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   OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12   

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OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12 (https://dejure.org/2013,925)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.01.2013 - 2 B 336/12 (https://dejure.org/2013,925)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 2 B 336/12 (https://dejure.org/2013,925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; SchulG § 4a, § 23a
    Aufnahme in das Gymnasium, Entscheidung des Schulleiters, Zügigkeit, Schulnetzplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Eltern auf Aufnahme ihres Kindes in das Wunschgymnasium

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 - und Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 -, alle juris; Beschl. v. 7. November 2012 - 2 B 345/12 -) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.

    Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die so ermittelte Kapazität der Schule, muss, wenn Gesetz- und Verordnungsgeber - wie hier - weder im Schulgesetz noch in den einzelnen Schulordnungen Abwägungskriterien vorgegeben haben, in einem Auswahlverfahren unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes nach sachgerechten Kriterien darüber entschieden werden, welche der Bewerber die freien Plätze erhalten sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris; st. Rspr.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris) muss die Schule zu Unrecht abgelehnte Bewerber bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zusätzlich aufnehmen.

    Ihr Aufnahmeanspruch würde deshalb bei einem Abwarten der Hauptsachentscheidung jedenfalls teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 15.12.2009 - 2 B 498/09

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in das Gymnasium nach Wahl der Eltern i.R.d.

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris) muss die Schule zu Unrecht abgelehnte Bewerber bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zusätzlich aufnehmen.

    Ihr Aufnahmeanspruch würde deshalb bei einem Abwarten der Hauptsachentscheidung jedenfalls teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 2 B 321/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 - und Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 -, alle juris; Beschl. v. 7. November 2012 - 2 B 345/12 -) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.
  • OVG Sachsen, 07.11.2012 - 2 B 345/12

    Aufnahme in ein Gymnasium mit vertiefter musischer Ausbildung (Thomasschule zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 - und Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 -, alle juris; Beschl. v. 7. November 2012 - 2 B 345/12 -) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.
  • OVG Sachsen, 19.08.2011 - 2 B 158/11

    Aufnahme in ein Gymnasium, Kapazität, Entscheidung des Schulleiters, Dauer des

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12
    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 - und Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 -, alle juris; Beschl. v. 7. November 2012 - 2 B 345/12 -) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.
  • OVG Sachsen, 22.11.2016 - 2 B 195/16

    Grundlage für die Bestimmung der Zügigkeit einer weiterführenden Schule ist der

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 24. Februar 2016, SächsVBl. 2016, 155, 156 Rn. 5).

    Abweichendes gilt nur dann, wenn sich aus dem vom Staatsministerium für Kultus genehmigten Schulnetzplan etwas anderes ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8).

    Maßgeblich für die Aufnahmeentscheidung bleibt vielmehr auch dann die Anzahl der Züge im genehmigten Schulnetzplan (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462, 463 Rn. 12).

    Soweit die Antragsteller dem Beschluss des Senats vom 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 - (juris Rn. 14) entnehmen wollen, der Antragsgegner sei "nur im Ausnahmefall befugt, ... weniger Klassen einzurichten", gehen sie fehl.

    Dies ist nicht der Fall, zumal beide Verfahren unterschiedliche Sachverhalte betreffen: Während der Schulleiter (im Verfahren 2 B 336/12) auf Veranlassung des Antragsgegners trotz eines Bewerberüberhangs lediglich drei Eingangsklassen eingerichtet hatte, obwohl die Schule vierzügig genehmigt worden war, und die "überzähligen" Bewerber einer anderen Schule zugewiesen wurden, hat die Schulleiterin vorliegend in Übereinstimmung mit dem genehmigten Schulnetzplan zwei Eingangsklassen eingerichtet.

    Anders als der Besuch einer bestimmten Schulart (§ 4 Abs. 1 SchulG), etwa der Mittel-/Oberschule oder des Gymnasiums, ist die hier allein in Rede stehende Aufnahme in eine bestimmte Schule für die Verwirklichung dieser Rechte von deutlich geringerem Gewicht (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 8. Februar 2016 a. a. O., 462 Rn. 10 und Beschl. v. 11. November 2016 - 2 B 205/16 - Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 12.09.2016 - 2 B 190/16

    Wunschschule; weiterführende Schulen; Funktionsfähigkeit; Anspruch auf Aufnahme

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).

    13 3. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, juris Rn. 12 und Beschl. v. 24. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 544, 546; st. Rspr.) verkürzt die Schule, nimmt sie aufgrund einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung Schüler auf, den Zugangsanspruch anderer Bewerber.

  • OVG Sachsen, 08.02.2016 - 2 B 301/15

    Schulnetzplan; Integrationsschüler; Losverfahren

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, und Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6).

