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   OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14   

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OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14 (https://dejure.org/2014,38229)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2014 - 2 B 189/14 (https://dejure.org/2014,38229)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2014 - 2 B 189/14 (https://dejure.org/2014,38229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SchulG § 34 SOMIA § 6
    Aufnahme an der Oberschule, Vergabe der Ausbildungsplätze im Losverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 -, Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 - und Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, alle juris) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie die Berücksichtigung von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris).

    Danach liegt der vorrangigen Berücksichtigung von Geschwistern der Gedanke zugrunde, dass, wie der Antragsgegner in der Beschwerdebegründung zutreffend ausführt, die Aufnahme von Geschwistern an ein und derselben Schule für die Eltern zu erheblichen Zeiteinsparungen und Erleichterungen führt (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris).

    Sein Aufnahmeanspruch wird deshalb bei einem Abwarten der Hauptsacheentscheidung jedenfalls teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -; Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 448/09 -, beide juris; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12

    Aufnahme in das Gymnasium, Entscheidung des Schulleiters, Zügigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 -, Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 - und Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, alle juris) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.

    12 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 16; st. Rspr.) verkürzt die Schule, nimmt sie aufgrund einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung Schüler auf, den Zugangsanspruch anderer Bewerber.

  • OVG Sachsen, 29.08.2013 - 2 B 416/13

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14
    Diese Überlegungen treffen indessen nicht nur in den Fällen zu, in denen ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers bereits an der Schule unterrichtet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 29. August 2013 - 2 B 416/13 - Rn. 7), sondern gleichermaßen in den Fällen, in denen alle Geschwister Aufnahmebewerber sind und ein Geschwister aufgrund eines Losverfahrens einen Platz an der Schule erhält.
  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 2 B 321/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 -, Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 - und Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, alle juris) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.
  • OVG Sachsen, 19.08.2011 - 2 B 158/11

    Aufnahme in ein Gymnasium, Kapazität, Entscheidung des Schulleiters, Dauer des

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 -, Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 - und Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, alle juris) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.
  • OVG Sachsen, 12.09.2016 - 2 B 190/16

    Wunschschule; weiterführende Schulen; Funktionsfähigkeit; Anspruch auf Aufnahme

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

    13 3. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, juris Rn. 12 und Beschl. v. 24. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 544, 546; st. Rspr.) verkürzt die Schule, nimmt sie aufgrund einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung Schüler auf, den Zugangsanspruch anderer Bewerber.

  • OVG Sachsen, 08.02.2016 - 2 B 301/15

    Schulnetzplan; Integrationsschüler; Losverfahren

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, und Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6).

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

    Unter diesen Umständen hält der Senat, anders als in dem seinem Beschluss vom 29. September 2014 - 2 B 189/14 - (juris) zugrunde liegenden Verfahren, Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der übrigen Bewerber, etwa dadurch, dass, so die Antragsteller, ein Geschwisterteil ohne Anrechnung auf die (noch) vorhandenen Plätze aufgenommen wird, nicht für geboten.

  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 284/15

    Entscheidung des Schulleiters; Auswahlkriterien; Ermessen; Grundsatz des fairen

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. vom 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, und Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6).

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Ausnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

    Abgesehen davon, dass die (Haupt-)Wohnung der Antragstellerin zu 3. im Aufnahmeantrag nicht erfragt wurde, gilt auch hier, dass die Schulleiterin dies den Eltern und Schülern hätte vorher mitteilen müssen.14 c) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.) verkürzt die Schule, nimmt sie aufgrund einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung Schüler auf, den Zugangsanspruch anderer Bewerber.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 B 11007/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer

    Das Losverfahren, wie es in § 13 Abs. 3 Satz 1 ÜSchulO festgeschrieben ist und mit dem die vorhandenen Ausbildungsplätze nach dem Zufallsprinzip unter den Bewerbern verteilt werden, gewährleistet demgegenüber grundsätzlich am besten die vom allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 LV geforderte Gleichbehandlung aller Bewerber (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, juris Rn. 9).

