Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13356
OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13 (https://dejure.org/2013,13356)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.06.2013 - 2 B 30/13 (https://dejure.org/2013,13356)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 2 B 30/13 (https://dejure.org/2013,13356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von gewichtigen Zweifeln an der rechtlichen Unbedenklichkeit einer angefochtenen Baugenehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers i.R.d. Anordnung der ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Bewirken der ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von gewichtigen Zweifeln an der rechtlichen Unbedenklichkeit einer angefochtenen Baugenehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers i.R.d. Anordnung der ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Bewirken der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung der Abstandsflächen bei "gestaffelten" Wänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar kann bei Verstoß gegen das Abstandsflächenrecht gegen vollziehbare Baugenehmigung vorgehen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 591 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 48/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhobenen Beschwerden sowohl der Beigeladenen als auch der Antragsgegnerin wurden vom Senat, nachdem die Beigeladene im Februar 2012 auf die Rechte aus dem Zulassungsbescheid vom 9.11.2011 verzichtet hatte, im Mai 2012 zurückgewiesen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) In der Begründung heißt es, es spreche viel dafür, dass die nach dem Nachbarschutz vermittelnden § 7 Abs. 1 LBO 2004 vor den Außenwänden des Gebäudes freizuhaltenden Abstandsflächen an der dem Grundstück der Antragsgegnerin zugekehrten Seite des Bauvorhabens nicht vollständig auf dem Baugrundstück lägen, was ihr gegebenenfalls einen Anspruch auf Erlass einer Baueinstellungsanordnung nach § 81 LBO 2004 vermitteln würde.

    Was das Bauplanungsrecht angehe, bleibe die Kammer ungeachtet der seitens des Senats dagegen in den Beschwerdeentscheidungen(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -) erhobenen Bedenken bei ihrer in den Beschlüssen vom Februar 2012(vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2012 - 5 L 1918/11 und 5 L 1919/11 -) geäußerten Auffassung, dass das genehmigte Bauvorhaben in der Summierung aller durch die Dispense ermöglichten Ausweitungen mit dem sich aus dem § 15 BauNVO ergebenden Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren sei.

    Liegen nach dem zuvor Gesagten unter verschiedenen Aspekten zumindest ernst zu nehmende Anhaltspunkte für eine Verletzung der Grenzabstandsvorschriften (§ 7 LBO 2004) vor, so steht eine auch bei Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) von nicht nachbarschützenden Festsetzungen in Bebauungsplänen in Betracht zu ziehende Verletzung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Raum.(vgl. hierzu allgemein bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 -).

    Im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss - wie bereits in seiner Aussetzungsentscheidung vom Februar 2012(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2012 - 5 L 1918/11 -) zu den inzwischen infolge Verzichts erledigten "Zulassungsbescheiden" vom 9.11.2011 und vom 2.2.2012 - ferner unter Wiedergabe seiner damaligen Erwägungen davon ausgegangen ist, dass (auch) der inhaltsgleiche "Zulassungsbescheid" bereits aufgrund einer hier gebotenen kumulierenden Betrachtung der zahlreichen Befreiungen von den jeweils für sich betrachtet nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans "W.", beziehungsweise wegen der insoweit eröffneten Möglichkeiten zur "Vergrößerung" des Vorhabens im Vergleich zu den nach den städtebaulichen Vorgaben der Antragsgegnerin im Bebauungsplan (auch) unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten mit dem Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) nicht zu vereinbaren sei, ist auf die diesbezüglich schon im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 -) geäußerten grundsätzlichen Bedenken zu verweisen.

    Ein Anspruch der Antragstellerin auf Einschreiten gegenüber der Beigeladenen oder Rechtsnachfolgern zur Ausräumung etwaiger im Hauptsacheverfahren festgestellter Nachbarrechtsverstöße richtete sich im Übrigen, auch das sei bereits in dem Zusammenhang zur Klarstellung ergänzend angemerkt, wegen des Verbots des Erlasses so genannter Baugebote im Rahmen des repressiven Bauordnungsrechts auf den Erlass einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für das Mehrfamilienhaus (insgesamt).(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196) Schließlich bleibt, wie bereits im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) ausgeführt, festzuhalten, dass das 2004 im materiellen Abstandsflächenrecht aus energiepolitischen Erwägungen heraus verankerte Privileg für abstandsflächenrechtlich relevante "nachträgliche" Außenwandverkleidungen in dem § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO 2004 für die hier zur Rede stehende Neubaumaßnahme nicht "nachträglich" in Anspruch genommen werden kann.

