte nach Ablehnung durch das Verwaltungsgericht (Beschl. v. 19. Mai 2010 - 11 L 171/10 -) im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg (Beschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 -).

    Hierfür spreche auch der Senatsbeschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

    Die im Senatsbeschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - vertretene gegenteilige Rechtauffassung wird angesichts des nachfolgend ergangenen eindeutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - nicht mehr aufrecht erhalten.

    Sie bildet damit die verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Rückforderung bzw. Einbehaltung der Bezüge (vgl. Plog/Wiedow, BBG und weitere Gesetze, Stand Juli 2018, BBesG, § 9 Rn. 63 unter Hinweis auf Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 - a. a. O.).

    Nichts anderes folgt aus dem Senatsbeschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - insoweit wird auf die Ausführungen unter 2.b) verwiesen.

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 14.1598

    Bei disziplinarrechtlichen Urteilen erwächst neben dem Tenor (zumindest) auch die

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts sei mit dem Oberverwaltungsgericht Bautzen im Beschluss vom 17. September 2010 - 2 B 168/10 - davon auszugehen, dass eine rechtskräftige Entscheidung in einem Disziplinarverfahren keine Bindungswirkung für das Verfahren über die Verlustfeststellung entfalte.

    Vor diesem Hintergrund erwächst neben dem Tenor (zumindest) auch die Würdigung, dass der Sachverhalt den Tatbestand eines Dienstvergehens erfüllt oder nicht erfüllt, in Rechtskraft (vgl. zur Bindungswirkung disziplinarrechtlicher Entscheidungen nach § 130 BDO a.F.: BVerwG, B.v. 17.1.1990 - 1 DB 35.89 - DVBl 1990, 642; ebenso bezüglich der Bindungswirkung disziplinarrechtlicher Entscheidungen nach § 121 VwGO: OVG RhPf, B.v. 15.3.2007 - 2 A 11252/06 - NVwZ-RR 2007, 478; Weiß in GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, § 60 BDG Rn. 130; Urban in Urban/Wittkowski, BDG, 1. Aufl. 2011, § 61 Rn. 8; zweifelnd SächsOVG, B.v. 17.9.2010 - 2 B 168/10 - juris Rn. 14).

  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 1 K 5020/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Untersagung von Veranstaltungen

    Lassen sich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht abschätzen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • OVG Sachsen, 01.03.2021 - 2 B 4/21

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge; amtsärztliche Untersuchung;

    Eine Aussetzung des Vollzugs kann somit die Rechtsstellung der Antragstellerin verbessern (vgl. Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 9).

    Im Eilverfahren scheidet eine Zeugeneinvernahme oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens regelmäßig aus, vielmehr ergeht die Entscheidung im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit aufgrund der innerhalb angemessener Zeit verfügbaren präsenten Beweismittel, von glaubhaft gemachten Tatsachen und aufgrund überwiegender Wahrscheinlichkeiten (Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 - a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 6 A 9/16

    Ruhegehaltsaberkennung, Änderung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen,

    Der begründete Vorwurf des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst verlangt als ungeschriebenes objektives Tatbestandsmerkmal die Dienstfähigkeit des Beamten, deren Nachweis grundsätzlich dem Dienstherrn obliegt (st. Rspr., vgl. zu § 73 Abs. 1 BBG a. F.: BVerwG, Urt. v. 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05 -, juris Rn. 32 f., m. w. N.; zu § 92 Abs. 1 Satz 1 SächsBG: SächsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2010 - D 6 A 656/09 -, juris Rn. 7/8, und v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 144/11

    Organisationsgewalt des Dienstherrn bei Umsetzung eines Polizeiobermeisters in

    Ihm kommt hinsichtlich der amtsspezifischen Anforderungen des Polizeidienstes und des polizeilichen Verwaltungsdienstes eine besondere Kompetenz zu (vgl. Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 - und v. 22. Juni 2010 - 2 B 182/10 -, jeweils [...]).

    Ab dem amtsärztlich festgestellten Zeitpunkt seiner Dienstfähigkeit ist der Beamte verpflichtet, ohne dass es hierfür noch einer Konkretisierung einer gesetzlichen Verpflichtung in Form einer besonderen Aufforderung der Dienststelle bedarf, sich zur Dienstverrichtung einzufinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1995 - 1 DB 12.95 -, [...], sowie Senatsbeschl. v. 17. September 2010 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11

    Umsetzung, Zumutbarkeit, Polizeibeamter

    Ihm kommt hinsichtlich der amtsspezifischen Anforderungen des Polizeidienstes und des polizeilichen Verwaltungsdienstes eine besondere Kompetenz zu (vgl. Senatsbeschl. v. 17. September 2010 - 2 B 168/10 - und v. 22. Juni 2010 - 2 B 182/10 -, jeweils juris).

    Ab dem amtsärztlich festgestellten Zeitpunkt seiner Dienstfähigkeit ist der Beamte verpflichtet, ohne dass es hierfür noch einer Konkretisierung einer gesetzlichen Verpflichtung in Form einer besonderen Aufforderung der Dienststelle bedarf, sich zur Dienstverrichtung einzufinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.1995 - 1 DB 12.95 -, juris, sowie Senatsbeschl. v. 17. September 2010 a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4274/20

    Sperrzeit für Gaststätten ab 23.00 Uhr während der Corona-Pandemie

    Lassen sich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht abschätzen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.09.2010 - 2 B 168/10 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 18.04.2016 - 3 K 2926/15 - und vom 25.09.2017 - 9 K 11521/17 -).
  • VG Karlsruhe, 07.07.2021 - 1 K 2163/21

    Widerruf der Beauftragung zur Durchführung von Belehrungen nach dem

  • VG Karlsruhe, 28.12.2020 - 1 K 5285/20

    Untersagung des online-gestützten stationären gewerblichen Autoankaufs von

  • VG Bayreuth, 14.06.2013 - B 5 K 12.345

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Bindungswirkung

  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4324/20

    Schließung von Spielhallen ab 23 Uhr durch infektionsschutzrechtliche

  • VG München, 27.11.2014 - M 7 S 14.5089

    Vorläufigen Rechtsschutz gegen eine rechtsaufsichtliche Maßnahme des

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