    Sie ist daher auch bei einem - wie hier - Bewerberüberhang für die Aufnahmeentscheidung des Schulleiters maßgeblich (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 2 B 281/20

    Aufnahme in eine weiterführende Schule (Gymnasium); Festlegung der

    4 2. Bei der Ermittlung der gemäß § 3 Abs. 3 SOGYA am Gymnasium verfügbaren Ausbildungsplätze ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2018 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9) von den in § 4a Abs. 2 und 3 SächsSchulG genannten Kriterien, insbesondere der dort festgelegten Klassenobergrenze und Zügigkeit, auszugehen.

    Sie ist daher auch bei einem - wie hier - Bewerberüberhang für die Aufnahmeentscheidung der Schulleiterin maßgeblich (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8 und v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462, 463).

  • OVG Sachsen, 16.08.2013 - 2 B 376/13

    Anspruch der Eltern auf Unterrichtung ihres Kindes in der gewählten zweiten

    Diese und die im Schulnetzplan festgelegte Zügigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8 ff.) sind daher für die Ermittlung der Kapazität für die Aufnahme in eine bestimmte Schule oder eine bestimmte Klasse bzw. Klassenstufe maßgeblich.

    Ihr Aufnahmeanspruch würde deshalb bei einem Abwarten der Hauptsacheentscheidung zumindest teilweise endgültig vereitelt, was die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -; Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -).

  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 284/15

    Entscheidung des Schulleiters; Auswahlkriterien; Ermessen; Grundsatz des fairen

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch das Recht auf Zugang einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. vom 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, und Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6).

    Abgesehen davon, dass die (Haupt-)Wohnung der Antragstellerin zu 3. im Aufnahmeantrag nicht erfragt wurde, gilt auch hier, dass die Schulleiterin dies den Eltern und Schülern hätte vorher mitteilen müssen.14 c) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.) verkürzt die Schule, nimmt sie aufgrund einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung Schüler auf, den Zugangsanspruch anderer Bewerber.

  • OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14

    Aufnahme an der Oberschule, Vergabe der Ausbildungsplätze im Losverfahren

    Das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 19. August 2011 - 2 B 158/11 -, Beschl. v. 15. September 2012 - 2 B 321/12 - und Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, alle juris) grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten.

    12 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 16; st. Rspr.) verkürzt die Schule, nimmt sie aufgrund einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung Schüler auf, den Zugangsanspruch anderer Bewerber.

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung des Schulleiters;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfasst das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 B 270/20

    Aufnahme einer gleichen Anzahl von Jungen und Mädchen in die Eingangsklasse einer

    Bei deren Ermittlung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2018 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9) von den in § 4a Abs. 2 und 3 SächsSchulG genannten Kriterien, insbesondere der dort festgelegten Klassenobergrenze und Zügigkeit, auszugehen.
  • OVG Sachsen, 12.08.2022 - 2 B 193/22

    Schulrecht; Aufnahmeentscheidung; Gymnasium; Schulträger

    Bei deren Ermittlung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Dezember 2018 - 2 B 316/18 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 - und Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris; Beschl. v. 14. Januar 2015, …
  • OVG Sachsen, 11.11.2016 - 2 B 205/16

    Aufnahme in die Klassenstufe 5 einer Mittelschule; Entscheidung des Schulleiters;

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 243/22

    Wunschschule; Nachrückverfahren; freie Plätze

  • OVG Sachsen, 31.08.2021 - 2 B 325/21

    Aufnahme in die Eingangsklasse einer Oberschule; zulässige Auswahlkriterien;

  • OVG Sachsen, 13.08.2019 - 2 B 197/19

    Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule; Durchführung des

  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 2 B 182/16

    Auswahlverfahren; Aufnahmeantrag; Bildungsempfehlung

  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 273/22

    Aufnahme in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums; Antragstellung nach

  • OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20

    Aufnahme in die Grundschule; Kriterium der Länge des Schulwegs; Berechnung der

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17

    Aufnahme in die Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk, Bestimmung der Zügigkeit

  • OVG Sachsen, 16.08.2013 - 2 B 377/13

    Gymnasium, Wahl der zweiten Fremdsprache, Losverfahren, Härtefall

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 225/22

    Gemeinschaftsschule; Klassenobergrenze; Inklusion; blinde Schülerin

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 237/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmekriterien "Länge des sicheren

  • OVG Sachsen, 06.01.2015 - 2 B 95/14

    Voraussetzungen für den Widerruf eines Bescheids über die integrative

  • OVG Sachsen, 10.09.2021 - 2 B 304/21

    Aufnahme in das Gymnasium; Auswahlverfahren; Rechtmäßigkeit des

  • OVG Sachsen, 13.09.2023 - 2 B 146/23

    Aufnahme in ein Gymnasium; Durchführung des Losverfahrens; Antrag auf Teilnahme

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 246/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Bestimmung der Zügigkeit;

  • OVG Sachsen, 29.08.2013 - 2 B 416/13

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen

  • OVG Sachsen, 26.08.2013 - 2 B 390/13

    Wahl des Profils am Gymnasium, Profilgruppe, Ermittlung der verfügbaren Plätze,

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