  • VG Saarlouis, 14.02.2012 - 5 L 1918/11

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Zulassungsbescheid, mit dem

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Im Februar 2012 hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die Zulassungsbescheide vom 9.11.2011 und vom 2.2.2012 angeordnet und gleichzeitig die Antragsgegnerin verpflichtet, die Bauarbeiten sofort vollziehbar einzustellen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2012 - 5 L 1918/11 -) In der Begründung ist unter anderem ausgeführt, eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch das im Bau befindliche Vorhaben sei überwiegend wahrscheinlich.

    Was das Bauplanungsrecht angehe, bleibe die Kammer ungeachtet der seitens des Senats dagegen in den Beschwerdeentscheidungen(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -) erhobenen Bedenken bei ihrer in den Beschlüssen vom Februar 2012(vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2012 - 5 L 1918/11 und 5 L 1919/11 -) geäußerten Auffassung, dass das genehmigte Bauvorhaben in der Summierung aller durch die Dispense ermöglichten Ausweitungen mit dem sich aus dem § 15 BauNVO ergebenden Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren sei.

    Im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss - wie bereits in seiner Aussetzungsentscheidung vom Februar 2012(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2012 - 5 L 1918/11 -) zu den inzwischen infolge Verzichts erledigten "Zulassungsbescheiden" vom 9.11.2011 und vom 2.2.2012 - ferner unter Wiedergabe seiner damaligen Erwägungen davon ausgegangen ist, dass (auch) der inhaltsgleiche "Zulassungsbescheid" bereits aufgrund einer hier gebotenen kumulierenden Betrachtung der zahlreichen Befreiungen von den jeweils für sich betrachtet nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans "W.", beziehungsweise wegen der insoweit eröffneten Möglichkeiten zur "Vergrößerung" des Vorhabens im Vergleich zu den nach den städtebaulichen Vorgaben der Antragsgegnerin im Bebauungsplan (auch) unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten mit dem Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) nicht zu vereinbaren sei, ist auf die diesbezüglich schon im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 -) geäußerten grundsätzlichen Bedenken zu verweisen.

  • OVG Saarland, 27.09.1994 - 2 R 46/93

    Nachtragsgenehmigung; Tekturgenehmigung; Änderung; Bauvorhaben; Wesentliche

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Zwar spricht nach den für die Vollgeschosseigenschaft beziehungsweise die diesbezügliche Anrechnung eines oberirdischen Geschosses im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans maßgeblichen §§ 18 BauNVO 1977,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 46/93 -, SKZ 1995, 113, Leitsatz Nr. 17, wonach im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der die Zahl der zulässigen Vollgeschosse festsetzt, für die Bestimmung der Vollgeschosse und der auf ihre Zahl anzurechnenden Geschosse gemäß den statischen Verweisungen in den §§ 18 BauNVO 1962, 1968, 1977, 20 Abs. 1 BauNVO 1990 auf die landesrechtliche Vorschrift über den bauordnungsrechtlichen Vollgeschossbegriff abzustellen ist, die im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gegolten hat) 2 Abs. 5 LBO 1974(vgl. die bis 1.5.1980 maßgebende Bekanntmachung der Neufassung der Bauordnung für das Saarland (Landesbauordnung - LBO) vom 27.12.1974, Amtsblatt 1975, 85, 88) im Ergebnis viel für eine Anrechenbarkeit des damals allerdings noch nicht - wie heute - einer besonderen Regelung unterworfenen "Staffelgeschosses" mit gegenüber dem darunter befindlichen Geschoss zurückgesetzten Außenwänden.(vgl. dazu - aktuell - den nach § 20 Abs. 1 BauNVO 1990 auch planungsrechtlich maßgeblichen § 2 Abs. 5 LBO 2004, der - wie die Vorläuferfassung in § 2 Abs. 5 LBO 1996 die von der Antragstellerin angestellte Relationsbetrachtung nach Grundflächen, allerdings mit einem insoweit maßgeblichen Faktor 0, 75 (3/4), enthält) Das bloße Nichtvorliegen einer insoweit gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen (weiteren) Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) von der Festsetzung über die Geschosszahl würde indes für sich genommen - ebenso wie ein Fehlen einer Baugenehmigung oder eine unzutreffende verfahrensrechtliche Behandlung eines Bauvorhabens durch die Behörde am Maßstab der §§ 60 ff. LBO 2004 - noch keine Verletzung subjektiver Nachbarrechte der Antragstellerin bewirken.

