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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12   

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https://dejure.org/2014,7781
BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12 (https://dejure.org/2014,7781)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 B 49.12 (https://dejure.org/2014,7781)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 B 49.12 (https://dejure.org/2014,7781)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Abs 2 BBG, § 48 Abs 2 BBG 2009
    Zurruhesetzungsverfahren; Feststellung der Dienstunfähigkeit; Inhalt des amtsärztlichen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit der Mitteilung dem Dienstherrn Diagnosedaten in einem zur Feststellung der Dienstunfähigkeit eingeholten ärztlichen Gutachten; Amtsärztliche Stellungnahme im Zurruhesetzungsverfahren

  • rewis.io

    Zurruhesetzungsverfahren; Feststellung der Dienstunfähigkeit; Inhalt des amtsärztlichen Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit der Mitteilung dem Dienstherrn Diagnosedaten in einem zur Feststellung der Dienstunfähigkeit eingeholten ärztlichen Gutachten; Amtsärztliche Stellungnahme im Zurruhesetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Zur Übermittlung von Gesundheitsdaten im Zurruhesetzungsverfahren (Telekom - Vivento)

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Der Beamte muss bereits auf der Grundlage der Anordnung seiner ärztlichen Untersuchung nachvollziehen können, ob die aufgeführten Umstände die behördlichen Zweifel an seiner Dienstfähigkeit rechtfertigen (Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 20 und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 20).

    Da es um Vorgänge aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn geht, die dem Einblick des betroffenen Beamten in aller Regel entzogen sind, ist es Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er nach einer Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung des dienstunfähigen Beamten gesucht hat (Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25, jeweils Rn. 25 und vom 30. Mai 2013 - a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d.h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde enthalten als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, sein abstrakt-funktionelles Amt weiter auszuüben (Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 18.89 - Buchholz 237.6 § 56 NdsLBG Nr. 1 S.2 und Beschluss vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 5).

    Entscheidend kommt es deshalb auf Umstände des jeweiligen Einzelfalles an (Beschluss vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 ).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f. und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Da es um Vorgänge aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn geht, die dem Einblick des betroffenen Beamten in aller Regel entzogen sind, ist es Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er nach einer Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung des dienstunfähigen Beamten gesucht hat (Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25, jeweils Rn. 25 und vom 30. Mai 2013 - a.a.O. Rn. 36).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d.h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde enthalten als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, sein abstrakt-funktionelles Amt weiter auszuüben (Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 18.89 - Buchholz 237.6 § 56 NdsLBG Nr. 1 S.2 und Beschluss vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 41.10

    Berufssoldat; Dienstzeit; Dienstzeitausgleich; Freistellung vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Aus diesem Grund gehört die auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Satz 1 PostPersRG ergangene Anordnung des Bundesministeriums der Finanzen nicht zum revisiblen Recht im Sinn von § 137 Abs. 1 VwGO, sodass bereits deshalb es nicht gerechtfertigt ist, die Revision zuzulassen (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 2 C 41.10 - Buchholz 240 § 50a BBesG Nr. 1 Rn. 14 = NVwZ 2012, 641; Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Bd. II, Stand: 25. Erg.Lfg. April 2013, § 137 Rn. 22; Eyermann/Kraft, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 137 Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f. und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12
    Der Beamte muss bereits auf der Grundlage der Anordnung seiner ärztlichen Untersuchung nachvollziehen können, ob die aufgeführten Umstände die behördlichen Zweifel an seiner Dienstfähigkeit rechtfertigen (Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 20 und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 20).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d.h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde enthalten als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, sein abstrakt-funktionelles Amt weiter auszuüben (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 31 und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 12 und Beschluss vom 13. März 2014 - 2 B 49.12 - Buchholz 232.0 § 48 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d.h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, darstellen als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, seinen dienstlichen Anforderungen weiter zu genügen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 6.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 31 sowie zuletzt Beschluss vom 13. März 2014 - 2 B 49.12 - juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Es muss nicht nur das Untersuchungsergebnis mitteilen, sondern auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 31 und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 11 f.; Beschluss vom 13. März 2014 - 2 B 49.12 - Buchholz 232.0 § 48 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 8 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12   

