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   VGH Hessen, 21.12.2016 - 2 B 2675/16   

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VGH Hessen, 21.12.2016 - 2 B 2675/16 (https://dejure.org/2016,72233)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.12.2016 - 2 B 2675/16 (https://dejure.org/2016,72233)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 (https://dejure.org/2016,72233)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 21.09.2017 - 2 D 1471/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Selbst ein Zeitraum von vier Jahren zwischen zwei Konsumfällen vermag nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht ohne weiteres eine Zäsur zu begründen, die die Annahme eines gelegentlichen Konsums ausschließt (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 sowie vom 9. August 2012 - 2 B 1458/12 -).

    Regelmäßig ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats der Nachweis einer einjährigen Abstinenzzeit erforderlich (Hess. VGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 B 1012/17 - vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 - und vom 22. September 2010 - 2 B 1598/10 -).

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Soweit der Antragsteller - insoweit zutreffend - auf den Umstand hinweist, dass in der Vergangenheit ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (So z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - 10 S 2143/05 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 -, juris, sowie auch der beschließende Senat: Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2010 - 2 A 1016/09.Z - vom 3. Mai 2010 - 2 B 441/10 - vom 4. August 2010 - 2 B 1251/10 - vom 15. September 2016 - 2 B 2335/16 - vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 - vom 21. April 2017 - 2 B 804/17 - und vom 12. Juni 2017 - 2 B 1203/17 -) erst ab einem Wert von 2, 0 ng/ml vom fehlenden Trennungsvermögen eines Fahrzeugführers ausgegangen ist, führt dies deshalb nicht zum Erfolg der Beschwerde.
  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 2 B 1543/18

    Schluss auf gelegentlichen Konsum von Cannabis aufgrund der Höhe des

    Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ist bereits dann auszugehen, wenn in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang, der sich allerdings auch über mehrere Jahre erstrecken kann, mindestens zwei Konsumakte nachgewiesen sind (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - 2 B 1471/17 - und vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 25. November 2006 - 11 CS 05/1453 -, DAR 2006, S. 349ff.).
  • VGH Hessen, 12.06.2017 - 2 B 1203/17

    Fahrerlaubnisentziehung bei THC-Konzentrationen von unter 2 ng/ml im Blutserum

    Auch wenn beim Antragsteller äußerlich eine Drogenbeeinflussung nicht feststellbar gewesen sein sollte, ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ab einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml regelmäßig eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht auszuschließen (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 B 1012/17 - Beschluss vom 21. April 2017 - 2 B 804/17 - Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 - Beschluss vom 22. September 2010 - 2 B 1598/10 -, ständige Rechtsprechung).
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