    Was die - mit den Worten der Beigeladenen - "festgelegte" Geländeoberfläche(vgl. etwa zu den dabei eingeengten Entscheidungsspielräumen der Bauaufsichtsbehörden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 46/93 -, SKZ 1995, 113 Leitsatz Nr. 20, wonach die Befugnis zur Festlegung einer vom natürlichen Geländeverlauf abweichenden Geländeoberfläche nicht dazu missbraucht werden darf, Verstöße gegen Bauvorschriften, die an die Höhe von Gebäudeteilen über der Geländeoberfläche anknüpfen (zum Beispiel die Abstandsflächenbestimmungen oder die planerische Begrenzung der Vollgeschoßzahl), zu "kaschieren" oder auszuräumen, ebenso Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99, zu den Möglichkeiten bauaufsichtsbehördlicher "Festlegungen" von Geländeoberflächen OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BRS 59 Nr. 121 = BauR 1998, 314, wonach es nicht zu beanstanden ist, dass die Behörde die Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage abweichend vom natürlichen Gelände gestaltend festlegt, wenn der ursprüngliche natürliche Geländeverlauf aufgrund von Veränderungen, die im Zuge einer vor mehr als 25 Jahren ausgeführten Bebauung vorgenommen wurden, nicht mehr in Erscheinung tritt und er sich auch aus den Geländeverhältnissen in der Umgebung nicht mehr zuverlässig ableiten lässt) als unteren Bezugspunkt der Berechnung angeht, ist für die rechtliche Überprüfung der Baugenehmigung davon auszugehen, dass diesen Berechnungen entsprechend den Vorgaben des § 7 Abs. 4 LBO 2004 die vermessungstechnisch ermittelte beziehungsweise angesichts auf dem Gelände vorgenommener Geländeveränderungen rekonstruierte (ehemalige) zur Rückseite hin abfallende "natürliche" Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 7 LBO 2004) zugrunde liegt, und zwar - wie in der Beschwerde vorgetragen - in dem maßgeblichen Bereich der Außenwände des genehmigten Gebäudes.

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Enthalten die zur Baugenehmigung gehörenden Bauvorlagen eine von den tatsächlichen Geländeverhältnissen auf dem Baugrundstück wesentlich abweichende Darstellung, so begründet das von daher zum einen keine Verletzung von Nachbarrechten durch die angefochtene Genehmigung, deren Inhalt den Beurteilungsgegenstand im Anfechtungsstreit bildet.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40) Zum anderen steht aber eine solche Baugenehmigung, von der die Bauherrin oder der Bauherr rechtlich im Ergebnis keinen Gebrauch gemacht hat beziehungsweise nach den faktischen Gegebenheiten des Baugrundstücks vielleicht sogar (von vorneherein) gar keinen Gebrauch machen konnte, späteren Einschreitensansprüchen der betroffenen Nachbarn auf Erlass und Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für ein abweichend von der Genehmigung ins Werk gesetztes Gebäude zur Ausräumung dadurch bewirkter etwaiger Nachbarrechtsverstöße grundsätzlich nicht entgegen.

