Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 25.07.2013 | VG Lüneburg, 10.10.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 47.13, 2 B 47.13 (2 C 38.13)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26958
BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 47.13, 2 B 47.13 (2 C 38.13) (https://dejure.org/2013,26958)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2013 - 2 B 47.13, 2 B 47.13 (2 C 38.13) (https://dejure.org/2013,26958)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2013 - 2 B 47.13, 2 B 47.13 (2 C 38.13) (https://dejure.org/2013,26958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - A 3 S 698/13

    (Art. 15 EGV 343/2003"Dublin II-VO") begründet keine subjektiven Rechte des

    Die Frage, ob es in Polen systemische Mängel in dem genannten Sinn gibt, wird im Übrigen, soweit ersichtlich, allgemein verneint (vgl. u. a. VG Kassel, Beschl. v. 26.8.2013 - 9 L 984/13.KS.A - Juris; VG Schleswig, Beschl. v. 27.8.2013 - 1 B 43/13 - Juris; VG Lüneburg, Urt. v. 10.10.2013 - 2 B 47.13 - Juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2013 - 25 L 2154/13.A - Juris).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 47/13.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18673
OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 47/13.NC (https://dejure.org/2013,18673)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 B 47/13.NC (https://dejure.org/2013,18673)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 B 47/13.NC (https://dejure.org/2013,18673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 2 S 5 ÄApprO 2002, Art 12 Abs 1 GG
    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem in die Kapazitätsberechnung eingestellten Umfang einer Lehrveranstaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Feststellung des Vorliegens eines zusätzlichen Studienplatzes im Studiengang Humanmedizin im ersten Fachsemester auf Grundlage der Kapazitätsberechnung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AAppO § 2 Abs 2S. 5; GG Art 12Abs. 1
    Nachträgliche Feststellung des Vorliegens eines zusätzlichen Studienplatzes im Studiengang Humanmedizin im ersten Fachsemester auf Grundlage der Kapazitätsberechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Weitergeltung einer ohne

    hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC - betreffend eine mit vier SWS in die Kapazitätsberechnung eingestellte Lehrveranstaltung, die in Wirklichkeit nur im Umfang von einem SWS ausgeführt wurde, sowie Beschlüsse vom 25.7.2013 - 1 B 143/13.

    Soweit von Antragstellern geltend gemacht wird, bei der Schwundberechnung sei die Erhöhung der Bestandzahlen des Wintersemesters 2013/2014 als erstes Fachsemester infolge der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 nicht berücksichtigt worden, ist zu bemerken: In der Berechnung des Schwundausgleichs ist zwar im Wintersemester 2012/2013 als erstem Fachsemester die Bestandszahl 283 eingestellt, was der durch ZZVO SL 2012/2013 festgesetzten Höchstzahl entspricht, jedoch sind sowohl der während des ersten Fachsemesters seitens der Antragsgegnerin selbst vergebene weitere, 284. Studienplatz als auch diejenigen Studienplätze unberücksichtigt geblieben, die auf Grund der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC, 2 B 143/13.NC u.a., 2 B 209/13.NC u.a. - vergeben wurden.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC - betreffend eine mit vier SWS in die Kapazitätsberechnung eingestellte Lehrveranstaltung, die in Wirklichkeit nur im Umfang von einem SWS ausgeführt wurde, sowie Beschlüsse vom 25.7.2013 - 1 B 143/13.
  • OVG Saarland, 05.01.2018 - 1 B 864/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie-Bachelor im 1. Fachsemester;

    zu entsprechenden Tenorierungen z.B.: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC - sowie Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC - so auch OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 14.2.2017 - 2 B 312/16 -, Juris; VG Berlin, Beschluss vom 7.2.2017; - 3 L 301.16 -, Juris.
  • VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4309/19

    Zulassung zum 1. Fachsemester; Vorklinischer Studienabschnitt; Kapazität; Studium

    (B. v. 25.07.2013 - 2 B 47/13.NC -, juris, Rn. 6) zu Recht hingewiesen hat (siehe zu einer solchen Pflicht zur "Valutierung" des Studienplans in der "Ausbildungswirklichkeit" auch VGH Bad.-Württ, U. v. 22.03.1991 - NC 9 S 81/90 -, juris, Rn. 16, 17 und U. v. 31.12.1982 - NC 9 S 962/81 -, juris, LS Nr. 5 zur "Valutierungspflicht").
  • OVG Saarland, 05.01.2018 - 1 B 865/17

    Verpflichtung der Hochschule auf Zulassung eines Bewerbers gegen die Versicherung

    zu entsprechenden Tenorierungen z.B.: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC - sowie Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC - so auch OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 14.2.2017 - 2 B 312/16 -, Juris; VG Berlin, Beschluss vom 7.2.2017; - 3 L 301.16 -, Juris.
  • OVG Saarland, 20.11.2013 - 2 D 439/13

