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   BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09   

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https://dejure.org/2010,11446
BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09 (https://dejure.org/2010,11446)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 B 44.09 (https://dejure.org/2010,11446)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 (https://dejure.org/2010,11446)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 StGB, § 13 Abs 1 S 2 BDG, § 11 Abs 1 S 2 DG HA
    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines Kindes

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens in einer für das Amt des Beamten oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise durch ein mit Freiheitsstrafe geahndetes vorsätzlich begangenes außerdienstliches Sexualdelikt gegen ein Kind

  • rewis.io

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines Kindes

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1
    Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens in einer für das Amt des Beamten oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise durch ein mit Freiheitsstrafe geahndetes vorsätzlich begangenes außerdienstliches Sexualdelikt gegen ein Kind

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    a) Der Beklagte macht unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10. Dezember 2008 im Verfahren BVerwG 2 B 73.07 (jetzt BVerwG 2 C 83.08) geltend, das Verfahren sei geeignet zur Klärung der Frage beizutragen, wie das Dienstvergehen des außerdienstlichen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach seiner Schwere bei der prognostischen Gesamtwürdigung zu gewichten sei.

    Sein Fall unterscheide sich insoweit von dem Verfahren BVerwG 2 B 73.07 (jetzt BVerwG 2 C 83.08), als dort zusätzlich zur Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs nach § 176 StGB in Tateinheit eine Verurteilung wegen Missbrauchs Schutzbefohlener gemäß § 174 StGB im Raum stehe.

    Diese Ausführungen rechtfertigen nicht mehr die Zulassung der Revision, nachdem der Senat mit Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, dass die Schwere des Dienstvergehens gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG - gleiches gilt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 HmbDG (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 -) - richtungweisend für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme ist.

    Sie indiziert bei einem außerdienstlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes gemäß § 176 Abs. 1 StGB, der mit einer Freiheitsstrafe geahndet wurde, die Höchstmaßnahme, wenn es in der Gesamtheit an hinreichend gewichtigen entlastenden Gesichtspunkten fehlt (Urteil vom 25. März 2010 a.a.O. Rn.18 und LS).

    Darauf kommt es an, wenn dem Beamten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" mildernde Umstände von erheblichem Gewicht zugute kommen (Urteil vom 25. März 2010 a.a.O. Rn. 21).

    Etwas anderes könnte dann gelten, wenn dem Beamten - etwa einem Lehrer - dienstlich Kinder anvertraut sind, da dann dem außerdienstlichen Fehlverhalten zugleich eine Indizwirkung für die Erfüllung der Dienstpflichten zukommt (Urteil vom 25. März 2010 a.a.O. Rn. 22).

    Wie der Senat im Urteil vom 25. März 2010 (a.a.o. Rn. 21) entschieden hat, kommt es wegen der Schwere des mit einer Freiheitsstrafe geahndeten sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB auf weitere erschwerende Umstände nur dann an, wenn dem Beamten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" mildernde Umstände von erheblichem Gewicht zugute kommen (Urteil vom 25. März 2010 a.a.O. Rn. 21).

    Für den mit einer Freiheitsstrafe geahndeten außerdienstlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB hat der Senat im Urteil vom 25. März 2010 (a.a.O. Rn. 18) ausgeführt, dass vorsätzlich begangene schwerwiegende Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet worden sind, auch ohne Bezug auf das konkrete Amt in der Regel zu einer schwerwiegenden Ansehensschädigung führen, wie die gesetzgeberische Wertung in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG (bzw. § 53 Satz 1 Nr. 1 HmbLBG a.F., entsprechend § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG, vormals § 48 Satz 1 Nr. 1 BBG a.F.) zeigt.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 25. März 2010 (a.a.O. Rn. 19) weiter ausgeführt:.

  • BVerwG, 10.12.2008 - 2 B 73.07
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    a) Der Beklagte macht unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10. Dezember 2008 im Verfahren BVerwG 2 B 73.07 (jetzt BVerwG 2 C 83.08) geltend, das Verfahren sei geeignet zur Klärung der Frage beizutragen, wie das Dienstvergehen des außerdienstlichen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach seiner Schwere bei der prognostischen Gesamtwürdigung zu gewichten sei.

    Sein Fall unterscheide sich insoweit von dem Verfahren BVerwG 2 B 73.07 (jetzt BVerwG 2 C 83.08), als dort zusätzlich zur Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs nach § 176 StGB in Tateinheit eine Verurteilung wegen Missbrauchs Schutzbefohlener gemäß § 174 StGB im Raum stehe.