    Was die - mit den Worten der Beigeladenen - "festgelegte" Geländeoberfläche(vgl. etwa zu den dabei eingeengten Entscheidungsspielräumen der Bauaufsichtsbehörden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 46/93 -, SKZ 1995, 113 Leitsatz Nr. 20, wonach die Befugnis zur Festlegung einer vom natürlichen Geländeverlauf abweichenden Geländeoberfläche nicht dazu missbraucht werden darf, Verstöße gegen Bauvorschriften, die an die Höhe von Gebäudeteilen über der Geländeoberfläche anknüpfen (zum Beispiel die Abstandsflächenbestimmungen oder die planerische Begrenzung der Vollgeschoßzahl), zu "kaschieren" oder auszuräumen, ebenso Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99, zu den Möglichkeiten bauaufsichtsbehördlicher "Festlegungen" von Geländeoberflächen OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BRS 59 Nr. 121 = BauR 1998, 314, wonach es nicht zu beanstanden ist, dass die Behörde die Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage abweichend vom natürlichen Gelände gestaltend festlegt, wenn der ursprüngliche natürliche Geländeverlauf aufgrund von Veränderungen, die im Zuge einer vor mehr als 25 Jahren ausgeführten Bebauung vorgenommen wurden, nicht mehr in Erscheinung tritt und er sich auch aus den Geländeverhältnissen in der Umgebung nicht mehr zuverlässig ableiten lässt) als unteren Bezugspunkt der Berechnung angeht, ist für die rechtliche Überprüfung der Baugenehmigung davon auszugehen, dass diesen Berechnungen entsprechend den Vorgaben des § 7 Abs. 4 LBO 2004 die vermessungstechnisch ermittelte beziehungsweise angesichts auf dem Gelände vorgenommener Geländeveränderungen rekonstruierte (ehemalige) zur Rückseite hin abfallende "natürliche" Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 7 LBO 2004) zugrunde liegt, und zwar - wie in der Beschwerde vorgetragen - in dem maßgeblichen Bereich der Außenwände des genehmigten Gebäudes.

  • VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung und einen Zulassungsbescheid,

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.2.2013 - 5 L 36/13 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.2.2013 - 5 L 36/13 - ist unbegründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 10 A 2980/05

    Folge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung hinsichtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Im Gegenteil kann sogar bei einer durchsichtigen Umwehrung der Wohnfrieden eher in Frage gestellt sein.(vgl. hierzu etwa OVG Münster, Urteil vom 12.9.2006 - 10 A 2980/05 -, BRS 70 Nr. 128, Beschlüsse vom 1.6.2007 - 7 A 3852/06 -, BRS 71 Nr. 127 und vom 12.2.2009 - 10 A 3416/07 -, juris) Daraus ergibt sich für die gesamte Wand einheitlich bis zur Oberkante der Terrassenumwehrung auf der Ebene des Staffelgeschosses eine mittlere Wandhöhe von (8,61 m + 0,90 m =) 9,51 m und ein unstreitig in allen Teilen beziehungsweise Geschossen bis zum Obergeschoss nicht gewahrtes Grenzabstandserfordernis von (x 0, 4 m) 3,804 m. Bereits aus diesem Grund bestehen erhebliche Bedenken gegen die Einhaltung der durch den § 7 Abs. 1 Satz 1 LBO geforderten Abstandsfläche im Verhältnis zur Grundstücksgrenze der Antragstellerin.
  • OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08

    Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Ein Anspruch der Antragstellerin auf Einschreiten gegenüber der Beigeladenen oder Rechtsnachfolgern zur Ausräumung etwaiger im Hauptsacheverfahren festgestellter Nachbarrechtsverstöße richtete sich im Übrigen, auch das sei bereits in dem Zusammenhang zur Klarstellung ergänzend angemerkt, wegen des Verbots des Erlasses so genannter Baugebote im Rahmen des repressiven Bauordnungsrechts auf den Erlass einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für das Mehrfamilienhaus (insgesamt).(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196) Schließlich bleibt, wie bereits im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) ausgeführt, festzuhalten, dass das 2004 im materiellen Abstandsflächenrecht aus energiepolitischen Erwägungen heraus verankerte Privileg für abstandsflächenrechtlich relevante "nachträgliche" Außenwandverkleidungen in dem § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO 2004 für die hier zur Rede stehende Neubaumaßnahme nicht "nachträglich" in Anspruch genommen werden kann.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen Festsetzungen betreffend das Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 ff. BauNVO), der Bauweise (§ 22 BauNVO)(vgl. insoweit indes zur besonderen Festsetzung "Doppelhaus" i. S. von § 22 Abs. 2 BauNVO BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185) und der überbaubaren Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) - vorbehaltlich eines hier nicht ersichtlichen abweichenden Festsetzungswillens der Gemeinde aber anders als bei der Baugebietsausweisung hinsichtlich der zulässigen Art der baulichen Nutzung gerade kein generelles rechtliches Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke im Plangebiet.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209, zu einer vom Nachbarn angefochtenen Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, bei denen - ebenfalls - die Festsetzungen über die zulässige Geschosszahl, die Begrenzung der Geschossflächenzahl und auch die Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche nicht eingehalten worden waren) Von daher unterliegt die Bewertung des Verwaltungsgerichts, obgleich in der Sache nachvollziehbar, im Ergebnis nach wie vor zumindest nicht unerheblichen Bedenken.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen Festsetzungen betreffend das Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 ff. BauNVO), der Bauweise (§ 22 BauNVO)(vgl. insoweit indes zur besonderen Festsetzung "Doppelhaus" i. S. von § 22 Abs. 2 BauNVO BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185) und der überbaubaren Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) - vorbehaltlich eines hier nicht ersichtlichen abweichenden Festsetzungswillens der Gemeinde aber anders als bei der Baugebietsausweisung hinsichtlich der zulässigen Art der baulichen Nutzung gerade kein generelles rechtliches Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke im Plangebiet.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209, zu einer vom Nachbarn angefochtenen Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, bei denen - ebenfalls - die Festsetzungen über die zulässige Geschosszahl, die Begrenzung der Geschossflächenzahl und auch die Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche nicht eingehalten worden waren) Von daher unterliegt die Bewertung des Verwaltungsgerichts, obgleich in der Sache nachvollziehbar, im Ergebnis nach wie vor zumindest nicht unerheblichen Bedenken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 7 A 3852/06

