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   BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08   

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https://dejure.org/2008,4845
BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08 (https://dejure.org/2008,4845)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2008 - 2 B 43.08 (https://dejure.org/2008,4845)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2008 - 2 B 43.08 (https://dejure.org/2008,4845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen Schulen auf die laufbahnrechtliche Probezeit; Anrechenbarkeit einer Tätigkeit bei ihrer überwiegenden Entsprechung mit einer Tätigkeit in der jetzigen Laufbahn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91

    Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08
    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (Urteile vom 14. März 1974 BVerwG 2 C 33.72 BVerwGE 45, 85 und vom 13. Dezember 1978 BVerwG 6 C 46.78 BVerwGE 57, 183 ; Beschluss vom 7. Juli 1993 BVerwG 6 P 15.91 Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 17.82

    Öffentlicher Dienst - Soldat auf Zeit - Probezeit - Anrechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08
    Es genüge, dass sie im Einzelfall überwiegend einer Tätigkeit in der jetzigen Laufbahn entsprochen habe und von ihr maßgeblich geprägt worden sei (Urteil vom 24. November 1983 BVerwG 2 C 17.82 Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 1).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer darzulegen, worin der allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedarf an der Klärung der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage bestehen soll (Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08
    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (Urteile vom 14. März 1974 BVerwG 2 C 33.72 BVerwGE 45, 85 und vom 13. Dezember 1978 BVerwG 6 C 46.78 BVerwGE 57, 183 ; Beschluss vom 7. Juli 1993 BVerwG 6 P 15.91 Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08
    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (Urteile vom 14. März 1974 BVerwG 2 C 33.72 BVerwGE 45, 85 und vom 13. Dezember 1978 BVerwG 6 C 46.78 BVerwGE 57, 183 ; Beschluss vom 7. Juli 1993 BVerwG 6 P 15.91 Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Es muss an der nach dem Regelungsplan des Gesetzes zu erwartenden Regel mangeln (BVerwG vom 11.9.2008 - 2 B 43/08 - Buchholz 237.7 § 23 NWLBG Nr. 1 mwN) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. zu den Voraussetzungen BVerwG, Beschluss vom 11. September 2008 - 2 B 43.08 -, juris Rn. 7; sowie Urteile vom 27. Oktober 2004 - 6 C 30.03 -, BVerwGE 122, 130 = juris Rn. 19; BVerwG, und vom 26. Oktober 1995 - 3 C 11.94 -, BVerwGE 99, 362 = juris Rn. 36; eine Analogie annehmend hingegen Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 22.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    Eine solche planwidrige Regelungslücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (Beschluss vom 11. September 2008 - BVerwG 2 B 43.08 - Buchholz 237.7 § 23 NWLBG Nr. 1 Rn. 7 m.w.N.).
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