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https://dejure.org/2012,11028
OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12 (https://dejure.org/2012,11028)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 (https://dejure.org/2012,11028)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 2 B 49/12 (https://dejure.org/2012,11028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Tätigwerden der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Wege der Baueinstellung bei Nichtbeachtung der anerkannt nachbarschützenden Vorschriften; Vorliegen von Unklarheiten in den Bauvorlagen und Zweifel an der nachbarrechtlichen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Tätigwerden der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Wege der Baueinstellung bei Nichtbeachtung der anerkannt nachbarschützenden Vorschriften; Vorliegen von Unklarheiten in den Bauvorlagen und Zweifel an der nachbarrechtlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 504
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 14.02.2012 - 5 L 1919/11

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Zulassungsbescheid, mit dem

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14.2.2012 - 5 L 1919/11 - werden zurückgewiesen.

    Die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14.2.2012 - 5 L 1919/11 -, mit dem zum einen die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern erhobenen Widersprüche gegen die Zulassungsbescheide vom 9.11.2011 und von 2.2.2012 angeordnet worden ist und zum anderen die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, die Arbeiten zur Errichtung des Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 44/8 in Flur 20 der Gemarkung S sofort vollziehbar einzustellen, sind nicht begründet.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Im Falle der Einhaltung der zur Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie zur "Wahrung des Nachbarfriedens" erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§§ 7, 8 LBO 2004) ist indes in aller Regel bis auf ganz besondere Ausnahmekonstellationen für die Annahme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Nachbarn zumindest im Hinblick auf diese Regelungsziele kein Raum.(vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. XI Rn 187 - 189, auch zur Frage eines "Einmauerns" beziehungsweise einer "erdrückenden Wirkung", mit Rechtsprechungsnachweisen, unter anderem BVerwG, Beschlüsse vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, BRS 70 Nr. 176, zur "optisch bedrängenden" Wirkung einer in der Nähe von Wohngrundstücken errichteten Windkraftanlage, und vom 16.7.1990 - 4 B 106.90 -, BRS 50 Nr. 76, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354, zur Errichtung eines 12-geschossigen Wohn- und Geschäftshochhauses in einer ansonsten nur maximal zweigeschossige Wohngebäude aufweisenden Umgebung, und vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176, zu drei auf Stahlstützen errichteten, insgesamt 11, 50 m hohen Düngekalksilos in nur 3 m Grenzabstand zum Garten eines Wohngrundstücks) Bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschrift wäre daher die Annahme einer dennoch "erdrückenden Wirkung" aus gegenwärtiger Sicht sehr unwahrscheinlich.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Im Falle der Einhaltung der zur Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie zur "Wahrung des Nachbarfriedens" erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§§ 7, 8 LBO 2004) ist indes in aller Regel bis auf ganz besondere Ausnahmekonstellationen für die Annahme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Nachbarn zumindest im Hinblick auf diese Regelungsziele kein Raum.(vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. XI Rn 187 - 189, auch zur Frage eines "Einmauerns" beziehungsweise einer "erdrückenden Wirkung", mit Rechtsprechungsnachweisen, unter anderem BVerwG, Beschlüsse vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, BRS 70 Nr. 176, zur "optisch bedrängenden" Wirkung einer in der Nähe von Wohngrundstücken errichteten Windkraftanlage, und vom 16.7.1990 - 4 B 106.90 -, BRS 50 Nr. 76, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354, zur Errichtung eines 12-geschossigen Wohn- und Geschäftshochhauses in einer ansonsten nur maximal zweigeschossige Wohngebäude aufweisenden Umgebung, und vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176, zu drei auf Stahlstützen errichteten, insgesamt 11, 50 m hohen Düngekalksilos in nur 3 m Grenzabstand zum Garten eines Wohngrundstücks) Bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschrift wäre daher die Annahme einer dennoch "erdrückenden Wirkung" aus gegenwärtiger Sicht sehr unwahrscheinlich.
  • BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90