    Bemessung der Wandhöhe bei Dachterrasse

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
    Im Gegenteil kann sogar bei einer durchsichtigen Umwehrung der Wohnfrieden eher in Frage gestellt sein.(vgl. hierzu etwa OVG Münster, Urteil vom 12.9.2006 - 10 A 2980/05 -, BRS 70 Nr. 128, Beschlüsse vom 1.6.2007 - 7 A 3852/06 -, BRS 71 Nr. 127 und vom 12.2.2009 - 10 A 3416/07 -, juris) Daraus ergibt sich für die gesamte Wand einheitlich bis zur Oberkante der Terrassenumwehrung auf der Ebene des Staffelgeschosses eine mittlere Wandhöhe von (8,61 m + 0,90 m =) 9,51 m und ein unstreitig in allen Teilen beziehungsweise Geschossen bis zum Obergeschoss nicht gewahrtes Grenzabstandserfordernis von (x 0, 4 m) 3,804 m. Bereits aus diesem Grund bestehen erhebliche Bedenken gegen die Einhaltung der durch den § 7 Abs. 1 Satz 1 LBO geforderten Abstandsfläche im Verhältnis zur Grundstücksgrenze der Antragstellerin.
  • OVG Saarland, 30.09.1997 - 2 R 30/96

    Natürlicher Geländeverlauf; Geländeverhältnisse; Geländeoberfläche; Ermittlung

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 3416/07
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

  • OVG Saarland, 18.01.2013 - 2 B 7/13

    Aussetzungsverfahren - Zwischenregelungen im Baunachbarstreit

  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

  • VG Saarlouis, 14.02.2012 - 5 L 1919/11

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Zulassungsbescheid, mit dem

  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.
  • OVG Saarland, 15.04.2014 - 2 B 201/14

    Zwischenregelung im baunachbarlichen Eilrechtsschutzverfahren

    Mit Blick auf die subjektive Rechtsposition der Antragsteller ist vorliegend zunächst nicht von Bedeutung, welche Gründe den Antragsgegner veranlasst haben, hier ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO 3004 durchzuführen oder ob eine (weitere) Befreiung hinsichtlich der bei dem Bauvorhaben zugelassenen Geschosszahl erforderlich gewesen wäre.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -, SKZ 2013, 169, Leitsatz Nr. 24).
  • VG Minden, 30.10.2013 - 11 K 3534/12

    Klage gegen Bau eines Recyclinghofes in Rheda-Wiedenbrück erfolglos

    Ein darüber hinausgehender, von einer realen Beeinträchtigung unabhängiger Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung (§§ 15 ff. BauNVO) und der Bauweise (§§ 22 ff. BauNVO) ergibt sich weder aus dem Bundesrecht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1995 - 4 B 52.95 -, BauR 1995, 823 = juris Rn. 3 m.w.N. auf die eigene Rechtsprechung; OVG Saarland, Beschluss vom 10.06.2013 - 2 B 30/13 -, juris Rn. 36, noch lässt sich ein derartiger Anspruch den Planunterlagen und dem dort verlautbaren Willen des Satzungsgebers entnehmen.
  • VG Ansbach, 14.12.2021 - AN 9 K 21.00477