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    Dieses Vertrauen wird auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 72.97 - juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    b) Die gerügte Divergenz zum Beschluss des Senats vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 -, nach dem erschwerende Umstände nur dann in die Gesamtwürdigung eingestellt werden dürfen, wenn sie zur Überzeugung des Gerichts feststehen, ist nicht gegeben.
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    a) Zudem sieht der Beklagte eine Divergenz (§ 65 Abs. 1 HmbDG, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das konkrete Feststellungen zum Ansehensverlust fordere (Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - und vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01), ebenso zur Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zu § 16 Abs. 1 Nr. 2 WDO (Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    a) Zudem sieht der Beklagte eine Divergenz (§ 65 Abs. 1 HmbDG, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das konkrete Feststellungen zum Ansehensverlust fordere (Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - und vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01), ebenso zur Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zu § 16 Abs. 1 Nr. 2 WDO (Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 2 B 34.08

    Auftreten eines Dienstherrn als "agent provocateur" als Verstoß gegen Sinn und

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    Diese Ausführungen rechtfertigen nicht mehr die Zulassung der Revision, nachdem der Senat mit Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, dass die Schwere des Dienstvergehens gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG - gleiches gilt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 HmbDG (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2009 - BVerwG 2 B 34.08 -) - richtungweisend für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme ist.
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
    a) Zudem sieht der Beklagte eine Divergenz (§ 65 Abs. 1 HmbDG, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das konkrete Feststellungen zum Ansehensverlust fordere (Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - und vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01), ebenso zur Rechtsprechung des Wehrdisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zu § 16 Abs. 1 Nr. 2 WDO (Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Unabhängig vom konkret verhängten Strafmaß und vom Amt des Beamten ist in der Rechtsprechung insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen als außerdienstliche Verfehlung bewertet worden, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regeleinstufung gebietet (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Dies hat der Senat insbesondere für den (außerdienstlichen) sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 - IÖD 2010, 189 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - 3d A 4517/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Vollzugsbeamten wegen Straftaten im

    Dies hat der Senat insbesondere für den (außerdienstlichen) sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 - IÖD 2010, 189 ).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

    Unabhängig vom konkret verhängten Strafmaß und vom Amt des Beamten ist in der Rechtsprechung insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen als außerdienstliche Verfehlung bewertet worden, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regeleinstufung gebietet (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 8; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11

    Polizeibeamter; sexueller Missbrauch eines Kindes; außerdienstliches Vergehen;

    Richtschnur für die Maßnahmebemessung ist in diesen Fällen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, - 2 C 83.08 -, juris Rn. 18 f.; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 -, juris Rn. 5 ff.).

    Umgekehrt kommt es nur dann auf weitere erschwerende Umstände an, wenn dem Beamten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" mildernde Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

    Deshalb ist bei sexuellem Missbrauch von anvertrauten Schülern unter 16 Jahren durch Lehrer gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 1, § 176 Abs. 1 StGB die Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst indiziert, wenn es in der Gesamtheit an hinreichend gewichtigen entlastenden Gesichtspunkten fehlt (vgl. für den Fall eines außerdienstlich erfolgten sexuellen Missbrauchs eines Kindes gemäß § 176 Abs. 1 StGB Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18, Beschluss vom 23. Juni 2010 - BVerwG 2 B 44.09 - juris Rn. 5 ff. = IÖD 2010, 189).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 19.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

    Unabhängig vom konkret verhängten Strafmaß und vom Amt des Beamten ist in der Rechtsprechung insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen als außerdienstliche Verfehlung bewertet worden, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regeleinstufung gebietet (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 8; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 3d A 2378/15

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, juris Rdn. 18; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 -, juris Rdn. 12.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2022 - 3 LD 3/21

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Behördenprinzip; Dienstherr;

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere für den (außerdienstlichen) sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.3.2010 - BVerwG 2 C 83.08 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Juni 2010 - BVerwG 2 B 44.09 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

    52 Eine solche Straftat ist - unabhängig vom konkreten Amt, das der Beamte innehat und unabhängig vom konkret verhängten Strafmaß - geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums derart schwerwiegend zu beeinträchtigen, dass als "Richtschnur" für die Maßnahmebemessung (BVerwG, Urteil vom 25.03.2010, a.a.O.; Beschluss vom 23.06.2010 - 2 B 44.09 -, IÖD 2010, 189) bzw. als "Regeleinstufung" (BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, NVwZ 2015, 1680) die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. für den Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts zu Grunde zu legen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 3d A 3226/19
  • VG Saarlouis, 05.02.2020 - 7 K 817/19

    Disziplinarklage gegen einen Beamten wegen der Begehung eines schwerwiegenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 81 D 1.12

    Lehrer; sexueller Missbrauch eines Kindes; - von Schutzbefohlenen;

  • VG Meiningen, 14.06.2016 - 6 D 60010/15

    Maßnahmebemessung beim außerdienstlichen Besitz und Verbreiten

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439

    Disziplinarrecht; Studiendirektor im Ruhestand; sexueller Missbrauch von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2016 - 10 L 154/14

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17

    Disziplinarecht; Disziplinarklage; Zurückstufung

  • VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11

    Entfernung aus dem Dienst

  • VG Münster, 03.11.2010 - 13 K 2237/09

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen eines vorsätzlich begangenen

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