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einstweiliges

    z.B. Senatsbeschluss vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC -.
  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des

    hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.07.2013 - 2 B 47/13.NC - betreffend eine mit vier SWS in die Kapazitätsberechnung eingestellte Lehrveranstaltung, die in Wirklichkeit nur im Umfang von einem SWS ausgeführt wurde, sowie Beschlüsse vom 25.07.2013 - 1 B 143/13.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28472
VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13 (https://dejure.org/2013,28472)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2 B 47/13 (https://dejure.org/2013,28472)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 B 47/13 (https://dejure.org/2013,28472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27a AsylVfG; § 34a Abs 2 AsylVfG; § 36 Abs 4 AsylVfG; EGV 343/2003
    Aufnahmebedingungen; Aufnahmeverfahren; Blutrache; Dokumentation; Erkenntnismittelliste; ernstliche Zweifel; Frist; Polen; Prüfungsmaßstab; systemische Mängel; Wiederaufnahmeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Schleswig, 27.08.2013 - 1 B 43/13

    Rücküberstellung nach Polen

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Durchgreifende Anhaltspunkte für erhebliche systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Polen bestehen nach aktueller Rechtsprechung nicht (so auch VG Schleswig, Beschl. v. 27.8.2013 - 1 B 43/13- mit ausführlicher Würdigung der Erkenntnismittel; VG Kassel, Beschluss v. 26.8.2013 - 9 L 984/13.KS.A - in juris).
  • VG Meiningen, 26.04.2013 - 8 E 20075/13

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Polen, Inhaftierung, Asylantrag, systemische

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Legt man aber die in der Rechtsprechung des EuGH aufgeführten Gründe für die Zuständigkeitsregelungen der Dublin II-VO und den sich daraus ergebenden strengen Maßstab an die Qualifizierung als systemische Mängel an, so stellen sich die aufgeführten Mängel im Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen in Polen auch in der Summe nicht als systemische Mängel in dem oben dargestellten Sinn dar und es gibt auch keine entsprechenden Anhaltspunkte dafür, die einer Prüfung im Hauptsacheverfahren bedürften (wie hier auch VG Saarland, Beschluss vom 26.06.2013 - 6 L 839/13 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 20.03.2012 - AN 10 E 11.30140 -, juris; a.A. VG Meinigen, Beschluss vom 26.04.2013 - 8 E 20075/13 Me).".
  • VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13

    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Insoweit finden die in den Fällen der vorliegenden Art in der Vergangenheit geltenden Einschränkungen, die darauf gründeten, dass aufgrund der bislang geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine angeordnete Abschiebung in einen anderen EU-Mitgliedstaat kraft Gesetzes nicht nach §§ 80, 123 VwGO ausgesetzt werden durfte, keine Anwendung mehr, so dass die allgemeinen Grundsätze gelten, zumal der Gesetzgeber insoweit die für offensichtlich unbegründete Asylanträge geltende Bestimmung des § 36 Abs. 4 AsylVfG, der zufolge eine Aussetzung der Abschiebung nur bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes angeordnet werden darf, nicht für entsprechend anwendbar erklärt hat und die Gesetzesmaterialen keine Anhaltspunkte für eine abweichende Gesetzauslegung bieten (vgl. zum Prüfungsmaßstab ausführlich VG Trier, Beschluss v. 18.9.2013 - 5 L 1234/13.TR - in juris).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - BVerfGE 94, 49 ff.) ergeben sich Hinderungsgründe für eine Abschiebung in einen derartigen Drittstaat ausnahmsweise dann, wenn der Asylsuchende individuelle konkrete Gefährdungstatbestände geltend machen kann, die ihrer Eigenart nach nicht vorweg im Rahmen des Konzepts der normativen Vergewisserung von Verfassungs und Gesetzes wegen berücksichtigt werden können und damit von vorneherein außerhalb der Grenzen liegen, die der Durchführung eines solchen Konzepts aus sich heraus gesetzt sind.
  • VG Ansbach, 20.03.2012 - AN 10 E 11.30140

    Asylbewerber aus der Russischen Föderation; Anordnung der Abschiebung nach Polen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Legt man aber die in der Rechtsprechung des EuGH aufgeführten Gründe für die Zuständigkeitsregelungen der Dublin II-VO und den sich daraus ergebenden strengen Maßstab an die Qualifizierung als systemische Mängel an, so stellen sich die aufgeführten Mängel im Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen in Polen auch in der Summe nicht als systemische Mängel in dem oben dargestellten Sinn dar und es gibt auch keine entsprechenden Anhaltspunkte dafür, die einer Prüfung im Hauptsacheverfahren bedürften (wie hier auch VG Saarland, Beschluss vom 26.06.2013 - 6 L 839/13 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 20.03.2012 - AN 10 E 11.30140 -, juris; a.A. VG Meinigen, Beschluss vom 26.04.2013 - 8 E 20075/13 Me).".
  • VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005