    Drittanfechtungsklage, Nachbarklage wegen Verletzung einer Baumschutzverordnung,

    Art. 66 ist nicht in dem Sinne nachbarschützend, dass etwa die Nichtbeteiligung für sich allein die Baugenehmigung diesem Nachbar gegenüber rechtswidrig macht (so auch VGH München Beschluss vom 12.7.2010 - 14 CS 10.327 -, Beschluss vom 29.11.2010 - 9 CS 10.2197 -, BayVBl. 2011, 698; Beschluss vom 16.10.2018, NVwZ-RR 2019, 303; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10.6.2013 - 2 B 30/13 -, ZfBR 2013, 591 - nur LS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3399
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13 (https://dejure.org/2013,3399)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2013 - 2 B 30/13 (https://dejure.org/2013,3399)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2013 - 2 B 30/13 (https://dejure.org/2013,3399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ermessensfehlerfreie Anordnung der sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung einer baulichen Anlage ohne Gefahr des Substanzverlusts oder erheblicher Aufwendungen für die Entfernung und Lagerung

  • rechtsportal.de

    OBG § 21 S. 2 NRW; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
    Anforderungen an die ermessensfehlerfreie Anordnung der sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung einer baulichen Anlage ohne Gefahr des Substanzverlusts oder erheblicher Aufwendungen für die Entfernung und Lagerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sofortige Vollziehung einer bauordnungsrechtlichen Abrissverfügung nur in Ausnahmefällen

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 9 L 1629/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2007 - 7 B 573/07

    Warenautomat ist eine bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13
    vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juni 2007 - 7 B 573/07 -, S. 5 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 12. Januar 1998 - 10 B 3025/97 -, BRS 60 Nr. 166 = juris Rn. 6.

    Entscheidend ist vielmehr, dass anders als etwa bei Beseitigung eines Warenautomaten, eines den Kern einer Anlage bildenden Containers oder eines Gastanks, vgl. dazu: OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juni 2007 - 7 B 573/07 - (Warenautomat), vom 26. August 2003 - 7 B 1606/03 - (Container) und vom 17. September 2012 - 7 B 915/12 - (Gastank), vorliegend außer Frage steht, dass die baulichen Anlagen bei Demontage als solche verlustig gehen werden und nicht etwa an baurechtlich unbedenklicher Stelle oder nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens ohne weiteres in der vorgefundenen Form wieder aufgestellt werden könnten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13
    vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juni 2007 - 7 B 573/07 -, S. 5 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 12. Januar 1998 - 10 B 3025/97 -, BRS 60 Nr. 166 = juris Rn. 6.
  • VG Minden, 08.08.2001 - 9 L 545/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der bauordnungsrechtlichen Abrissverfügung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von denjenigen, die den von der Antragsgegnerin zitierten Beschlüssen des VG Minden vom 8. August 2011 - 9 L 545/01- (juris) und des beschließenden Gerichts [Beschluss vom 10. Mai 1989 - 11 B 1262/89 -, BRS 49 Nr. 231 = juris (nur LS)] zugrundelagen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1989 - 11 B 1262/89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 B 30/13
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von denjenigen, die den von der Antragsgegnerin zitierten Beschlüssen des VG Minden vom 8. August 2011 - 9 L 545/01- (juris) und des beschließenden Gerichts [Beschluss vom 10. Mai 1989 - 11 B 1262/89 -, BRS 49 Nr. 231 = juris (nur LS)] zugrundelagen.
  • VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13

    Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal

    vgl.OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2013 - 2 B 30/13 -, juris.
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Dementsprechend hat das Beschwerdegericht bereits mehrfach entschieden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung regelmäßig, d.h. ohne Vorliegen besonderer Umstände, nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.1997, Bs II 5/97, juris Rn. 3; Beschl. v. 31.7.2001, 2 Bs 135/01, juris Rn. 9; Beschl. v. 5.2.2008, 2 Bs 295/07, n.v.; ebenso OVG Greifswald, Beschl. v. 6.2.2008, 3 M 9/08, BauR 2009, 482, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschl. v. 4.3.2013, 2 B 30/13, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.7.2015, OVG 10 S 14.15, KommJur 2015, 436, juris Rn. 19; VGH München, Beschl. v. 30.1.2019, 9 CS 18.2533, BayVBl. 2019, 391, juris Rn. 23).
  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2020 - 6 L 1938/19