    Der Senat hat daher vorliegend nicht zu entscheiden, ob die Anwendung dieses Kriteriums den Gleichheitssatz verletzt, weil die Wettbewerbssituation, die durch die Anwendung des Zufallsprinzips in einem Losverfahren geklärt werden soll, nicht durchgängig eingehalten und angewandt wird, ohne dass Benachteiligungen der anderen Bewerber ausgeglichen werden (so SächsOVG, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, juris Rn. 9 ff.) oder ob es sich um eine gleichheitsrechtlich hinnehmbare Durchbrechung des Losverfahrens handelt, die lediglich die als solche unproblematische Vorabaufnahme von Geschwisterkindern (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 13; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 6 BA) konsequent und operabel für den Fall der zeitgleichen Anmeldung von Geschwisterkindern von Schülern höherer Klassen fortsetzt und ob das, wie der Antragsgegner geltend macht, vor allem durch pädagogische Gründe gerechtfertigt sein könnte.

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung des Schulleiters;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfasst das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).

    Sachgerechte Kriterien sind die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie das Zufallsprinzip (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 B 270/20

    Aufnahme einer gleichen Anzahl von Jungen und Mädchen in die Eingangsklasse einer

    Bei deren Ermittlung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2018 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9) von den in § 4a Abs. 2 und 3 SächsSchulG genannten Kriterien, insbesondere der dort festgelegten Klassenobergrenze und Zügigkeit, auszugehen.

    Sachgerechte Kriterien sind die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie das Zufallsprinzip (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 2 B 281/20

    Aufnahme in eine weiterführende Schule (Gymnasium); Festlegung der

    4 2. Bei der Ermittlung der gemäß § 3 Abs. 3 SOGYA am Gymnasium verfügbaren Ausbildungsplätze ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2018 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9) von den in § 4a Abs. 2 und 3 SächsSchulG genannten Kriterien, insbesondere der dort festgelegten Klassenobergrenze und Zügigkeit, auszugehen.

    Sachgerechte Kriterien sind die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie das Zufallsprinzip (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 12.08.2022 - 2 B 193/22

    Schulrecht; Aufnahmeentscheidung; Gymnasium; Schulträger

    Bei deren Ermittlung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2018 - 2 B 316/18 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 - und Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris; Beschl. v. 14. Januar 2015, …

    Sachgerechte Kriterien sind die zeitliche Dauer und die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie das Zufallsprinzip (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 24. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 11.11.2016 - 2 B 205/16

    Aufnahme in die Klassenstufe 5 einer Mittelschule; Entscheidung des Schulleiters;

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 24. Februar 2016, SächsVBl. 2016, 155, 156 Rn. 5).

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 243/22

    Wunschschule; Nachrückverfahren; freie Plätze

    Bei deren Ermittlung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 - und Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris; Beschl. v. 14. Januar 2015, …

    Sachgerechte Kriterien sind dabei neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer und die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 24. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 31.08.2021 - 2 B 325/21

    Aufnahme in die Eingangsklasse einer Oberschule; zulässige Auswahlkriterien;

  • OVG Sachsen, 13.08.2019 - 2 B 197/19

    Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule; Durchführung des

  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 2 B 182/16

    Auswahlverfahren; Aufnahmeantrag; Bildungsempfehlung

  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 2 B 208/14

    Schulrecht, Gymnasium, Aufnahme an der Wunschschule, Erstwunsch, Zweitwunsch

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 225/22

    Gemeinschaftsschule; Klassenobergrenze; Inklusion; blinde Schülerin

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 237/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmekriterien "Länge des sicheren

  • OVG Sachsen, 22.11.2016 - 2 B 195/16

    Grundlage für die Bestimmung der Zügigkeit einer weiterführenden Schule ist der

  • OVG Sachsen, 10.09.2021 - 2 B 304/21

    Aufnahme in das Gymnasium; Auswahlverfahren; Rechtmäßigkeit des

  • OVG Sachsen, 13.09.2023 - 2 B 146/23

    Aufnahme in ein Gymnasium; Durchführung des Losverfahrens; Antrag auf Teilnahme

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 246/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Bestimmung der Zügigkeit;

  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 273/22

    Aufnahme in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums; Antragstellung nach

  • OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20

    Aufnahme in die Grundschule; Kriterium der Länge des Schulwegs; Berechnung der

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17

    Aufnahme in die Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk, Bestimmung der Zügigkeit

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