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   OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15   

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https://dejure.org/2016,441
OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15 (https://dejure.org/2016,441)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 B 223/15 (https://dejure.org/2016,441)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 B 223/15 (https://dejure.org/2016,441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung; Statthaftigkeit des Rechtsmittels als Voraussetzung für die einseitige Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren; Grundsatz der Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer gerichtlichen Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 146 Abs. 4 S. 4 und S. 6
    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung; Statthaftigkeit des Rechtsmittels als Voraussetzung für die einseitige Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren; Grundsatz der Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer gerichtlichen Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152
    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15
    Abgesehen davon, dass die Beschwerdebegründung, wenn das erstinstanzliche Gericht - wie hier - einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO als unzulässig abgelehnt hat, sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit des Antrags darlegen muß,(Vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 27.5.2008 - 2 M 72/08 - (juris m.w.N.); VGH München, Beschluss vom 8.8.2006 - 11 CE 05.2152 - (juris)) fehlt es im vorliegenden Fall bereits an einer Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit dem entscheidungstragenden Rechtssatz in dem erstinstanzlichen Beschluss, dass mit der Umsetzung der für sofort vollziehbar erklärten Nutzungsuntersagung vom 9.9.2015 bezüglich des Betriebs der Antragstellerin das Rechtsschutzinteresse für das vorliegende Eilrechtsschutzverfahren entfallen ist.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15
    Die damit verbundene Klageänderung setzt jedoch zumindest die Statthaftigkeit des Rechtsmittels voraus.(Vgl. Neumann in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: März 2015, § 161 Rdnr. 148; Clausing in: Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 4. Auflage 2014, § 161 Rdnr. 18; BVerwG, Beschluss vom 30.10.1969 - VIII C 219/67 -, NJW 1970, 722) Der Statthaftigkeit einer Beschwerde mit dem Ziel, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären, steht bereits die Vorschrift des § 158 Abs. 1 VwGO entgegen, wonach die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten unzulässig ist, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.
  • OVG Berlin, 12.08.1996 - 2 S 6.96

    Zulässigkeit; Beschwerde; Hauptsacheerledigung; Verfahrensfehler; Rechtzeitige

    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15
    Die Zulässigkeit einer ausschließlich zu diesem Zweck erhobenen Beschwerde könnte allenfalls unter der Voraussetzung erwogen werden, dass der Antragstellerin in der ersten Instanz verfahrensfehlerhaft die Möglichkeit zur rechtzeitigen Abgabe der Erledigungserklärung verwehrt worden ist oder wenn das erledigende Ereignis erst nach der streitig ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten ist.(Vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12.8.1996 - 2 S 6.96 -, DVBl. 1997, 664) An der zuletzt genannten Voraussetzung fehlt es vorliegend schon deshalb, weil die baurechtliche Nutzungsuntersagung vom 9.9.2015 und die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 21.9.2015 - 5 L 1180/15 - über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diese Verfügung zeitlich vor der mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 22.10.2015 liegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15
    Abgesehen davon, dass die Beschwerdebegründung, wenn das erstinstanzliche Gericht - wie hier - einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO als unzulässig abgelehnt hat, sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit des Antrags darlegen muß,(Vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 27.5.2008 - 2 M 72/08 - (juris m.w.N.); VGH München, Beschluss vom 8.8.2006 - 11 CE 05.2152 - (juris)) fehlt es im vorliegenden Fall bereits an einer Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit dem entscheidungstragenden Rechtssatz in dem erstinstanzlichen Beschluss, dass mit der Umsetzung der für sofort vollziehbar erklärten Nutzungsuntersagung vom 9.9.2015 bezüglich des Betriebs der Antragstellerin das Rechtsschutzinteresse für das vorliegende Eilrechtsschutzverfahren entfallen ist.
  • VGH Hessen, 15.05.1995 - 7 UE 2052/94

    Ordnungsgemäße Klageerhebung - ladungsfähige Anschrift des Klägers;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2016 - 2 B 223/15
    Die von der Antragstellerin als Beleg für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers angeführte Entscheidung des VGH Kassel(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 15.5.1995 - 7 UE 2052/94 -, NVwZ-RR 1996, 179) betrifft mit der Wiedereinsetzung in die richterliche Frist zur Klageergänzung bei fehlender Angabe der ladungsfähigen Anschrift eine völlig anders gelagerte Fallkonstellation.
  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 2 B 1543/18

    Schluss auf gelegentlichen Konsum von Cannabis aufgrund der Höhe des

    Aus einer an zahlreichen Studienergebnissen überprüften Regressionsformel ergibt sich, dass eine Konzentration von 0, 5 ng/ml einem Konsumzeitpunkt von maximal 17, 5 Stunden (oberes 95 % Konfidenzintervall) entspricht (vgl. Tönnes /Auwärter/Knoche/Skopp a. a. O. S. 411; in die gleiche Richtung gehend unter Heranziehung weiterer Quellen: Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 2 B 1213/17 - vom 27. April 2015 - 2 B 223/15 - sowie vom 4. September 2014 - 2 B 1182/14 -).
  • VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997

    Entfernung von Wahlplakaten

    Damit ist die Beschwerde, soweit sie in der Sache das Ziel einer günstigeren Kostenentscheidung verfolgt, unstatthaft (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.8.2016 - OVG 12 S 37.16, OVG 12 L 40.16 - juris Rn. 2; OVG Saarl, B.v. 19.1.2016 - 2 B 223/15 - juris Rn. 4; Kaufmann in Posser/Wolf BeckOK, Stand 1.4.2019, § 146 Rn. 1 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertreten wird, dass für eine nach Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel, das Verfahren für erledigt zu erklären und auf diese Weise eine günstigere Kostenentscheidung zu erhalten, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 - SächsVBl. 2010, 287; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 - NVwZ-RR 2003, 701 und vom 27. Oktober 2009 - 19 B 1400/09 - DVBl. 2010, 62; a. A.: zur Nichtzulassung der Beschwerde HessVGH, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; zur Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis: OVG Bln-Brdbg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16 - juris; OVG Saarl, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 223/15 - NVwZ-RR 2016, 528; Beschluss des Senats vom 29. August 2010 - 2 EO 1079/10 - n. v.; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 - NordÖR 2010, 369; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416; OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895), lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass der Antragsgegner mit der Beschwerde, soweit sie den Beigeladenen zu 2) betrifft, ein solches Ziel gerade verfolgen will.
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