    Rückbaugebot Zumutbarkeit Beseitigung Abbruch Abriss Duldung Sofortvollzug

    vgl. für den Fall einer Beseitigungsverfügung OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 - und vom 4. März 2013 - 2 B 30/13 - jeweils juris.
  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2016 - 10 L 1735/16

    Beseitigungsverfügung, geschotterte Fläche, bauliche Anlage, Privilegierung,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2013 -2 B 30/13-, Beschluss vom 10. Februar 2010 -7 B 1368/09- und Beschluss vom 13. November 2006 -7 B 2363/06-, sämtlich juris.
  • VG Köln, 11.02.2015 - 2 L 332/15

    Beseitigungsanordnung der "Dachkonstruktion" und Nutzungsuntersagung des

    Dabei schließt die Prüfung, dass die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten erfordert, auch ein, ob der Gefahrenlage für die Dauer des Hauptsacheverfahrens durch anderweitige ergänzende Maßnahmen der Gefahrenabwehr, etwa durch eine konsequente Nutzungsuntersagung und/oder Versiegelung, begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04. März 2013 - 2 B 30/13 -, juris Rz. 16.
  • VG Düsseldorf, 27.09.2019 - 15 L 1749/19

    Gradführung sonstiger ausländischer Hochschulgrad "Philosophiae Doctor en

    Ist demgegenüber von einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes auszugehen und zugleich ein besonderes Interesse daran zu bejahen, den Verwaltungsakt schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache zu vollziehen, vgl. zum Erfordernis des sog. besonderen Vollziehungsinteresses BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 - 1 BvR 2466/08 -, juris, Rdnr. 20 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 -, juris, Rdnr. 15 ff., 19; OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2013 - 2 B 30/13 -, juris, Rdnr. 7, und Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 1 B 49/12 -, juris, Rdnr. 35, überwiegt das öffentliche Interesse.
  • VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 7770/20

    Standsicherheit, Umwehrung, Terrasse, Kappendecke

    vgl. in Bezug auf das fehlende besondere Vollzugsinteresse für eine Beseitigung bei unterbliebener Nutzungsuntersagung: OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2013 - 2 B 30/13 -, juris, Rn. 16 ff.
  • VG Düsseldorf, 08.12.2022 - 15 L 1529/22
    Ist demgegenüber von einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes auszugehen und zugleich ein besonderes Interesse daran zu bejahen, den Verwaltungsakt schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache zu vollziehen, vgl. zum Erfordernis des sog. besonderen Vollziehungsinteresses BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 - 1 BvR 2466/08 -, juris, Rdnr. 20 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 -, juris, Rdnr. 15 ff., 19; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. März 2013 - 2 B 30/13 -, juris, Rdnr. 7, und vom 17. Dezember 2012 - 1 B 49/12 -, juris, Rdnr. 35, überwiegt das öffentliche Interesse.
  • OVG Sachsen, 07.01.2014 - F 7 B 363/13

    Überprüfungsumfang, Ermessensentscheidung, Teilnehmergemeinschaft,

    Etwa, wenn die bauliche Anlage ohne nennenswerten Substanzverlust abgebaut kann und keine erheblichen Aufwendungen für die Entfernung und etwaige Lagerung der Anlage entstehen (vgl. zum Vorstehenden OVG NRW, Beschl. v. 4. März 2013 - 2 B 30/13 - juris Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 08.12.2015 - 4 L 3898/15
    BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2013 - 2 B 30/13 -, juris Rn. 7, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 1 B 49/12 -, juris Rn. 35, und Beschluss vom 12. Januar 1998 - 10 B 3025/97 -, juris Rn. 3.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11800
BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13 (https://dejure.org/2013,11800)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2013 - 2 B 30.13 (https://dejure.org/2013,11800)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 2 B 30.13 (https://dejure.org/2013,11800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines bestandskräftigen und auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhenden Dauerverwaltungsakts

  • rechtsportal.de

    Teilzeitbeschäftigung von Beamten nur mit deren Einverständnis; Anpassung eines bestandskräftigen und auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhenden Dauerverwaltungsakts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
    Durch Beschluss vom 19. September 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes über die antragslose, d.h. unfreiwillige Einstellungsteilzeit als mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und nichtig (BVerfGE 119, 247).

    Entsprechende gesetzliche Regelungen und die darauf gestützten Teilzeitanordnungen sind verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138 Rn. 18 f.).