    Beeinträchtigung des Ortsbildes - Einfügen in die nähere Umgebung - Getreidesilo

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Im Falle der Einhaltung der zur Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie zur "Wahrung des Nachbarfriedens" erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§§ 7, 8 LBO 2004) ist indes in aller Regel bis auf ganz besondere Ausnahmekonstellationen für die Annahme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Nachbarn zumindest im Hinblick auf diese Regelungsziele kein Raum.(vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. XI Rn 187 - 189, auch zur Frage eines "Einmauerns" beziehungsweise einer "erdrückenden Wirkung", mit Rechtsprechungsnachweisen, unter anderem BVerwG, Beschlüsse vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, BRS 70 Nr. 176, zur "optisch bedrängenden" Wirkung einer in der Nähe von Wohngrundstücken errichteten Windkraftanlage, und vom 16.7.1990 - 4 B 106.90 -, BRS 50 Nr. 76, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354, zur Errichtung eines 12-geschossigen Wohn- und Geschäftshochhauses in einer ansonsten nur maximal zweigeschossige Wohngebäude aufweisenden Umgebung, und vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176, zu drei auf Stahlstützen errichteten, insgesamt 11, 50 m hohen Düngekalksilos in nur 3 m Grenzabstand zum Garten eines Wohngrundstücks) Bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschrift wäre daher die Annahme einer dennoch "erdrückenden Wirkung" aus gegenwärtiger Sicht sehr unwahrscheinlich.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Eine solche Praxis ist, auch wenn dem Aspekt im Rahmen des Nachbarstreits nicht Rechnung getragen werden kann,(vgl. zum fehlenden Abwehrrecht des Eigentümers eines bebauungsplankonform bebauten Grundstücks gegenüber einer objektiv offensichtlich rechtswidrigen Bebauung eines unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzenden Außenbereichsgrundstücks BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) insbesondere dort bedenklich, wo sie Nachbarn betrifft, die ihr Grundstück selbst unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans bebaut haben.
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Im Falle der Einhaltung der zur Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie zur "Wahrung des Nachbarfriedens" erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§§ 7, 8 LBO 2004) ist indes in aller Regel bis auf ganz besondere Ausnahmekonstellationen für die Annahme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Nachbarn zumindest im Hinblick auf diese Regelungsziele kein Raum.(vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. XI Rn 187 - 189, auch zur Frage eines "Einmauerns" beziehungsweise einer "erdrückenden Wirkung", mit Rechtsprechungsnachweisen, unter anderem BVerwG, Beschlüsse vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 -, BRS 70 Nr. 176, zur "optisch bedrängenden" Wirkung einer in der Nähe von Wohngrundstücken errichteten Windkraftanlage, und vom 16.7.1990 - 4 B 106.90 -, BRS 50 Nr. 76, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354, zur Errichtung eines 12-geschossigen Wohn- und Geschäftshochhauses in einer ansonsten nur maximal zweigeschossige Wohngebäude aufweisenden Umgebung, und vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176, zu drei auf Stahlstützen errichteten, insgesamt 11, 50 m hohen Düngekalksilos in nur 3 m Grenzabstand zum Garten eines Wohngrundstücks) Bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschrift wäre daher die Annahme einer dennoch "erdrückenden Wirkung" aus gegenwärtiger Sicht sehr unwahrscheinlich.
  • OVG Saarland, 25.11.1997 - 2 N 3/97

    Normenkontrollverfahren; Grundstückseigentümer; Antragsbefugnis; Planerische

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Im vorliegenden Verfahren ist keine "inzidente" Normenkontrolle geboten, auch nicht hinsichtlich des von der Antragsgegnerin in den Raum gestellten Außerkrafttretens einzelner Festsetzungen wegen "Funktionslosigkeit" infolge vielfacher Nichtbeachtung in der Vergangenheit.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30 = BauR 2011, 890, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig von der Verbindlichkeit bauleitplanerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Vielmehr ist ungeachtet von Bedenken hinsichtlich einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans " W"(vgl. etwa zur Unwirksamkeit von gebäudebezogenen Zusätzen bei der Festsetzung der zulässigen Zahl von Vollgeschossen mangels Ermächtigungsgrundlage OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.1997 - 2 N 3/97 -, SKZ 1998, 105, 110, 180 = BRS 59 Nr. 18 = AS 26, 427) für die Eilrechtsschutzbegehren von deren Gültigkeit auszugehen.
  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Eine gegebenenfalls unrichtige Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorgaben durch die zuständige Gemeinde beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörden spielt für die Rechtsstellung des Nachbarn keine Rolle.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -, SKZ 2011, 46, Leitsatz Nr. 32, dort insbesondere auch zum Einwand einer unterbliebenen Nachbarbeteiligung auf der Grundlage des § 71 LBO 2004, und vom 27.5.2010 - 2 B 95/10 -, SKZ 2010, 159 ff.).
  • OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10

    Nachbarklage gegen vereinfachte Baugenehmigung-Carportanlage

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Ob umgekehrt, bezogen auf die hier in Rede stehende mögliche Unterschreitung der Mindestgrenzabstände, aus jeder Verletzung der "mathematisch-exakte" Anforderungen stellenden Abstandsflächenvorschriften gewissermaßen "automatisch" auf eine bundesrechtliche "Rücksichtslosigkeit" geschlossen werden kann, erscheint angesichts des an den faktischen Auswirkungen und an dem Gedanken konkreter tatsächlicher Unzumutbarkeit orientierten nachbarlichen Interessenausgleichs unter Rücksichtnahmegesichtspunkten fraglich, ist aber bisher in der Rechtsprechung des Senats nicht abschließend geklärt.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -, SKZ 2010, 332 ff.) Für den konkreten Fall wäre das im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls einer eingehenden Beurteilung zuzuführen.
  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

    Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12
    Im vorliegenden Verfahren ist keine "inzidente" Normenkontrolle geboten, auch nicht hinsichtlich des von der Antragsgegnerin in den Raum gestellten Außerkrafttretens einzelner Festsetzungen wegen "Funktionslosigkeit" infolge vielfacher Nichtbeachtung in der Vergangenheit.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30 = BauR 2011, 890, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig von der Verbindlichkeit bauleitplanerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Vielmehr ist ungeachtet von Bedenken hinsichtlich einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans " W"(vgl. etwa zur Unwirksamkeit von gebäudebezogenen Zusätzen bei der Festsetzung der zulässigen Zahl von Vollgeschossen mangels Ermächtigungsgrundlage OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.1997 - 2 N 3/97 -, SKZ 1998, 105, 110, 180 = BRS 59 Nr. 18 = AS 26, 427) für die Eilrechtsschutzbegehren von deren Gültigkeit auszugehen.
  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften konkretisiert worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 10 S 39.11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 15 CD 11.2865 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhobenen Beschwerden sowohl der Beigeladenen als auch der Antragsgegnerin hat der Senat, nachdem die Beigeladene im Februar 2012 auf die Rechte aus dem Zulassungsbescheid vom 9.11.2011 verzichtet hatte, im Mai 2012 zurückgewiesen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) In der Begründung heißt es, es spreche viel dafür, dass die nach dem Nachbarschutz vermittelnden § 7 Abs. 1 LBO 2004 vor den Außenwänden des Gebäudes freizuhaltenden Abstandsflächen an der dem Grundstück der Antragsteller zugekehrten Seite des Bauvorhabens nicht vollständig auf dem Baugrundstück lägen.

    Was das Bauplanungsrecht angehe, bleibe die Kammer ungeachtet der seitens des Senats dagegen in der Beschwerdeentscheidung(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 -) erhobenen Bedenken bei ihrer in dem Beschluss vom Februar 2012(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2012 - 5 L 1919/11 -) geäußerten Auffassung, dass das genehmigte Bauvorhaben in der Summierung aller durch die Dispense ermöglichten Ausweitungen mit dem sich aus dem § 15 BauNVO ergebenden Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren sei.

    Liegen nach dem zuvor Gesagten unter verschiedenen Aspekten zumindest ernst zu nehmende Anhaltspunkte für eine Verletzung der Grenzabstandsvorschriften (§ 7 LBO 2004) vor, so steht eine auch bei Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) von nicht nachbarschützenden Festsetzungen in Bebauungsplänen in Betracht zu ziehende Verletzung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Raum.(vgl. hierzu allgemein bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 -).

    Im Hinblick darauf, dass das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss - wie bereits in seiner Aussetzungsentscheidung vom Februar 2012(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2012 - 5 L 1919/11 -) zu den inzwischen infolge Verzichts erledigten "Zulassungsbescheiden" vom 9.11.2011 und vom 2.2.2012 - ferner unter Wiedergabe seiner damaligen Erwägungen davon ausgegangen ist, dass (auch) der inhaltsgleiche "Zulassungsbescheid" bereits aufgrund einer hier gebotenen kumulierenden Betrachtung der zahlreichen Befreiungen von den jeweils für sich betrachtet nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans "W.", beziehungsweise wegen der insoweit eröffneten Möglichkeiten zur "Vergrößerung" des Vorhabens im Vergleich zu den nach den städtebaulichen Vorgaben der Antragsgegnerin im Bebauungsplan (auch) unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten mit dem Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) nicht zu vereinbaren sei, ist auf die diesbezüglich schon im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 -) geäußerten grundsätzlichen Bedenken zu verweisen.

    Ein Anspruch der Antragsteller auf Einschreiten gegenüber der Beigeladenen oder Rechtsnachfolgern zur Ausräumung etwaiger im Hauptsacheverfahren festgestellter Nachbarrechtsverstöße richtete sich im Übrigen, auch das sei bereits in dem Zusammenhang zur Klarstellung ergänzend angemerkt, wegen des Verbots des Erlasses so genannter Baugebote im Rahmen des repressiven Bauordnungsrechts auf den Erlass einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für das Mehrfamilienhaus (insgesamt).(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196) Schließlich bleibt, wie bereits im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) ausgeführt, festzuhalten, dass das 2004 im materiellen Abstandsflächenrecht aus energiepolitischen Erwägungen heraus verankerte Privileg für abstandsflächenrechtlich relevante "nachträgliche" Außenwandverkleidungen in dem § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO 2004 für die hier zur Rede stehende Neubaumaßnahme nicht "nachträglich" in Anspruch genommen werden kann.

  • VG Saarlouis, 15.11.2018 - 5 L 1182/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erteilung eines Bauscheins für den Neubau

    Hinzu kommt, dass bei einem anderen Verständnis die Bauvorlagen (und die Baugenehmigung) unklar wären mit der Folge, dass sich daraus ergebende Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit des Bauwerks zu Lasten der beigeladenen Bauherren gingen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris, Ls. 3; vgl. auch Urteil der Kammer vom 12.05.2010 - 5 K 1876/09 -, juris, Rn. 22, m.w.N.).

    Zwar ist darauf hinzuweisen, dass die Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 1 LBO, die nachträgliche Außenwandverkleidungen zur Wärmedämmung in der Abstandsfläche zulässt, nur solche "nachträglichen" Maßnahmen erfasst, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks rechtlich nicht erforderlich waren;(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris, Rn. 19; Urteil der Kammer vom 14.02.2012 - 5 L 1919/11 -, juris, Rn. 87 (jeweils zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Halbs. 1 LBO 2004)) diese weitere Privilegierung kann also nur für sog. Altbauten in Anspruch genommen werden, nicht aber auch für die hier zur Rede stehende Neubaumaßnahme.

    Wie die Beigeladenen also hinsichtlich des sog. Wohnanbaus die - für sich genommen im Übrigen nicht nachbarschützenden - Anforderungen der EnEV einhalten, ist im vorliegenden Verfahren irrelevant, so lange sie die in den genehmigten Bauvorlagen vorgesehene Abstandsfläche von 3, 07 m im Ergebnis nicht überschreiten.(vgl. aber auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.05.2012 - 2 B 49/12 -, juris, Rn. 17) Soweit das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 12.05.2012 - 2 B 49/12 - auch ausgeführt hat, dass es in einer hinsichtlich einer Gewährleistung des Vollwärmeschutzes ungeklärten Situation dem Nachbarn nicht angesonnen werden könne, eine Realisierung des Gebäudes erst einmal hinzunehmen, erscheint dies vorliegend bei summarischer Prüfung vorliegend insofern nicht einschlägig, als ausweislich des von den Beigeladenen nachgereichten EneV-Nachweises des Dipl. Bauing.

  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der

    Eine gegebenenfalls unrichtige Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorgaben durch die Gemeinden beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörden spielt, auch soweit es um eine gegebenenfalls zu Unrecht unterbliebene Beteiligung nach § 71 Abs. 1 LBO 2004 geht, für die Rechtsstellung des Nachbarn keine Rolle.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24, vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -, SKZ 2011, 46, Leitsatz Nr. 32 = IBR 2011, 171, dort insbesondere auch zum Einwand einer unterbliebenen Nachbarbeteiligung auf der Grundlage des § 71 LBO 2004, und vom 27.5.2010 - 2 B 95/10 -, SKZ 2010, 159 ff.; allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 95 m.w.N.) Das hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, wird von den Antragstellern im Beschwerdeverfahren nicht mehr thematisiert und bedarf daher keiner Vertiefung.
  • OVG Saarland, 18.01.2013 - 2 B 7/13

    Aussetzungsverfahren - Zwischenregelungen im Baunachbarstreit

    Gleichzeitig wurde die Antragsgegnerin in dieser Entscheidung verpflichtet, die Bauarbeiten einzustellen.(vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2012 - 5 L 1919/11 -) Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beigeladenen blieb erfolglos.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) Ein auf die Zurückweisung der Anträge der Antragsteller gerichteter Abänderungsantrag der Beigeladenen wurde vom Verwaltungsgericht im September 2012 zurückgewiesen.(vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.9.2012 - 5 L 695/12 -) Das anschließend dagegen von der Beigeladenen eingeleitete Beschwerdeverfahren wurde nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt,(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.1.2013 - 2 B 311/12 -) nachdem die Antragsgegnerin der Beigeladenen im November 2012 eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben "Neubau einer Stadtresidenz als Mehrfamilienwohnhaus" und gleichzeitig erneut mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Winterberg" erteilt hatte.(vgl. dazu den Bauschein vom 19.11.2012 - 20120763 - und den Zulassungsbescheid vom selben Tag).

    Hinsichtlich der materiellen Anknüpfungspunkte bezogen sich diese Bedenken, die der Senat in seinem Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 - wenn auch nicht in der Herleitung, so doch jedenfalls im Ergebnis geteilt hat, sowohl auf die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§ 7 LBO 2004) als auch auf das im Bauplanungsrecht wurzelnde Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme (§§ 31 Abs. 1 BauGB, 15 BauNVO 1990).

  • OVG Saarland, 15.04.2014 - 2 B 201/14

    Zwischenregelung im baunachbarlichen Eilrechtsschutzverfahren

    In diesem wörtlichen Verständnis konsequent ist das Verwaltungsgericht daher auf den unmittelbar nur für dieses Begehren relevanten Teil des Vortrags der Antragsteller nicht eingegangen.(vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.9.2013 - 2 B 339/13 -, SKZ 2013, 244 ff. mit einer Anmerkung zu dem einschlägigen Verfahrensrecht des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (§ 64 LBO 2004)) Unter dem Aspekt des Nachbarschutzes bedurfte es von daher auch keines Eingehens auf die Frage, aus welchen Gründen der Antragsgegner hier angesichts der Vorgaben für die Genehmigungsfreistellung in § 63 Abs. 1 und 2 LBO 2004 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des § 64 LBO 2004 durchgeführt hat.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24, wonach sich eine Verletzung subjektiver Nachbarrechte nur aus einer Nichtbeachtung nachbarschützender Anforderungen des materiellen Rechts ergeben kann und eine gegebenenfalls unrichtige Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorgaben durch die zuständige Gemeinde beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörden für die Rechtsstellung des Nachbarn keine Rolle spielt) Das von den Antragstellern bemängelte "Fehlen von Ausführungen" in dem Beschluss vom 20.2.2014 hat daher nichts mit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) zu tun.

    Inwieweit sich aus der Nichtbeachtung der konkreten Festsetzung einer "Grünfläche" im Bebauungsplan - wie die Antragsteller meinen - ein Abwehranspruch ihrerseits gegen das Bauvorhaben herleiten lässt, muss hier ebenfalls nicht vertieft werden.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.1994 - 4 B 261/94 -, juris, wonach auch eine Festsetzung in Bebauungsplänen, die beispielsweise eine bauliche Nutzung zugunsten einer Grünfläche ausschließt, je nach den Umständen das Falles, Teil eines Austauschverhältnisses sein kann, wenn damit die "spezifische Qualität" des Plangebiets und dessen Gebietscharakter begründet werden soll) Sollte sich aus den im Zusammenhang mit dem Begehren der Antragsteller auf Verpflichtung des Antragsgegners zur Einstellung der Bauarbeiten genannten Gründen ergeben, dass die Mindestabstände nach § 7 LBO 2004 zur Grenze der Antragstellerin voraussichtlich nicht eingehalten werden, stünde jedenfalls auch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots (§ 31 BauGB) zumindest ernsthaft im Raum.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24).

  • OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls

    Eine unrichtige Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorgaben durch die zuständige Gemeinde beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörden spielt für die Rechtsstellung des Nachbarn keine Rolle.(vgl. etwa zu einem Einschreitensanspruch von Nachbarn wegen Nichtbeachtung der anerkannt nachbarschützenden Abstandsflächenvorschriften OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) Das hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss bereits herausgestellt.
  • OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14

    Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden

    Dabei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht im Verfahren gemäß §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 1, 3 VwGO überhaupt Anlass und Berechtigung hat, die Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer Inzidentprüfung zu überprüfen, insbesondere dann, wenn - wie hier - nicht die Verletzung eigener Belange des vorläufigen Rechtsschutz Suchenden, sondern die Verletzung formeller Verfahrensvorschriften geltend gemacht wird (generell verneinend OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.5.2012, 2 B 49/12, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.12.2009, OVG 10 S 15.09, juris Rn. 7 - Ausnahme allenfalls bei Evidenz der Fehlerhaftigkeit; ähnlich OVG Schleswig, Beschl. v. 26.4.2005, 1 MB 19/05, juris Rn. 21; a.A. wohl BayVGH, Beschl. v. 5.10.2001, 14 Cs 01.1364, juris Rn. 18).
  • VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 15/13

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung und einen

    An dieser Einschätzung hält die Kammer fest, auch wenn das OVG des Saarlandes in den Beschlüssen vom 10.05.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 - dazu ausgeführt hat, dass die von der Kammer vorgenommene Herleitung eines (möglichen) nachbarlichen Abwehranspruchs aus einer "Summenbetrachtung" unter Rückgriff auf diesbezüglich befreiungsbezogen gegenüber der "Planvorgabe" zugelassene weitere Wandflächen des Gebäudes zumindest ernsthaften Bedenken unterliege, was jedoch keiner Vertiefung bedürfe.
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Was das Bauplanungsrecht angehe, bleibe die Kammer ungeachtet der seitens des Senats dagegen in den Beschwerdeentscheidungen(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 -) erhobenen Bedenken bei ihrer in den Beschlüssen vom Februar 2012(vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2012 - 5 L 1918/11 und 5 L 1919/11 -) geäußerten Auffassung, dass das genehmigte Bauvorhaben in der Summierung aller durch die Dispense ermöglichten Ausweitungen mit dem sich aus dem § 15 BauNVO ergebenden Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren sei.
  • OVG Saarland, 28.01.2016 - 2 B 236/15

    Nachbarschutz bei vollziehbarem Befreiungsbescheid im

  • OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 B 154/15

    Zwischenregelung im baurechtlichen Nachbarstreit

  • VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung und einen Zulassungsbescheid,

  • VG Saarlouis, 07.05.2014 - 5 L 214/14

    Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 7 Stellplätzen

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 9 ZB 22.1892

    Versagung der Baugenehmigung für Stützmauer - Sicherheit und Leichtigkeit des

  • VG Saarlouis, 03.08.2018 - 5 L 808/18

    Baurechtliche Nachbarstreitigkeit gegen die Umnutzung einer Einlieger- zur

  • VG Saarlouis, 06.01.2016 - 5 L 1961/15

    Rechtsschutz gegen eine Befreiung bei genehmigungsfreien Vorhaben; Nachbarschutz;

  • VG Würzburg, 05.08.2014 - W 4 K 14.41

    Beseitigungsanordnung; Gartenhaus; Bauanzeigeverfahren nach Art. 90 BayBO 1962;

  • VG Saarlouis, 28.09.2012 - 5 L 695/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Abänderung wegen geänderter

  • VG Saarlouis, 14.02.2012 - 5 L 1919/11
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