    Zum Selbsteintrittsrecht eines Mitgliedstaates nach Art 3 Abs 2 S 1 EGV 343/2003

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Die Anhörung dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Abwicklung des gestellten Asylantrags, bietet jedoch keinen Anlass, von einer Ausübung des Selbsteintrittsrechts auszugehen (vgl. VG Augsburg, Beschluss v. 29.8.2013 - Au 6 S 13.30252 - Bayr. VGH, Beschluss v. 3.3.2010- 15 ZB 10.30005 - in juris).
  • VG Saarlouis, 24.06.2013 - 6 L 839/13

    Abschiebungsanordnung nach Polen

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Legt man aber die in der Rechtsprechung des EuGH aufgeführten Gründe für die Zuständigkeitsregelungen der Dublin II-VO und den sich daraus ergebenden strengen Maßstab an die Qualifizierung als systemische Mängel an, so stellen sich die aufgeführten Mängel im Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen in Polen auch in der Summe nicht als systemische Mängel in dem oben dargestellten Sinn dar und es gibt auch keine entsprechenden Anhaltspunkte dafür, die einer Prüfung im Hauptsacheverfahren bedürften (wie hier auch VG Saarland, Beschluss vom 26.06.2013 - 6 L 839/13 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 20.03.2012 - AN 10 E 11.30140 -, juris; a.A. VG Meinigen, Beschluss vom 26.04.2013 - 8 E 20075/13 Me).".
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.10.2013 - 2 B 47/13
    Parallel dazu ist der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - NVwZ 2012, 417) zu entnehmen, dass Asylbewerber dann nicht an einen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 an sich zuständigen Mitgliedsstaat überstellt werden dürfen, wenn nicht unbekannt sein kann, dass systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedsstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EU-GR-Charta ausgesetzt zu werden.
  • VG München, 28.10.2013 - M 16 S 13.30957

    Dublin-II VO; Zurückführung nach Polen

    Das Gericht folgt der bislang zu § 34 a Abs. 2 AsylVfG n.F. ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nicht erst bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides des Bundesamts erfolgen darf, wie dies in den Fällen der Ablehnung eines Asylantrags als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG vom Gesetzgeber vorgegeben ist (vgl. VG Göttingen, B.v. 11.10.2013 - 2 B 806/13 - juris; VG Lüneburg, B.v. 10.10.2013 - 2 B 47/13 - juris; VG Trier, B.v. 18.9.2013 - 5 L 1234/13.TR - juris).

    Durchgreifende Anhaltspunkte für das Vorliegen systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Polen bestehen nach überwiegender Ansicht in der aktuellen Rechtsprechung nicht (vgl. VG Schleswig, B.v. 27.8.2013 - 1 B 43/13 - juris, mit ausführlicher Würdigung der Erkenntnismittel; VG Kassel, B.v. 26.8.2013 - 9 L 984/13.KS.A - juris; VG Lüneburg, B.v. - 2 B 47/13 - juris; VG Regensburg, B.v. 16.10.2013 - RN 9 S 13.30520 - juris).

  • VG Darmstadt, 21.01.2014 - 2 L 1805/13
    In der Regel schließt sich bei einer routinemäßig stattfindenden Anhörung an die Befragung zu Her­ kunft, Reiseweg und Einreisemodalitäten aus Effizienzgründen auch eine Befragung zu den Asylgründen an, ohne dass hieraus geschlossen werden kann, dass die Bundesrepub­ lik Deutschland damit ihr Selbsteintrittsrecht ausüben wolle (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 11.10.2013-2 B 806/13-; VG Lüneburg, Beschluss vom 10.10.2013-2 B 47/13 - m.w.N.; alle zitiert nach juris).

    Im Gegensatz zur Frage der Zuständigkeit für das Erstverfahren, bei der das Aufnahmegesuch innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss, um einen Selbsteintritt zu vermeiden (Art. 17 Abs. 1 Dublin-ll-VO), ist das Wiederaufnahmegesuch nach Art. 20 Dubiin-ll-VO jedoch nicht fristgebunden (vgl. auch VG Lüneburg. Beschluss vom 10.10.2013- 2 B 47/13 - VG Berlin, Beschlüsse vom 24.10.2013 - 33 L 450.13 A - und vom 27.11.2013-33 L 500.13 A - VG Oldenburg, Beschluss vom 14.11.2013-3 B 6286/13 -, alle m.w.N. und zitiert nach juris).

  • VG Augsburg, 02.02.2015 - Au 2 S 15.50041

    Asylverfahrensrecht; Herkunftsstaat: Syrien; Verfahren nach Dublin

    Sind die Erfolgsaussichten als offen einzuschätzen, führt dies zu einer von den Erfolgsaussichten des in der Hauptsache erhobenen Rechtsbehelfs unabhängigen Interessenabwägung (vgl. zum Prüfungsmaßstab insbesondere VG Trier, B.v. 18.9.2013 - 5 L 1234/13.TR - juris Rn. 5 ff.; VG Lüneburg, B.v. 10.10.2013 - 2 B 47/13 - juris Rn. 4).
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