    Aus den nach § 31 Abs. 1 BVerfGG bindenden Gründen des Beschlusses vom 19. September 2007 (a.a.O. S. 265 f.) zur unfreiwilligen Einstellungsteilzeit nach dem Niedersächsischen Landesbeamtengesetz folgt, dass gesetzliche Regelungen, die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung vorsehen oder ermöglichen, gegen die nach Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation verstoßen.

  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
    Daraus folgt, dass teilzeitbeschäftigten Beamten jedenfalls dann Vollzeitbeschäftigung ermöglicht werden soll, wenn ansonsten eine amtsangemessene Lebensführung, wie sie durch die volle Alimentation gewährleistet wird, in Frage stehen könnte (Urteil vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 12 f. = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 2).

    Der Bedeutungsgehalt dieser Bestimmung ist durch das Urteil des Senats vom 30. Oktober 2008 (a.a.O.) geklärt:.

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
    Entsprechende gesetzliche Regelungen und die darauf gestützten Teilzeitanordnungen sind verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138 Rn. 18 f.).

    Dagegen darf der Klägerin weder zum Nachteil gereichen, dass sie infolge der ihr auferlegten Teilzeitbeschäftigung nicht die volle Dienstleistung erbracht hat, noch dass der Landeshaushalt in den Jahren 2007 und 2008 nicht genügend Planstellen enthalten hat, um alle teilzeitbeschäftigten Lehrer in Vollzeit zu beschäftigen (Urteil vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 28 Rn. 28 und 29).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
    Die auf verfassungswidriger gesetzlicher Grundlage teilzeitbeschäftigten Lehrer haben dann nicht ab der Nichtigerklärung des Gesetzes, sondern erst ab Beginn des darauf folgenden Schuljahres im Wege der Reduktion des Ermessens nach § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG auf Null einen Anspruch auf Aufhebung der Teilzeitanordnung, d.h. auf Vollzeitbeschäftigung (Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 22 f. = NVwZ 2011, 888).

    Vielmehr muss er über deren Aufhebung für die Zeit ab Eingang des Antrags eine Ermessensentscheidung nach § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG treffen, die sich an den allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in der Teilzeitphase zu orientieren hat (Urteil vom 24. Februar 2011 a.a.O. Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
    Klärungsbedarf besteht, wenn eine von der Beschwerde aufgeworfene Frage von Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht weder beantwortet worden ist noch auf der Grundlage ihrer Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 ).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11

    Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
    Die Unanfechtbarkeit des Dauerverwaltungsakts kann nicht dazu führen, dass dieser trotz feststehender Verfassungswidrigkeit für die Zukunft weiterhin Rechtswirkungen entfaltet (Urteile vom 26. September 2012 - BVerwG 2 C 48.11 - NVwZ-RR 2013, 325 Rn. 25 f. und vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 C 59.11 - NVwZ 2013, 444 Rn. 28 f. ).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 59.11

    Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltfähigkeit von Teilbeschäftigungszeiten; degressive

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 30.13
    Die Unanfechtbarkeit des Dauerverwaltungsakts kann nicht dazu führen, dass dieser trotz feststehender Verfassungswidrigkeit für die Zukunft weiterhin Rechtswirkungen entfaltet (Urteile vom 26. September 2012 - BVerwG 2 C 48.11 - NVwZ-RR 2013, 325 Rn. 25 f. und vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 C 59.11 - NVwZ 2013, 444 Rn. 28 f. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes muss grundsätzlich nur insoweit zurücktreten, als es um die Abwendung schwerwiegender konkreter Gefahren geht; etwas anderes kann bei verhältnismäßig geringfügigen Auswirkungen einer Beseitigungsverfügung gelten, namentlich dann, wenn eine bauliche Anlage ohne Substanzverlust beseitigt werden kann und keine erheblichen Aufwendungen für die Entfernung und Lagerung der Anlage entstehen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 04.03.2013 - 2 B 30.13 - juris, RdNr. 7).

    Die Verhältnismäßigkeit der sofortigen Vollziehung von Beseitigungsverfügungen setzt voraus, dass die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr ein sofortiges Einschreiten erfordert, was auch die Prüfung einschließt, ob der Gefahrenlage für die Dauer des Hauptsacheverfahrens durch anderweitige ergänzende Maßnahmen der Gefahrenabwehr begegnet werden kann (vgl. OVG NW, Beschl. v. 04.03.2013, a.a.O., RdNr. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht